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Corona-Regelungen ab dem 17. Januar 2022

Die Pandemielage ist weiterhin ernst, insbesondere sorgt die Omikron-Variante für eine zusätzliche Unsicherheit bei der Einschätzung der weiteren Entwicklung. Die bayerische Staatsregierung hat daher kürzlich neue Maßnahmen zum Infektionsschutz ergriffen, auf deren Basis die erweiterte Hochschulleitung im Rahmen des Infektionsschutzkonzepts angepasste Regelungen, insbesondere mit Blick auf die bevorstehende Prüfungszeit, beschlossen hat.

Die wesentlichen Eckpunkte sind:

Lehrbetrieb

1. Online-Lehre als Regelfall
Weiterhin ist die Online-Lehre die „Normalform“ aller Lehrveranstaltungen an der OTH Amberg-Weiden.

2. Präsenzlehre unter 2G
Präsenzlehrveranstaltungen sind nur in Ausnahmefällen möglich, sie können auf Antrag durch die Dekane ermöglicht werden. Voraussetzung ist jedoch, dass sowohl Dozierende als auch Studierende die 2G-Regel erfüllen. Studierende, die diese Anforderungen nicht erfüllen, ist in geeigneter Weise Zugang zum Lehrangebot zu verschaffen. Dies kann beispielsweise durch hybride Lehrformen (Streaming, Aufzeichnung etc.) erreicht werden.

3. 2G-Regel für Lehrveranstaltungen
Die 2G-Regel besagt, dass nur Personen mit gültigem Nachweis des Status „geimpft“ oder „genesen“ an einer Veranstaltung teilnehmen dürfen.

4. Hotspotregelung
Sofern die 7-Tages-Infektionsinzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt über 1.000 Fälle ansteigt, finden an der Hochschule mit Ausnahme von Prüfungen keine Präsenzveranstaltungen statt. Veranstaltungen, die besondere Labor- und Arbeitsräume an der Hochschule erfordern, sind abweichend zulässig, wenn zwischen allen Beteiligten grundsätzlich ein Abstand von 1,5 m eingehalten wird. Entsprechende Veranstaltungen werden von den Dozierenden geplant und erfordern das Einvernehmen der Dekane.

5. Maskenpflicht
In Gebäuden und geschlossenen Räumen gilt die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken. Am festen Platz können Masken abgesetzt werden, soweit zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen eingehalten wird.

6. Sicherheitsdienst
Das Personal des Sicherheitsdienstes überwacht stichprobenartig den Zutritt zu den Gebäuden und sorgt im Außenbereich für die Einhaltung der bekannten Regelungen des Infektionsschutzkonzepts der Hochschule.

7. Bibliotheken
Der Zutritt zu den Bibliotheken ist nur unter Einhaltung der 2G-Regel zulässig.

Prüfungsbetrieb

(Auszug aus dem Infektionsschutzkonzept)

Der Aufenthalt auf dem Hochschul-Campus in Amberg und Weiden vor, während und nach den Präsenz-Prüfungen ist im Sinne der Kontaktbeschränkung und des Distanzgebotes für Studierende auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.

Die Studierenden betreten das Hochschulgelände und den Prüfungsraum erst kurz vor der jeweiligen Prüfung. Das Betreten des Campus ist für unter Quarantäne stehende Personen sowie für Personen mit Krankheitssymptomen oder mit vorherigem wissentlichen Kontakt zu Corona-Infizierten (Kontaktpersonen I) sowie bei Verdacht auf eine Corona-Infektion verboten. Für Prüfungen gilt die 3G Plus-Regelung. Siebesagt, dass ausschließlich Geimpfte, Genesene und PCR-Getestete Zutritt haben. (PCR-Test haben eine Gültigkeit, die den übernächsten Tag einschließt. Die Kosten sind selbst zu tragen.)

Es ist vor, während und nach den Prüfungen von den Prüfenden und den Studierenden eine FFP2-Maskezu tragen. Dies trifft insbesondere auch für den öffentlichen Bereich (z.B. Flure, Gänge, Treppenhäuser, WCs) zu. Daher sind der Zutritt zu den Gebäuden und der Aufenthalt in den Gebäuden ohne Mund-Nasenbedeckung verboten. Die Maskenpflicht besteht nicht am festen Sitzplatz, soweit zuverlässig (d.h. kontinuierlich und während der gesamten Prüfung) ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen gewahrt wird. Dennoch wird dringend das freiwillige Tragen einer Maske empfohlen.

