Ausblick auf das Sommersemester 2022
Da die Bayerische Infektionsschutzverordnung stets nur befristet gilt, liegen derzeit noch keine verbindlichen Regelungen für das Sommersemester vor. Dennoch vorab einige Hinweise zur Orientierung, welche Randbedingungen wir erwarten:
1. Hörsaalbestuhlung
Wir gehen davon aus, dass die Hörsäle mit voller Belegung genutzt werden können.
2. Zutrittsberechtigung
Hochschule ist ab dem 17. Februar wieder unter den Bedingungen von 3G zugänglich. Dennoch empfehlen wir ausdrücklich die Impfung als beste Möglichkeit zum Schutz vor einer schweren Erkrankung mit Covid-19.
3. Maskenpflicht
Insbesondere bei Unterschreitung des Mindestabstands sowie in den Verkehrswegen ist weiterhin mit einer Maskenpflicht zu rechnen. Welche Spezifikation die Masken mindestens erfüllen müssen bleibt abzuwarten. Sobald verbindliche Informationen für das Sommersemester vorliegen wird die Hochschulleitung natürlich baldmöglichst darüber informieren.