FAQ zu Corona und dem Hochschulbetrieb
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Die nachfolgenden FAQ informieren zu Regelungen der Hochschule, die aufgrund der Corona Pandemie erlassen wurden. Zum den News bzgl. Corona und der Hochschule.
Lehrbetrieb an der OTH Amberg-Weiden
Die Vorlesungszeit ist vom Montag, den 15.03.2021, bis einschließlich Freitag, den 09.07.2021. Für Studienanfängerinnen und Studienanfänger finden am 15.03.2021 Einführungsveranstaltungen online statt. Informationen über den genauen Ablauf sind auf der Homepage unter Infos für Erstsemester zu finden.
Für Studierende höherer Semester beginnt der Vorlesungsbetrieb am Dienstag, den 16.03.2021.
Regelungen vom 15.03.21 bis 30.04.21:
Der Vorlesungsbetrieb erfolgt mittels Digitaler Lehre.
Unabdingbar notwendige Lehrveranstaltungen, Abschluss- und Projektarbeiten mit Nutzung von Laboren oder PC-Pools / Rechnerräumen etc. können nach Genehmigung durch die Fakultätsleitungen und Sicherstellung der Nachverfolgung (Registrierung) durchgeführt werden.
Regelungen ab dem 01.05.21:
Soweit das Infektionsgeschehen dies zulässt, werden Lehrveranstaltungen in Präsenzform durchgeführt. Folgende Studierendengruppen werden dabei prioritär behandelt:
- Studienanfängerinnen und Studienanfänger,
- Studentinnen und Studenten, die an Praxis-Veranstaltungen mit Laborbetrieb oder Projektarbeiten teilnehmen,
- Studentinnen und Studenten in der Abschlussphase ihres Studiums, sofern ein erhöhter Präsenzbedarf besteht.
Die Präsenzlehre wird dabei in einem Mischbetrieb durch digitale Lehre ergänzt. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise in Ihrem Stundenplan.
Der Zugang zu allen Gebäuden der OTH ist nur noch über Ausweis (Studienende / Mitarbeiter) oder Transponder möglich.
Ausnahmen:
- Amberg Geb. B: Öffnungszeit Mo. – Fr. 07.00 – 12.00 Uhr (externe Anlieferungen, Postabholung etc.)
- Weiden Hauptgebäude: Öffnungszeit Mo. – Fr. 07.00 – 12.00 Uhr (externe Anlieferungen, Postabholung etc.)
- Mensen: Öffnungszeit Mo. – Fr.: 07.00 – 14.00 Uhr, bis auf Widerruf
- Bibliotheken: bleiben geöffnet, Öffnungszeiten nach Aushang
Bei Präsenzlehrveranstaltungen müssen die vorgeschriebenen Mindestabstände zwischen den Studierenden eingehalten werden, dies führt zu einer reduzierten Raumkapazität.
Die Dozentinnen und Dozenten haben in den Hörsälen temporär das Hausrecht und können die Sitzordnung sowie ggf. die Maskenpflicht anordnen.
Veranstaltungen großer Studiengruppen werden ggf. in mehrere in sich geschlossene Gruppen unterteilt und ggf. in einer Kombination von Präsenz- und Online-Lehrbetrieb durchgeführt.
Nein, aufgrund der zurzeit erhöhten Corona-Infektionsrate innerhalb der Region besteht die Pflicht, eine Maske zu tragen.
Ja, jedoch ist darauf zu achten, dass der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird und eine Maske zu tragen ist.
Die OTH Amberg-Weiden benutzt mit Big Blue Button ein browserbasiertes Tool. Hierdurch bedarf es keiner speziellen Software auf Seiten der Nutzer. Der Zugang wird über das Lernmanagementsystem Moodle geregelt, in dem die einzelnen Lehrveranstaltungen als Kurs angelegt sind und für die sich die Studierenden einschreiben.
Für die Teilnahme an entsprechenden Lehrveranstaltungen ist ein Internetzugang mit einem PC, Laptop, Tablet o. ä. erforderlich. Als Browser werden Chrome oder Firefox empfohlen und mittels eines Headset können die Sprach- und Tonwiedergabe verbessert sowie Nebengeräusche ausgeblendet werden.
Infektionsschutz
Das Betreten des Campus ist verboten, wenn
- Eine Erkrankung mit COVID-19 besteht.
- Kontakt zu einem COVID-19 Fall innerhalb der letzten 14 Tage bestand (Kontaktperson Kategorien I und II).
- Respiratorische Symptome jeglicher Art vorliegen; Husten, Halsschmerz, Niesen etc.
- Die Verpflichtung besteht, sich aufgrund allgemeiner Vorschriften in Quarantäne zu begeben.
- Unspezifische Allgemeinsymptome einer Erkrankung vorliegen.
Ein Besuch der Hochschule ist möglich für den Besuch von Lehrveranstaltungen sowie sonstiger Einrichtungen der Hochschule, z. B. Bibliothek.
Im gesamten Bereich der OTH Amberg-Weiden (inkl. der Außenanlagen) sind die Abstandsregelungen (Mindestabstand 1,5m) einzuhalten. Kann der Sicherheitsabstand im Einzelfall nicht eingehalten werden, ist zwingend eine Mund-Nasen-Schutzmaske zu tragen (Maskenpflicht).
