3G-Regelung für Prüfungen ab dem 27.01.22
Dies bedeutet ggf. eine große Erleichterung, da ab Donnerstag mit einem gültigen
a) Impfzertifikat,
b) einem Genesenenzertifikat oder
c) negativen Schnelltest
an den Prüfungen teilnehmen können. Selbsttests auch unter Aufsicht sind nicht ausreichend.
Die Gültigkeit Ihrer Zertifikate können Sie am besten mit der CovPass Check App selbst prüfen. Dies sei insbesondere auch den Personen empfohlen, die mit Johnson & Johnson geimpft wurden bzw. den Genesenenstatus haben.