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UPDATE: Informationen zum Coronavirus / Information regarding the coronavirus disease

Lehr- und Prüfungsbetrieb Wintersemester 2020/2021

| Sonja Wiesel | 
Virus vor schwarzem Hintergrund

Basierend auf den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz vom 05.01.2021 und des Bayerischen Kabinetts vom 06.01.2021 und auf Basis der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung werden die bereits im November/Dezember getroffenen Maßnahmen zur Einschränkung des Präsenzbetriebs an der OTH Amberg-Weiden bis auf Weiteres verlängert.

Virus vor schwarzem Hintergrund

Es gelten daher folgende Maßnahmen:

1. Lehrbetrieb

1.1 Der Lehrbetrieb wird in Form der digitalen Lehre fortgeführt.

1.2 Unabdingbar notwendige Lehrveranstaltungen, Abschluss- und Projektarbeiten, die besondere Labor- und Arbeitsräume an der Hochschule benötigen, können unter strenger Einhaltung der geltenden Schutz- und Hygienevorschriften nach vorheriger Genehmigung durch die Fakultätsleitungen und Sicherstellung der Nachverfolgung (Registrierung) durchgeführt werden.

2. Prüfungsbetrieb

2.1 Vorbehaltlich weitergehender Regelungen der Bayerischen Staatsregierung werden die Prüfungen wie geplant im vorgesehenen Zeitraum durchgeführt. Informieren Sie sich hierzu bitte über den Prüfungsplan Ihres Studiengangs.

2.2 Die Prüfungen werden entsprechend dem Prüfungsplan Ihres Studiengangs als Präsenzprüfungen, digital oder auf andere geeignete Weise abgehalten.

2.3 Bei Präsenzprüfungen gelten strengste Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen.

  • Das Betreten des Campus ist für unter Quarantäne stehende Personen sowie für Personen mit Krankheitssymtomen oder mit vorherigem wissentlichem Kontakt zu Corona-Infizierten (Kontaktpersonen 1) oder bei Verdacht einer Corona-Infektion verboten.
  • Auf dem Campus sowie während der Prüfungen besteht Maskenpflicht. Es werden FFP2-Masken empfohlen. Die Masken sind bitte von Ihnen mitzuführen. 
  • Abhängig von der Anzahl der PrüfungsteilnehmerInnen werden die Gruppen bei Präsenzprüfungen auf mehrere Hörsäle verteilt.
  • Es werden neben den Vorlesungsräumen am Campus Amberg die Turnhalle und am Campus Weiden die Mensa sowie Räumlichkeiten der FOS/BOS Weiden für die Prüfungen genutzt.
  • Die erforderlichen Abstände zwischen den Sitzplätzen werden eingehalten.
  • Die Durchlüftung der Prüfungsräume ist gewährleistet.
  • Ein Aufenthalt auf dem Campus ist nur unmittelbar für die Zeit der Prüfung gestattet. Es werden Kontrollen zu Ihrer Sicherheit durchgeführt.
  • Bitte finden Sie sich rechtzeitig vor Prüfungsbeginn auf dem Campus ein.

2.4 Prüfungen, die im Wintersemester 2020/2021 nicht erfolgreich abgelegt werden, gelten als nicht erfolgt. Bei einer kurzfristigen Erkrankung ist kein ärztliches Attest notwendig. Fristen für die Ablegung von Prüfungen sind bis zum Sommersemester 2021 verlängert.

Zum Schluss noch zwei Bitten:
Halten Sie am Campus und auch außerhalb in den nächsten Wochen die erforderlichen Vorgaben mit Blick auf die Pandemie ein. Wir werden an der Hochschule alles uns Mögliche tun, damit Sie das Semester erfolgreich mit Ihren Prüfungen abschließen können.

