Angepasste Corona-Regelungen ab dem 03. April 2022
1. Zutrittsberechtigung
Der Zutritt zur Hochschule und zu den Bibliotheken ist für Personen, die an COVID erkrankt sind oder die entsprechende Krankheitssymptome aufweisen, weiterhin verboten.
2. Maskenpflicht (FFP2)
Insbesondere bei Unterschreitung des Mindestabstands sowie in den Verkehrswegen besteht weiterhin FFP2-Maskenpflicht. Sofern in einer Lehrveranstaltung der Mindestabstand sicher eingehalten werden kann (entsprechende Verteilung auf die Sitzplätze), ist keine Maske erforderlich, wird jedoch empfohlen. Soweit Dozierende den Mindestabstand in den Hörsälen sicher einhalten können, besteht für sie keine Maskenpflicht.
3. Raumlüftung
Da sich das Coronavirus über Tröpfchen in den Aerosolen der Atemluft überträgt, sollte die Raumluft von Zeit zu Zeit ausgetauscht werden – am wirksamsten mittels Stoßlüften.
4. Mensa
Die Mensa ist geöffnet. Sie wird vom Studentenwerk betrieben und unterliegt den spezifischen Regelungen des Gastronomiebereichs, die durch das Studentenwerk im Rahmen eines eigenen Infektionsschutzkonzepts umgesetzt werden.
Bitte vermeiden Sie zudem Menschenansammlungen und halten Sie einen vergrößerten Abstand zueinander.
Detaillierte Informationen zu allen Punkten finden Sie im Infektionsschutzkonzept der Hochschule, das auf unserer Homepage in der jeweils gültigen Fassung veröffentlicht ist.