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Vortrag: Risiken und Nebenwirkungen privatrechtlichen Handelns

Aus seiner fast 10-jährigen Praxis als Zivilrichter am Landgericht Weiden zeigte Bernhard Voit im Rahmen der Vorlesung „Wirtschaftsprivatrecht“ (Prof. Dr. Andrea Klug, Fakultät Maschinenbau/Umwelttechnik) die häufigsten Streitpunkte und Risiken in
Bernhard Voit, Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Weiden, mit Studierenden

Aus seiner fast 10-jährigen Praxis als Zivilrichter am Landgericht Weiden zeigte Bernhard Voit im Rahmen der Vorlesung „Wirtschaftsprivatrecht“ (Prof. Dr. Andrea Klug, Fakultät Maschinenbau/Umwelttechnik) die häufigsten Streitpunkte und Risiken in Zivilprozessen auf.

Aus seiner fast 10-jährigen Praxis als Zivilrichter am Landgericht Weiden zeigte Bernhard Voit im Rahmen der Vorlesung „Wirtschaftsprivatrecht“ (Prof. Dr. Andrea Klug, Fakultät Maschinenbau/Umwelttechnik) die häufigsten Streitpunkte und Risiken in
Bernhard Voit, Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Weiden, mit Studierenden

Nach einer kurzen theoretischen Einführung zu den Rechtssubjekten und -objekten, dem Rechtsgeschäft als zentralem Gestaltungsinstrument im Privatrecht sowie dem schuldrechtlichen Vertrag als häufigster Erscheinungsform rechtsgeschäftlichen Handelns führte er aus, dass es vor allem wichtig sei, Rechtsgeschäfte genauso sorgfältig zu entwerfen wie technische Projekte.
Nur ein sorgfältig niedergelegter Vertrag, in dem die Vertragspartner, der Vertragsinhalt, insbesondere die „Pflichtenhefte“ der Vertragsparteien (Art, Menge, Qualität, Zeit, Ort und Preis der vertraglichen Leistung) sowie die Rechtsfolgen von Pflichtverletzungen genau geregelt seien, erzeuge ein sauberes rechtliches „Produkt“. Bei Großprojekten sei es unbedingt angezeigt, den Baufortschritt und die Art und Weise der Ausführung genau und beweissicher zu dokumentieren. Bei Mehrkosten sei es für den Auftragnehmer geboten, dem Vertragspartner in Nachtragsangeboten auf eine Fortschreibung des Vertrages und evtl. entstehende Mehrkosten hinzuweisen. Nur wenn in jeder Projektphase Klarheit über die Person des Vertragspartners, den  vereinbarten Leistungsumfang und die Art und Weise der Ausführung sowie das hierfür anfallende Entgelt herrschten, seien ein Streit über diese Punkte und Kosten für eine deshalb oft erforderliche gutachterliche Feststellung zu vermeiden. Dabei sei es egal, ob es sich um einen Hausbau, die Ausrichtung einer privaten Feier oder den Bau eines Großflughafens oder einer Maschine handele. Ein Austausch mit den Studierenden beendete die Veranstaltung.

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