Und bitte kommen Sie bei Fragen gerne jederzeit auf uns zu. Zum Prüfungsablauf ist Ihre erste Anlaufstelle der Prüfungskommissionsvorsitzende Ihrer Fakultät. Prüfungskommissionsvorsitzende sind:

 

Update 27.11.2020: Vorlesungsbetrieb und weitere Regelungen ab 28.11.2020

Mit Blick auf die nach wie vor anhaltend hohen Infizierungszahlen haben wir in der Hochschulleitung in der Sitzung am 25.11.2020 beschlossen, die bereits getroffenen Maßnahmen fortzuführen. Alle Regelungen gelten bis vorerst Freitag, den 22.01.2021 und zwar standortübergreifend, d.h. am Campus Amberg und Weiden sowie an unseren Innovativen Lernorten.

  1. Vorlesungsbetrieb
    Der Vorlesungsbetrieb wird in Form der Digitalen Lehre fortgeführt.
    Unabdingbar notwendige Lehrveranstaltungen, Abschluss- und Projektarbeiten,die besondere Infrastruktur an der Hochschule benötigen z.B. über eine Nutzung von Laboren oder PC-Pools / Rechnerräumen, können weiterhin nach vorheriger Genehmigung durch die Fakultätsleitungen und Sicherstellung der Nachverfolgung (Registrierung) durchgeführt werden. Die Taskforce Digitale Lehre unterstützt die Lehrenden und Studierenden.
     
  2. Gebäudeöffnung
    Bis einschließlich 23.12.2020 gelten die bisherigen Schließzeiten der Hochschule weiter. Vom 24.12.2020 bis einschließlich 03.01.2021 werden die Gebäude verschlossen.

  3. Bibliotheken
    Die Bibliothek am Campus Amberg und Weiden ist bis 22.12.2020 weiterhin für Sie unter den geltenden Regelungen geöffnet.
    Vom 23.12.2020 bis 03.01.2021 ist die Bibliothek am Campus Amberg geschlossen und öffnet wieder am 04.01.2021.
    Die Bibliothek am Campus Weiden ist vom 23.12.2020 bis 06.01.2021 geschlossen und ab dem 07.01.2021 wieder geöffnet. Bitte beachten Sie hierzu die entsprechenden Aushänge und Infos über Social Media.

  4. Prüfungen
    Im Fokus unserer weiteren Planungen steht die Durchführung der Prüfungen am Ende des Semesters. Sie haben bereits Infos zu den Regelungen erhalten, über die wir Beeinträchtigungen und Nachteile durch die Coronasituation für Sie ausschließen wollen wie z.B. über die Festlegung, dass eine im Wintersemester 2020 / 2021 nicht bestandene endnotenbildende Modulprüfung oder Modulteilprüfung als nicht abgelegt gilt. Die Prüfungen planen wir wieder größtenteils in Präsenzform unter Beachtung der erforderlichen Hygienevorschriften durchzuführen. Sie erhalten hierzu noch nähere Infos.

Bitte kommen Sie jederzeit auf meine Kolleginnen und Kollegen und auch auf mich direkt bei Fragen zu. Auch Ihre Vertreterinnen und Vertreter im Studentischen Konvent und in den Fachschaften nehmen gerne Ihre Rückmeldungen auf und geben diese weiter. Unser gemeinsames Ziel ist es, dass Sie alle auch unter den besonderen Herausforderungen ein erfolgreiches Semester an unserer Hochschule absolvieren können.

Ich danke Ihnen allen im Namen der gesamten Hochschulleitung für unser Zusammenwirken. Ich wünsche uns, dass wir gut durch diese herausfordernde Zeit kommen - als Hochschule und auch privat im Kreis unserer Familien und Freunde.

 

Beste Grüße, eine besinnliche Vorweihnachtszeit und alles Gute für Sie und Ihre Lieben

Prof. Dr. Andrea Klug
Präsidentin OTH Amberg-Weiden

 

 

Update 29.10.2020: Vorlesungsbetrieb und weitere Regelungen ab 02.11.2020

Mit Blick auf die besorgniserregende Entwicklung der Corona-Pandemie in unserer Hochschulregion, aber auch in ganz Bayern und Deutschland, hat die Hochschulleitung beschlossen, weitere Maßnahmen zu ergreifen. Diese Maßnahmen sollen unserer aller Schutz dienen und wir leisten damit als Hochschulfamilie einen wichtigen Beitrag für die notwendige Verringerung der Kontakte. Alle Regelungen gelten ab Montag, den 02.11.2020, bis vorerst Freitag, den 27.11.2020.