Verhalten im Gebäude, Zutritt zum Prüfungsraum

Die gereinigten Prüfungsräume sind grundsätzlich verschlossen und werden 30 Minuten vor der Prüfung geöffnet. Der Zutritt zum zugewiesenen Prüfungsraum ist seitens der Hochschule sicherzustellen. Die Prüfungsräume werden unmittelbar vor der Prüfung ausreichend gelüftet.

Bei Prüfungen, die in mehreren Prüfungsräumen stattfinden, teilen die Prüfenden ein, welche PrüfungsteilnehmerInnen in welchem Raum sitzen, und informieren rechtzeitig vor der Prüfung hierzu die Studierenden, um „Suchwege“ auf dem Campus bzw. in Gebäuden zwischen den Prüfungsräumen zu verhindern.

Die PrüfungsteilnehmerInnen treffen 15 Minuten vor der Prüfung am Prüfungsraum ein. Die Prüferinnen/Prüfer koordinieren den Einlass der Studierenden in den jeweiligen Prüfungsraum. Die PrüfungsteilnehmerInnen betreten nacheinander (unter Einhaltung der Abstandsregel) den Prüfungsraum und tragen sich am Eingang mit einem eigenen Stift/Kugelschreiber in die Teilnehmerliste ein. Hierbei kontrollieren die Prüferinnen und Prüfer bzw. die aufsichtführenden Personen, ob die PrüfungsteilnehmerInnen den 3G plus-Status gem. 2.1.1 des Infektionsschutzkonzepts vom 12. Januar 2022 erfüllen. Für die Überprüfung der Zertifikate wird die Verwendung der CovPass Check App des RKI empfohlen.

Für den Fall, dass Studierende für die Prüfung keinen PCR-Test, z. B. aufgrund mangelnder Terminverfügbarkeit o. ä., durchführen konnten, müssen diese einen gültigen PoC-Antigentest (Schnelltest), der höchstens vor 24 Stunden durchgeführt wurde, sowie eine schriftliche Begründung vorlegen. Diese wird eingesammelt und an das Studienbüro weitergeleitet.

Sollten PrüfungsteilnehmerInnen bei der Einlasskontrolle zurückgewiesen werden, ist dies im Prüfungsprotokoll mit der entsprechenden Begründung zu vermerken.

Der Studierendenausweis ist mitzuführen und am Prüfungsplatz abzulegen. Die Erfassung der anwesenden Studierenden erfolgt damit mittels der Teilnahmelisten, eine zusätzliche Erfassung z.B. über das Scannen der raumspezifischen QR-Codes ist nicht notwendig. Die anwesenden Prüfenden bzw. Aufsichten sind in das jeweilige Prüfungsprotokoll einzutragen.

Die Teilnahmeliste zur Prüfung wird auf einen Tisch am Eingang zum Prüfungsraum gelegt. Dort befindet sich auch ein Desinfektionsmittel.

Die Sitzplätze werden durch den Prüfer/die Prüferin zugewiesen. Die Sitzplatznummer ist auf dem Deckblatt der Prüfung durch die Studierenden einzutragen. Die in den Prüfungsräumen vorhandenen und gekennzeichneten Plätze sind den für die Prüfung angemeldeten Studierenden vorbehalten. Der Mindestabstand von 1,5 Metern soll zwischen den einzelnen Personen in den Prüfungsräumen sichergestellt werden. Die Prüfungsräume sind entsprechend vorbereitet, es ist untersagt, Änderungen in der Anordnung der Tische oder Stühle vorzunehmen.

Durchführung der Prüfung

Die Prüfungsaufsicht ist von dem Erstprüfer/der Erstprüferin (gem. Prüfungsplan) durchzuführen, diese werden ggf. durch Zusatzaufsichten unterstützt. Hierdurch wird sichergestellt, dass evtl. auftretende Probleme im Prüfungsablauf schnell gelöst werden können.

