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Wer hat’s erfunden? Arbeitnehmererfindungsrecht im Fokus des 14. Amberger Patenttages

| Sonja Wiesel | 
Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Siemens Innovatorium

Deutschland – Land der Dichter und der Denker. Und Land der Erfinder, vor allem wenn man sich an den Zahlen der Patentanmeldungen orientiert. 2017 wurden beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) rund 68.000 Patente angemeldet, Firmen wie Bosch und Schaeffler Technologies AG sind die Spitzenreiter beim DPMA. Hinter den Firmen stehen Menschen, die Einfälle haben. Menschen, die bei ihrer täglichen Arbeit auf Probleme stoßen und hierfür technische Lösungen entdecken – Einfälle, die regelmäßig im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses entstanden sind. Wem gehören die Rechte an Erfindungen, die am Arbeitsplatz entstehen? Beim 14. Amberger Patenttag der OTH Amberg-Weiden stand das Spannungsverhältnis zwischen dem Arbeitsrecht und dem Recht am geistigen Eigentum in den Mittelpunkt.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Siemens Innovatorium

Nach der Begrüßung durch Prof. Dr. Andrea Klug, Präsidentin der OTH Amberg-Weiden, führten Beate Schmidt, Präsidentin des Bundespatentgerichts, und Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin des Deutsches Patent- und Markenamts, mit ihren Auftaktvorträgen in das Thema „Arbeitnehmererfindungsrecht“ ein.

„95 Prozent der Erfindungen sind von Arbeitnehmern. Schon alleine diese Zahlen lassen erahnen, welche Bedeutung dem Arbeitnehmererfindungsrecht in unserer heutigen Zeit zukommt“, so Cornelia Rudloff-Schäffer. Die gesetzliche Regulierung von Arbeitnehmererfindungen seien notwendig, da hier zwei Interessen kollidieren: das Arbeitsrecht und das Recht des geistigen Eigentums. Das Arbeitnehmererfindungsgesetz schafft einen Interessensausgleich zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer.

Vergütungsansprüche

Eine Erfindung, die während der Arbeitszeit in der Firma entsteht, gehört erstmal dem Arbeitgeber. Möchte der Arbeitgeber die Erfindung verwerten, dann hat der Arbeitnehmer einen Vergütungsanspruch, zusätzlich zum Arbeitsentgelt. Dirk-Herwig Rabe, leitender Regierungsdirektor des Deutschen Patent- und Markenamts, erläuterte in seinem Vortrag die Grundlagen des Arbeitnehmererfindungsrechts und der Erfindungsvergütung.

Die Vergütung der Arbeitnehmererfindungen erfolgt nach einem bestimmten System. Dr. Kurt Bartenbach, Rechtsanawalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Arbeitsrecht bei CBH Rechtsanwälte Köln, stellte Abkauf-und Vergütungssysteme in der betrieblichen Praxis dar. „Es gibt einen bunten Strauß von Vereinbarungen. Ein Unternehmen muss prüfen, was für dieses das Richtige ist.“

Wie die Berechnung der Vergütung im Falle der Auslizenzierung erfolgt und was bei Kreuz- und Konzernlizenzen gilt, darauf ging Dr. Tobias Wuttke, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bei Meissner Bolte, ein.

Praxisbeispiele

Wie AUDI mit Arbeitnehmererfindungen umgeht, davon berichtete Thomas Reichert, ein Absolvent des Studiengangs Patentingenieurwesens an der OTH Amberg-Weiden und inzwischen Syndikuspatentanwalt. AUDI regelt Rechteabkauf und Vergütungsansprüche in einem Inanspruchnahmeschreiben. Detailliert stellte Herr Reichert die Regelungen vor und ging auf mögliche Schwachstellen ein.

Sinah-Nikola Käfferlein, ebenfalls eine Absolventin des Patentingenieurwesen an der OTH Amberg-Weiden, hatte in ihrem Vortrag die Einführung der elektronischen Erfindungsmeldung bei Festo im Fokus. Sehr praxisnah ging Kerstin Single, Leiterin Intellectual Property bei Festo AG & Co. KG, auf die Arbeitnehmervergütung und Innovationsförderung ein und stellte die Fördermaßnahmen im Rahmen des Innovationsmanagements von Festo vor.

Sind die deutschen Vergütungssystem auch im Ausland anwendbar? Michael Lang, Patentanwalt bei BSH Hausgeräte GmbH, erläuterte die Erfindervergütungssystem im internationalen Konzernumfeld und gab den Zuhörerinnen und Zuhörern Umsetzungsempfehlungen an die Hand.

Am Ende des 14. Amberger Patenttags ging Wolf Hoefler, Justitiar bei der Bayerischen Patentallianz GmbH, auf die Besonderheiten bei Erfindungen in der Hochschulforschung ein.

Abgerundet wurde die Veranstaltung durch eine Diskussionsrunde. Rolf W. Einsele, der gemeinsam mit Prof. Dr. Andrea Klug den Patenttag moderierte, bot den Teilnehmerinnen und Teilnehmern noch einmal die Möglichkeit, abschließende Fragen an die Referentinnen und Referenten zu richten.

Der Amberger Patenttag an der OTH Amberg-Weiden ist in der Patenfachwelt zu einer Marke geworden. Sein Markenzeichen: Wissenstransfer durch hochkarätige Referentinnen und Referenten mit aktuellen Themen aus der Patentwelt – inklusive Gelegenheit zur Vernetzung.

Hochschulpräsidentin Andrea Klug am Redner Pult
Prof. Dr. Andrea Klug begrüßt die TagungsteilnehmerInnen
Beate Schmidt am Rednerpult
Beate Schmidt, Präsidentin des Bundespatentgerichts
Dirk-Herwig Rabe bei seinem Vortrag
Dirk-Herwig Rabe, leitender Regierungsdirektor des Deutschen Patent- und Markenamts
Kurt Bartenbach am Rednerpult
Dr. Kurt Bartenbach, einer der führenden Experten auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und des Arbeitnehmererfindungsrechts
Cornelia Rudloff-Schäffer bei ihrem Auftaktvortrag
Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin des Deutsches Patent- und Markenamts
Michael Lang bei seinem Vortrag
Michael Lang, Patentanwalt bei BSH Hausgeräte GmbH
Kerstin Single
Kerstin Single, Leiterin Intellectual Property bei Festo AG & Co. KG
Sinah Käfferlein bei ihrem Vortrag
Die ehemalige Patentingenieurwesenstudentin Sinah Käfferlein spricht über die Einführung der elektronischen Erfindungsmeldung bei Festo
Wolf Hoefler
Wolf Hoefler, Justitiar bei der Bayerischen Patentallianz GmbH
Tobias Wuttke
Dr. Tobias Wuttke, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bei Meissner Bolte
Thomas Reichert
Thomas Reichert, ein Absolvent des Studiengangs Patentingenieurwesens und Syndikuspatentanwaltbei AUDI
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