Die Regelungen gelten standortübergreifend, d.h. am Campus Amberg und Weiden sowie an unseren Innovativen Lernorten.

  1. Vorlesungsbetrieb
    Der Vorlesungsbetrieb wird auf Digitale Lehre umgestellt.
    Unabdingbar notwendige Lehrveranstaltungen, Abschluss- und Projektarbeiten mit Nutzung von Laboren oder PC-Pools / Rechnerräumen etc. können nach Genehmigung durch die Fakultätsleitungen und Sicherstellung der Nachverfolgung (Registrierung) durchgeführt werden.
     
  2. Bibliotheken
    Die beiden Bibliotheken in Amberg und Weiden bleiben zunächst für Sie geöffnet. Die Regelungen zur erweiterten Maskenpflicht gelten fort.
     
  3. Prüfungen
    Im Fokus unserer weiteren Planungen stehen die Regelung und die Organisation der Prüfungen am Ende des Semesters. Wir haben dazu gestern im Senat der Hochschule bereits erste Weichenstellungen vorgenommen. So hat der Senat beschlossen, dass erneut eine Anpassung der Prüfungsform und -dauer möglich ist und eine im Wintersemester 2020/2021 nicht bestandene endnotenbildende Modulprüfung oder Modulteilprüfung als nicht abgelegt gilt. Durch diese Maßnahmen sollen Beeinträchtigungen und Nachteile durch die Coronasituation ausgeschlossen werden. Sie erhalten hierzu noch nähere Infos.

 

Update 16.10.2020 Anwendung eines erweiterten Hygienekonzepts

Alle Regelungen erfolgen hochschulweit einheitlich.
Einführung eines Ampelsystems auf Grundlage und in Fortschreibung unseres Hygienekonzepts wie folgt:

  • Gelb: 7-Tages-Inzidenz mit Werten von 35 bis unter 50: Geltendes Hygienekonzept der OTH Amberg-Weiden
  • Rot: 7-Tages-Inzidenz mit einem Wert ab 50: Erweiterung des Hygienekonzepts der OTH Amberg-Weiden

Die Beurteilung des Infektionsgeschehens berücksichtigt die Gebietskörperschaften in unserem engeren Einzugsbereich, d.h. die Städte Amberg und Weiden sowie die Landkreise Tirschenreuth, Neustadt an der Waldnaab und Amberg-Sulzbach und legt den jeweils höchsten Wert der 7-Tages-Inzidenz zugrunde.

Daraus ergibt sich für die aktuelle Situation die Anwendung eines erweiterten Hygienekonzepts mit den bereits am vergangenen Freitag, 09.10.2020, getroffenen Regelungen. Diese sind:

  • Maskenpflicht für alle Personen, die sich auf dem Gelände/auf den Campi und in den Gebäuden der OTH Amberg-Weiden aufhalten, einschließlich in Präsenz-Lehrveranstaltungen (sowohl Dozierende als auch Studierende)
    • Ausnahme: Wenn sich eine Person alleine in einem Raum aufhält, besteht keine Maskenpflicht.
  • Büroräume sind grundsätzlich mit maximal einer Person zu besetzen. In Räumen, die mit mehr als einer Person belegt sind, oder die im Falle der Werkstätten und Labore arbeitsschutzrechtlich zwingend mit zwei Personen besetzt sein müssen, wird das Rotationsprinzip in Verbindung mit den bestehenden Regelungen zu Homeoffice angewandt, oder es müssen von allen im Raum anwesenden Personen unbedingt Masken getragen werden.
  • Besprechungen vor Ort in Präsenz mit mehreren Personen in einem Raum sind nur bei unabdingbaren Gründen möglich und auf das Nötigste zu beschränken.
  • Die im Hygiene- und Reinigungskonzept der OTH Amberg-Weiden vom 28.09.2020 festgelegten Regelungen etwa zur Nutzung von Räumen der Lehre (Hörsäle, Seminarräume, Labore, PC-Pools) besitzen weiterhin Gültigkeit.