Der eigenmächtige Tausch des im Prüfungsplans festgelegten Raumes durch einen anderen Raum ist untersagt. Die Räume wurden an die Notwendigkeiten für die Präsenzprüfungen angepasst und werden stets entsprechend diesem Infektionsschutzkonzept der OTH Amberg-Weiden vorbereitet.

Die Prüfungsunterlagen (Aufgabentext, Zusatzpapier) müssen spätestens 15 Minuten vor der Prüfung auf den benötigten Prüfungsplätzen liegen (Deckblatt nach oben, Aufgabentext nicht sichtbar).

Sofern während der Prüfung Masken zu tragen sind, dürfen diese während der Prüfung kurzzeitig zum Trinken oder Essen abgesetzt werden.

Durch den Prüfer/die Prüferin ist eine Belüftung des Prüfungsraumes wie folgt sicherzustellen:

  • Im Falle einer 60-Minuten-Prüfung einmalige Lüftung nach 30 Minuten à 5 Minuten
  • Im Falle einer 90-Minuten-Prüfung zweimalige Lüftung nach jeweils 30 Minuten à 5 Minuten

Gemäß den Zeitumfängen der Lüftungen wird die Prüfungszeit im Sinne eines Nachteilsausgleiches verlängert.

Während den Lüftungen wird die Prüfung nicht unterbrochen, es kann weiter an den Prüfungsaufgaben gearbeitet werden.

Nach der Prüfung

Nach dem Ende der Bearbeitungszeit werden die PrüfungsteilnehmerInnen durch den Prüfenden aufgefordert, nacheinander den Prüfungsraum unter Einhaltung der Abstandsregeln zu verlassen, beginnend mit den Plätzen, die dem Ausgang am nächsten sind. Die Mund-Nasen-Bedeckung ist zu tragen.

Die Studierenden legen ihre Prüfungsunterlagen auf einen im Bereich des Ausgangs bereitstehenden Tisch.

Im Gebäude und auf dem Campus einschließlich der Parkplätze sind Gruppenbildungen nach Ende der Prüfung zu vermeiden. Der Campus ist im Anschluss an eine absolvierte Prüfung von den Studierenden umgehend bzw. ohne weitere Verzögerungen zu verlassen.

Ergänzende Hinweise

„Corona-Regelungen“ für Prüfungen

Die Hochschule hat eine „Sonderregelung zur APO/ASPO im Wintersemester 2021/2022“ erlassen. Demnach gilt das Nichterscheinen zu einer Modulprüfung als wirksamer Rücktritt und die Prüfung wird nicht bewertet.

Des Weiteren hat die bayerische Staatsregierung alle Fristenregelungen für dieses Semester erneut ausgesetzt. Es besteht damit keine Verpflichtung zur Durchführung entsprechender Prüfungen, z. B. Wiederholungsprüfungen.

Testzentren

Testzentren in Ihrem Umfeld finden Sie auf der Seite des Bayerischen Gesundheitsministeriums

Seitens der Hochschulleitung beobachten wir natürlich weiterhin sorgfältig das Infektionsgeschehen, um rechtzeitig unsere Maßnahmen anzupassen, die eine bestmögliche Balance zwischen Infektionsschutz und Hochschullehre ermöglichen sollen. Insbesondere mit Blick auf das Sommersemester 2022 werden wir daher zu gegebener Zeit entscheiden, wie wir den Lehrbetrieb entsprechend unseres Grundverständnisses als Präsenz-Hochschule aufnehmen.

Natürlich können wir alle über die ergriffenen Maßnahmen hinaus mit unserem Verhalten einen wesentlichen Beitrag leisten. Beispielsweise indem wir uns wachsam verhalten und unabhängig vom eigenen Impfstatus auf die seitens der Hochschule bereitgestellten Selbsttests zurückgreifen, um mögliche Infektionen frühzeitig zu erkennen und so unser Umfeld zu schützen.

Darüber hinaus empfehlen wir seitens der Hochschulleitung selbstverständlich das Impfen, als die derzeit beste Möglichkeit, sich vor einer Infektion mit COVID-19 zu schützen.

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