In den Bewegungs- und Begegnungsbereichen (z. B. Flure, Gänge, Toiletten) sowie beim Verlassen von Räumen und Gebäuden besteht grundsätzlich Maskenpflicht.
Unabhängig vom Maskengebot sind Ansammlungen von Gruppen in Bewegungs- und Begegnungsbereich zu vermeiden und ein Mindestabstand von 1,5 Metern bei Frontalkontakten einzuhalten.
Es gelten an der Hochschule die allgemein empfohlenen Hinweise:
- regelmäßiges gründliches Händewaschen,
- Husten oder Niesen Sie in Einmaltaschentücher oder in die Armbeuge,
- Benutzung der bereitgestellten Handdesinfektionsmittel.
Darüber hinaus sind die detaillierten Regelungen des Hygiene- und Reinigungskonzepts zu beachten (s. links).
Der Aufenthalt in engen Räumlichkeiten wie Aufzügen ist zu vermeiden. Bei Bedarf, z. B. einer Gehbehinderung, ist eine Einzelnutzung möglich.
Angehörigen von Gruppen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Infektion (Risikogruppen gemäß Robert Koch Institut) und Schwangeren wird empfohlen, die notwendigen Maßnahmen zum Eigenschutz zu treffen. Dazu kann das Tragen eines Atemschutzes mit der individuell erforderlichen Schutzwirkung gehören. Sofern eine Teilnahme an Präsenzlehrveranstaltungen aus Gründen des individuellen Infektionsschutzes nicht möglich ist, wenden Sie sich bitte an Ihr Dekanat.
Allen Mitgliedern der Hochschule wird die Nutzung der Corona-Warn-App empfohlen.
Zudem ist er erforderlich, dass sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Präsenz-Lehrveranstaltungen bei jeder Veranstaltung registrieren. Die Informationen werden unter Berücksichtigung des Datenschutzes für die Dauer von 2 Wochen elektronisch gespeichert und danach automatisiert gelöscht. Sie dienen nicht der Anwesenheitskontrolle
Die Kontaktverfolgung erfolgt durch Bereitstellung eines QR-Codes über die Homepage der Hochschule. Dieser ist in der jeweiligen Lehrveranstaltung einmalig zu scannen, um sich mit seiner Kennung (alternativ ist die Angabe des Namens und weiterer Kontaktinformationen möglich) für diese Veranstaltung zu registrieren.
Bitte wenden Sie sich umgehend an Ihren Arzt. Dieser wird Sie beraten, kann ggf. einen notwendigen Test einleiten und informiert Sie über weitere Schritte.
Studienbüro, Studien- und Careerservice, International Office
Wir empfehlen soweit möglich mit den Stellen per Mail oder telefonisch in Kontakt zu treten, um einen unnötigen persönlichen Kontakt zu vermeiden. Falls dennoch Kontakt vor Ort nötig ist, prüfen Sie bitte Öffnungseiten der Servicestelle vor Ihrem Besuch.
Öffnungszeiten des Studienbüros
Öffnungszeiten des Studien- und Career Service
Öffnungszeiten des International Office
Die aktuelle pandemische Lage, die das Virus SARS-CoV-2 ausgelöst hat, hält weltweit an. Viele Länder haben daher die Reisefreiheit beschränkende Maßnahmen erlassen. In Abhängigkeit vom aktuellen Infektionsgeschehen unterliegen die entsprechenden Bestimmungen einer stetigen Anpassung.
Das International Office führt im Laufe des Semesters regelmäßig virtuelle Infoveranstaltungen zum Thema „Studium und Praktikum im Ausland“ durch und informiert über aktuelle Möglichkeiten. Diese werden über das elektronische Schwarze Brett und auf der Website des International Office angekündigt.
Bibliothek
Derzeit ist eine Ausleihe per Click & Collect möglich.
- Literatursuche im OPAC. Hier finden Sie Anleitungen für Amberg und Weiden.
- Bestellung der gewünschten Bücher per Mail. Geben Sie Ihren Namen und Ihre Benutzernummer an sowie die gewünschten Bücher (Titel und Signatur). Nennen Sie Ihren Wunschabholtermin zwischen 10 und 14 Uhr.
- Sie erhalten eine Benachrichtigung per Mail, wenn die Bücher zur Abholung bereit liegen.
- Sie holen die für Sie bereit liegenden Bücher ab. Eine Coronaregistrierung per Smartphone ist weiterhin nötig. Außerdem müssen Sie eine FFP2-Maske tragen und die Abstands- und Hygieneregeln einhalten.
- Spezielle Regelung im Amberg: Studierende mit Freischaltung können die Bibliothek in Amberg mit Ihrer Chipkarte betreten, Studierende ohne Freischaltung und externe Nutzer klingeln am Seiteneingang. (In Weiden können alle Studierende durch die normale Eingangstür die Bibliothek betreten.)
Die Lesesäle sowie Gruppen- und Einzelarbeitsräume sind geschlossen.