 

Update 09.10.2020 Vorübergehende Maskenpflicht

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Infektionsraten mit dem Coronavirus innerhalb unserer Hochschulregion ordnet die Hochschule eine allgemeine Maskenpflicht an.

Sowohl Tirschenreuth als auch Amberg haben den sog. Frühwarnwert überschritten. Die Amberger Schulen wurden durch Allgemeinverfügung der Stadt Amberg angewiesen, die Maskentragungspflicht während des Unterrichts einzuführen. Dem hat sich die Hochschulleitung – ohne in der Disziplin der Schulhierarchie zu stehen – angeschlossen und entschieden, angesichts der aktuellen Situation entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Die Anordnung ist nur als vorübergehend zu verstehen, solange das erhöhte Infektionsrisiko anhält.

 

Update 30.09.2020 Hygiene- und Reinigungskonzept

Mit dem Start des Wintersemesters 2020/2021 tritt am 1. Oktober das aktualisierte Hygiene- und Reinigungskonzept der Hochschule in Kraft.Der Schutz aller Hochschulangehörigen hat für uns oberste Priorität. Deshalb sind die Vorgaben unseres Hygiene- und Reinigungskonzeptes zu beachten.

 

Update 06.08.2020 Vorlesungsfreie Zeit und Start des Vorlesungsbetriebs im Wintersemester 2020/2021

Liebe Studienbewerberinnen, liebe Studierende,
gemeinsam als Hochschulfamilie haben wir die Herausforderungen des unter dem Zeichen der Corona-Pandemie stehenden Sommersemesters 2020 erfolgreich gemeistert.

Derzeit arbeitet die Hochschule bereits an der Umsetzung der Rahmenbedingungen für das kommende Wintersemester 2020/2021. Die Gesundheit unserer Studierenden und Mitarbeitenden genießt dabei ebenso wie ein geregelter Studienbetrieb die höchste Priorität. Auf Basis unseres Hygienekonzepts werden wir im Wintersemester insbesondere für unsere Erstsemesterstudierenden des Jahres 2020 so viel Präsenzlehrbetrieb wie unter „Corona-Bedingungen“ möglich anbieten, um Ihnen allen einen guten Start in den neuen Lebensabschnitt Studium zu ermöglichen.

Wir werden das Wintersemester 2020/2021 regulär am 1. Oktober beginnen. Hiermit verbunden planen wir für unsere neuen Studierenden Begrüßungen zum Studienstart am 1. und 2. Oktober. An diesen beiden Tagen finden für alle Studierenden noch keine Lehrveranstaltungen statt. Nähere Informationen zum organisatorischen Ablauf der Begrüßungen auf dem Campus in Amberg und in Weiden werden wir Ihnen in den nächsten Wochen geben.

Der Vorlesungsbetrieb beginnt für die Studierenden aller Semester am Montag, 5. Oktober 2020. Bitte beachten Sie dabei, welche Lehrveranstaltungen gemäß Ihres individuellen Stundenplans in Präsenz bzw. online stattfinden.

Der zulassungsbeschränkte Bachelor-Studiengang „Physician Assistance – Arztassistenz“ startet mit dem Vorlesungsbetrieb – bedingt durch das Zulassungsverfahren - am Montag, 19. Oktober 2020 mit einer Begrüßung am Campus Weiden.

Ich wünsche Ihnen allen eine erholsame vorlesungsfreie Zeit und freue mich mit der gesamten Hochschulfamilie darauf, Sie im Wintersemester 2020/2021 an unserer Hochschule zu begrüßen.

Mit den besten Wünschen für die Sommerzeit
Prof. Dr. Andrea Klug
Präsidentin OTH Amberg-Weiden

Update 10.07.2020: Informationen für die Durchführung von Präsenzprüfungen

Liebe Studierende,
um eine reibungslose Durchführung der Präsenzprüfungen zu gewährleisten, ist die Hochschule auf Ihre disziplinierte Mitarbeit angewiesen. Ich bitte Sie deshalb, die dem Gesundheitsschutz dienenden Maßnahmen des Hygiene- und Reinigungskonzepts der OTH Amberg-Weiden konsequent zu befolgen. Nachstehend finden Sie hierfür einige wichtige Informationen:

Verhalten auf dem Campus

  • Der Aufenthalt auf dem Hochschul-Campus in Amberg und Weiden vor, während und nach den Prüfungen ist im Sinne der Kontaktbeschränkung und des Distanzgebotes für Studierende auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.
  • Die Studierenden werden gebeten, das Hochschulgelände und den Prüfungsraum erst vor der jeweiligen Prüfung zu betreten.
  • Sofern ein Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, besteht die Pflicht eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen.
  • Studierende bringen ihre Mund-Nasenbedeckung selbst mit.
  • Ansammlungen von Menschengruppen sind unbedingt zu vermeiden.

