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Studiengang Patentingenieurwesen: Einspruchsanhörung beim DPMA

| Sonja Wiesel | 
Gruppenfoto
Einspruchsabteilung mit den Studierenden und ihren Betreuerinnen

Einspruch gegen Patente, darauf bereiten sich Studierende im Wahlpflichtmodul „Recherchepraxis und Einspruch“ im Bachelorstudiengang Patentingenieurwesen vor. Am Ende des Semesters steht die Simulation einer Einspruchsanhörung. Hierfür haben die Studierenden im Vorfeld nach Einspruchsmaterial zu fingierten Fällen recherchiert und ein Gutachten dazu geschrieben. Um für das Rollenspiel bestens vorbereitet zu sein, besuchten die Studierenden mit der Lehrbeauftragten Blanka Zimmerer, Richterin am Bundespatentgericht, und Professor Dr. Ursula Versch eine Einspruchsanhörung am Deutschen Patent- und Markenamt.

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Einspruchsabteilung mit den Studierenden und ihren Betreuerinnen

In die Thematik der Einspruchsanhörung hatten sie die Studierenden zuvor eingearbeitet, auch die Argumentation der Parteien war durch die Möglichkeit der öffentlichen Einsicht in die elektronischen Akte im Wesentlichen bekannt. Die Einspruchsabteilung unter dem Vorsitz von RiBPatG Bernd Maile (derzeit Abteilungsleiter 1.35) mit RR Karl Schneider als Berichterstatter und RD Hans Höckenreiner, unterstützt durch RRin Alexandra Pütz als Schriftführer, entschied über einen Einspruch zur Thematik „elektronische Datenübertragung“.

Der Austausch der Argumente der zwei Beteiligten, Einsprechender und Patentinhaberin, zeigte den Studierenden, wie genau sie sich in die technische Problemstellung einarbeiten müssen, um vor der Einspruchsabteilung gut argumentieren zu können. Nach Abschluss der Anhörung – das Patent wurde widerrufen – bot der Vorsitzende Bernd Maile den Studierenden die Gelegenheit, den Sachverhalt aus ihrer Sicht darzustellen. Nach einer anregenden Diskussion verabschiedete sich die Studiengruppe.

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