Bestellungen aus anderen Zweigstellen und Fernleihbestellungen von Büchern und Zeitschriftenaufsätzen sind möglich. Sie erhalten eine Benachrichtigung per Mail, wenn das gewünschte Medium zur Abholung bereit steht.
- Sie können die Bücher über den Rückgabecontainer zurückgeben.
- Alternativ können Bücher nach einer vorherigen Terminvereinbarung in eine Kiste für Rückgaben im Thekenbereich gelegt werden.
- Eine Rückbuchung erfolgt erst einen Tag später.
Lizenzierte elektronische Ressourcen sind für Hochschulangehörige von extern über den VPN-Client und zum Teil über Shibboleth zugänglich.
Schulungen werden auf den Seiten der Bibliothek und dem Schwarzen Brett angekündigt und über das Videokonferenzsystem BigBlueButton abgehalten. Anmeldungen sind auch kurzfristig möglich. Auch die häufig angefragten Einzelberatungen finden nach Vereinbarung virtuell statt.
Melden Sie sich in Amberg bei Monika Pastuska und in Weiden bei Lena Fischer.
SchülerInnen können ausleihen und die Fernleihe in Anspruch nehmen. Schulungen für W-Seminare werden nach Absprache mit einer Lehrkraft virtuell durchgeführt. Auch Einzelberatungen sind nach Vereinbarung per Videokonferenz möglich.
EDV-Labore
Nein, da die Einhaltung der Hygienestandards nicht sichergestellt werden kann. Eine Nutzung ist deshalb nur unter Aufsicht/Genehmigung durch Dozenten im Rahmen von Lehrveranstaltungen möglich. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit dem jeweiligen Dozenten auf.
Technisch besteht seitens der Hochschule die Möglichkeit, dies zu tun. Bitte informieren Sie sich bei Ihren Dozentinnen und Dozenten bzw. Ihrem Dekanat.
Praktisches Studiensemester
Ergänzend zu § 11 Abs. 8 APO kann das praktische Studiensemester im Sommersemester 2020 und im Wintersemester 2020/2021, auf Antrag der/des Studierenden auch bei einem Fehlen von bis zu sechs Wochen durch Entscheidung der Prüfungskommission anerkannt werden, wenn das Ausbildungsziel nicht beeinträchtigt ist.
Studierende, die wegen Einschränkungen im Zuge der Coronakrise kein Unternehmen zur Ablegung des Praxissemesters finden, können in Ausnahmefällen eine Projektarbeit anfertigen.
Projektarbeiten, die als Ersatzleistung für das praktische Studiensemester angerechnet werden, sollen einen Arbeitsumfang von 560 Stunden ((20 - 6) Wochen x 40 h/Wo) umfassen, dies entspricht 3,5 Monaten in Vollzeit. Über das Projekt ist eine Dokumentation mit lückenlosem Stundennachweis zu erstellen, die den Praktikumsbericht ersetzt.
Die Entscheidung, ob eine Projektarbeit als Ersatzleistung angefertigt werden kann trifft die jeweilige Prüfungskommission.
Diese Regelung gilt für das Sommersemester 2020 und das Wintersemester 2020/2021.
Studierende, welche im Wintersemester 2020/2021 Nachweise für den Zugang in ein höheres Semester nicht erbringen können (Vorrückungsbedingungen), können auf Antrag durch Entscheidung der Prüfungskommission bis zur Erbringung des Nachweises des Praxissemesters unter Vorbehalt in das höhere Semester zugelassen werden.
Prüfungsbetrieb
Die Organisation des Kolloquiums obliegt den Dozenten, mit denen Sie sich abstimmen können. Es kann unter Berücksichtigung der Hygienestandards der Hochschule in Präsenz stattfinden oder online durchgeführt werden.
Eine im Sommersemester 2020 bzw. Wintersemester 2020/2021 nicht bestandene endnotenbildende Modulprüfung oder Modulteilprüfung gilt als nicht abgelegt (freier Prüfungsversuch).
Nein, durch die Prüfung im Sommersemester 2020 bzw. Wintersemester 2020/2021 wird keine fristbedingte Verpflichtung zur Wiederholungsprüfung im Folgesemester ausgelöst.
Das Nichterscheinen zu einer Modulprüfung oder Modulteilprüfung gilt im Sommersemester 2020 und Wintersemester 2020/2021 als wirksamer Rücktritt von der Prüfung und hat keinerlei Folgen.
Die Anmeldung zur Abschlussarbeit kann abweichend von Regelungen in den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen von der Prüfungskommission bis zum Nachweis des Praxissemesters unter Vorbehalt genehmigt werden.
Mensa
Zurzeit gibt es in den Mensen nur Essen zum Mitnehmen.
Die Mensa in Amberg ist täglich von 11:00 bis 13:30 Uhr für Studierende, Bedienstete der Hochschule und externe Gäste geöffnet.
Die Mensa in Weiden ist täglich von 11:15 bis 13:30 Uhr für Studierende, SchülerInnen, Bedienstete und Gäste geöffnet.
Ein Aufenthalt in den Räumlichkeiten der Mensen/Cafeteria ist für niemanden gestattet.