Verhalten im Gebäude, Zutritt zum Prüfungsraum

  • Sofern ein Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, besteht die Pflicht eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen. Dies trifft grundsätzlich für den öffentlichen Bereich (Flur, Treppenhaus, WC, ...) zu. Daher ist der Zutritt zu den Gebäuden ohne Mund-Nasenbedeckung verboten.
  • Ansammlungen von Menschengruppen sind unbedingt zu vermeiden.
  • Die gereinigten Prüfungsräume sind grundsätzlich verschlossen und werden 30 Minuten vor der Prüfung durch den Prüfer/die Prüferin geöffnet.
  • Die Prüferinnen/Prüfer koordinieren den Einlass der Studierenden in den jeweiligen Prüfungsraum.
  • Lehrbeauftragte, die keinen Transponder besitzen, wenden sich bitte an ihre Fakultät, um den Zutritt zum zugewiesenen Prüfungsraum sicherzustellen.
  • Die Sitzplätze werden durch den Prüfer/die Prüferin zugewiesen.
  • Der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den einzelnen Personen in den Prüfungsräumen muss sichergestellt sein.
  • Die Prüfungsräume sind entsprechend vorbereitet, es ist untersagt, Änderungen in der Anordnung der Tische oder Stühle vorzunehmen.

Durchführung der Prüfung

  • Die Prüfungsaufsicht ist von dem Erstprüfer/der Erstprüferin (gem. Prüfungsplan) durchzuführen, diese werden ggf. durch Zusatzaufsichten unterstützt. Hierdurch wird sichergestellt, dass auftretende Probleme im Prüfungsablauf, schnell gelöst werden können.
  • Der eigenmächtige Tausch des im Prüfungsplans festgelegten Raumes durch einen anderen Raum ist untersagt. Die Räume wurden an die Notwendigkeiten für die Präsenzprüfungen angepasst und werden stets entsprechend dem Hygiene- und Reinigungskonzept der OTH Amberg-Weiden vorbereitet. (Ein Tausch würde diese Maßnahmen unterlaufen.)
  • Während der Prüfung kann auf das Tragen der Mund-Nasenbedeckung verzichtet werden, sofern der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten ist.
  • Durch den Prüfer/die Prüferin ist eine gute Belüftung des Prüfungsraum sicherzustellen.

Nach der Prüfung

  • Nach der Prüfung wird der Raum unter Koordination des Prüfers/der Prüferin von den Studierenden nacheinander verlassen (Mund-Nasenbedeckung tragen).
  • Im Gebäude oder auf dem Campus sind Gruppenbildungen zu vermeiden.
  • Der Campus ist im Anschluss an eine absolvierte Prüfung von den Studierenden umgehend zu verlassen.

Ich appelliere an Sie bei der Anwendung unseres Hygiene- und Reinigungskonzepts für den Gesundheitsschutz aktiv mitzuwirken, indem Sie selbst die Regeln strikt befolgen und bei Anderen auf deren Einhaltung hinwirken.

Viel Erfolg und bleiben Sie gesund!

Prof. Ulrich Müller
Vizepräsident Studium, Lehre und Internationales

Update 06.05.2020: Eckpunkte zum Präsenzbetrieb

Die folgenden Regelungen gelten vor dem Hintergrund des Erlasses einer Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege, laufender Abstimmungen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst sowie dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sowie unter besonderer Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten un-seres Hochschulstandorts in einer vom Corona-Virus besonders tangierten Region.

