Innovationsbündnis Hochschule 2018
Das Innovationsbündnis 2018 ist eng an das vorangegangene Bündnis angelehnt, das Ende 2013 ausläuft. Der Freistaat garantiert den Hochschulen im Innovationsbündnis verlässliche finanziellen Rahmenbedingungen und Planungssicherheit. Die Hochschulen verpflichten sich im Gegenzug, die erforderlichen Ausbildungskapazitäten sicherzustellen, die Qualität in der Lehre systematisch zu verbessern und weitere hochschulpolitische Ziele zu verfolgen. Hierzu gehören unter anderem die Frauenförderung, die weitere Internationalisierung und die Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Die konkrete Umsetzung der Vorgaben wird in individuellen Zielvereinbarungen zwischen dem Wissenschaftsministerium und den einzelnen Hochschulen erfolgen.