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„Bevor alles kompliziert wird“: Gründen in Deutschland für Nicht-EU-Studierende

Screenshot von Referenten und Referentinnen des Online-Vortrag
Bei der virtuellen Infoveranstaltung „Gründen in Deutschland/ Starting a business in Germany“ wurden viele Fragen beantwortet

„Als Gründungsförderung sehen wir, dass in den internationalen Studiengängen viele Studierende gründen oder sich selbstständig machen wollen. Da Nicht-EU-Studierende aber andere Hürden überwinden müssen, machen wir ihnen mit dieser Veranstaltung ein passendes Beratungsangebot.“

Screenshot von Referenten und Referentinnen des Online-Vortrag
Bei der virtuellen Infoveranstaltung „Gründen in Deutschland/ Starting a business in Germany“ wurden viele Fragen beantwortet

Damit leitete Dr. Bastian Vergnon, Projektleiter des Oberpfalz Start-up HUB, die virtuelle Veranstaltung „Gründen in Deutschland/ Starting a business in Germany“ ein.

Unterstützt wurde er dabei von Yvonne Schieder und Julia Pirzer von der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim, Kenan Altinoluk und Iris Monge-Siegert vom AAU e.V. / Nürnberg sowie von Dr. Annabelle Wolff vom International Office der OTH Amberg-Weiden.

Zuerst gab Yvonne Schieder eine kurze Übersicht über das Thema „Gründen mit § 21 Aufenthaltsgesetz“. Denn nach diesem haben Studierende zuerst kein Recht, in Deutschland zu gründen oder sich selbstständig zu machen. Dafür müssen Sie eine Erweiterung der Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen und einen Businessplan einreichen.

Für diesen müssen Studierende aus Nicht-EU-Ländern mehrere Kriterien beachten. So prüft die Ausländerbehörde zum Beispiel das regionale Bedürfnis und die positiven Auswirkungen einer Gründung. Auch eine gesicherte Finanzierung, die dauerhafte Tragfähigkeit des Geschäftsmodells und die unternehmerischen Erfahrungen der Antragstellenden spielen eine große Rolle.

Zusätzlich sollten Studierende vorab eventuelle Erlaubnis-, Genehmigungs- und Anzeigepflichten in den entsprechenden Branchen klären. So gilt zum Beispiel für viele handwerkliche Betriebe der sogenannte Meisterzwang. Das heißt, nur jemand mit abgeschlossenem Meistertitel darf gewisse Tätigkeiten anbieten und ausüben.

„Es ist viel zu klären,“ betonte Julia Pirzer im Verlauf des Vortrags. Als Hilfe bot sie eine Übersicht der Unterlagen, die für eine Gründung oder Selbstständigkeit auf Deutsch eingereicht werden müssen an. Ebenso gibt es hilfreiche Tools wie die virtuelle Gründungswerkstatt der IHK.

Danach ging es in eine umfangreiche Fragerunde, in der vor allem Kenan Altinoluk und Iris Monge-Siegert ihre langjährigen Beratungserfahrungen in diesem Feld zeigen konnten. Dies war auch nötig, denn die individuellen Ideen der Studierenden führten zu zahlreichen Detailfragen.

„Bevor alles kompliziert wird“ rieten die Anwesenden den Studierenden vor allem sich mit den jeweiligen Branchen und den möglichen Rechtsformen vertraut zu machen. Denn beides bestimmt die Möglichkeit, Kapital für eine Gründung zu bekommen oder ab wann sich eine offizielle Gründung wirklich lohnt. Zum Beispiel muss bei einem Unternehmen, das Güter aus dem Heimatland der Studierenden importiert, genau geprüft werden, welchen Regelungen die Länder und Güter jeweils unterliegen.

Was „Gründen in Deutschland/ Starting a business in Germany“ aber auch gezeigt hat: Es gibt sowohl an der OTH Amberg-Weiden als auch in der Hochschulregion zahlreiche Beratungs- und Unterstützungsangebote, die den Studierenden helfen, den Traum einer eigenen Gründung oder Selbstständigkeit zu verwirklichen.

Bei Fragen zur Gründungsförderung an der OTH Amberg-Weiden wenden Sie sich zum Beispiel an den Projektleiter des Oberpfalz Start-up HUB (O/HUB), Dr. Bastian Vergnon, unter b.vergnon@oth-aw.de oder +49 (961) 382-1915.

Screenshot von zwei der Referentinnen beim Online-Vortrag
Yvonne Schieder und Julia Pirzer von der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim klärten über die grundsätzlichen Voraussetzungen einer Gründing in Deutschland auf
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