Allgemeines

Absolute Priorität in der Corona-Pandemie hat an der OTH Amberg-Weiden im Sinne der Fürsorgepflicht der Schutz der Studierenden und der Mitarbeitenden. Der Aufenthalt auf dem Hochschul-Campus in Amberg und Weiden ist im Sinne der Kontaktbeschränkung und des Distanzgebotes für das Primat des Infektionsschutzes auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken. Die Studierenden betreten in diesem Zusammenhang bei zwingenden Gründen das Hochschulgelände und die Gebäude erst unmittelbar vor dem jeweiligen Anlass (z.B. Ausleihe aus der Bibliothek) und verlassen es dann sofort wieder.

Seit dem 27. April 2020 besteht eine ausnahmslose Verpflichtung aller Personen auf dem Hochschulgelände und in den Gebäuden zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Studierende bringen ihre Community-Masken selbst mit. Von der Tragepflicht kann nur dann abgewichen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen einzelnen Personen in Räumen oder im Außenbereich sichergestellt ist. Gruppenbildungen sind zu vermeiden.

 

1. Vorlesungen und Seminaristischer Unterricht in Präsenzform

Im Sommersemester 2020 finden bis zum Ende der Vorlesungszeit keine Vorlesungen bzw. kein Seminaristischer Unterricht in Präsenzform statt. Die Lehrvermittlung erfolgt über digitale Lehrangebote. Dies gilt für alle Arten der Studienangebote, z.B. auch im Bereich der Weiterbildung.

 

2. Präsenzveranstaltungen in den Laboren

Präsenzveranstaltungen zur praktischen Ausbildung in den Laboren und sonstigen Einrichtungen der Hochschule sind in einer schrittweisen Ausweitung und nur in Ausnahmefällen, wenn dies zur Erreichung der Qualifizierungsziele zwingend erforderlich ist, möglich. Zu prüfen ist stets die Möglichkeit von alternativen Lösungen wie eine zeitliche Verlegung und der Vorrang zu prüfender, alternativer Veranstaltungsformen. Priorität hat der Schutz der Studierenden und der Mitarbeitenden.

Falls ein Präsenzbetrieb mit Studierenden in Laboren und sonstigen Einrichtungen unbedingt erforderlich sein sollte (v.a. Labor-Praktikum), dann sind folgende Regelungen zu beachten:

Ab Dienstag, 2. Juni 2020, können – vorbehaltlich der weiteren Entwicklung der Pandemie - zwingend notwendige Arbeiten in Laboren für Bachelor- oder Masterarbeiten durchgeführt werden. Ab Montag, 15. Juni 2020, können – ebenso entsprechend der Entwicklung - weitere, zwingend erforderliche Präsenzveranstaltungen zur praktischen Ausbildung im Innen- oder Außenbereich der Hochschule stattfinden.

In Laboren ist eine rechnerische Nutzfläche von mindestens 9 qm pro Person einzuplanen, damit ein Schutzbereich zur nächsten Person von jeweils 1,5 Metern in alle Richtungen. Dies ergibt die maximale Zahl an Personen, die sich in einem Vorlesungs- oder Laborraum gleichzeitig aufhalten dürfen. Bei Laborpraktika sowie beim Betreten und Verlassen von Räumlichkeiten sind die Abstandsregelungen einzuhalten.

Es gilt auch bei der Labornutzung eine ausnahmslose Verpflichtung aller Personen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Von der Tragepflicht kann nur dann abgewichen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen einzelnen Personen im Raum und außerhalb (z.B. Gang) in allen Richtungen sichergestellt ist.

In Laboren sind neben Reinigungsmaterial Einmalhandtücher vorzuhalten. Gegenstände (Arbeitsmittel, Werkzeuge etc.) sind nach Möglichkeit personenbezogen zu verwenden. Falls dies nicht möglich ist, ist die Reinigung vor jeder Benutzung durch eine andere Person durchzuführen. Räume und gemeinsam genutzte Gerätschaften (Werkzeuge, Versuchsvorrichtungen, Rechnertastaturen, Türgriffe etc.) sind regelmäßig zu reinigen. Zur Reduzierung der Gefahr von Schmierinfektion sind Griffkontakte zu minimieren.

Für alle Räumlichkeiten ist regelmäßiges Lüften zu gewährleisten. Die zur Benutzung freigegebenen Sitzplätze in Vorlesungsräumen und Laboren sind in Umsetzung der Abstandsregelung zu kennzeichnen. Zudem gilt:

  • Frontale Sitzordnung mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern zum Nachbarn, und zwar in alle Richtungen. Dies entspricht rechnerisch einer Nutzfläche von 9 qm pro Person.
  • Teilung gegebenenfalls in mehrere Gruppen bis hin zur Durchführung in einer Kombination von Präsenz- und Digitalbetrieb.

Der Aufenthalt im Gebäude bzw. im Labor ist auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken. Die Studierenden betreten das Hochschulgelände und Gebäude erst unmittelbar vor der jeweiligen Veranstaltung und verlassen es danach sofort.

Die Einhaltung der genannten Hygienevorschriften obliegt der jeweiligen Labor- und Veranstaltungsleitung.

 

3. Bibliothek

Bis auf Weiteres ist wie bisher nur die Ausleihe und Beratung der Studierenden am Schalter möglich. Beim Zugang und Aufenthalt in der Bibliothek ist ebenso der Mindestabstand von 1,5 m sicherzustellen. Einzuplanen ist damit auch in der Nutzung der Ausleihe eine rechnerische Nutzungsfläche von mindestens 9 qm pro Person. Falls im Besuchsverkehr der Mindestabstand von 1,5 m nicht sicher eingehalten werden kann, ist von allen Personen ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Bibliothek ist am Eingang mit Handdesinfektionsspendern ausgestattet.

In einem nächsten Schritt ist als Stufe 2 der Zugang zum Präsenzbestand und zu den PCs in der Bibliothek zum Zweck der Anfertigung der Bachelor- oder Masterarbeit unter Beachtung der Hygienevorschriften geplant. Im Falle der Umsetzung von Stufe 2 erfolgt eine gesonderte Information.

 

4. Prüfungen

Zielsetzung der Hochschule ist es, den Studierenden unter Berücksichtigung der aktuell notwendigen Maßnahmen einen erfolgreichen Studienfortschritt zu ermöglichen. Allen Studierenden wird empfohlen, angebotene Prüfungen abzulegen, um so eine zeitliche Verzögerung im Studienfortschritt zu vermeiden.

4.1 Prüfungsformate

Bei Prüfungen sind digitalen Prüfungsangeboten und alternativen Prüfungsformen (z.B. Hausarbeiten, Web-Kolloquien) der Vorrang einzuräumen. Der Senat hat Sonderregelungen getroffen, die für das Sommersemester 2020 die notwendige Flexibilität zur angemessenen Ausgestaltung der Prüfungssituation schaffen.

4.2 Fristen und Prüfungsregelungen

Die Prüfungskommissionen können für das Sommersemester 2020 Prüfungsart und Prüfungsumfang an die aktuelle Situation anpassen. Prüfungen können auch in elektronischer Form abgenommen werden.

Zulassungsvoraussetzungen können der aktuellen Situation angepasst werden oder Zulassungen unter dem Vorbehalt einer späteren Nachholung erfolgen. Die Prüfungskommissionen können für das Sommersemester 2020 Abweichungen von den Vorrückungsbedingungen der Studien- und Prüfungsordnungen treffen, die eine weitergehende Zulassung ermöglichen.

Fristen zur verpflichtenden Wiederholung einer Prüfung oder zum erstmaligen Antritt einer Prüfung werden von Amts wegen bis zum Ende des Wintersemesters 2020/2021 verlängert. Darüber hinausgehend will das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst eine Regelung hinsichtlich prüfungsrechtlicher Regeltermine und Fristen treffen, nach der sich Fachsemester- bzw. Regelstudienzeit-gebundene Regeltermine und Fristen automatisch verschieben bzw. verlängern.

Eine im Sommersemester 2020 nicht bestandene Modulprüfung gilt als nicht abgelegt (freier Prüfungsversuch). Bestandene Prüfungen können zur Notenverbesserung einmalig im regulären Prüfungszeitraum des Wintersemesters 2020/2021 wiederholt werden, wobei das bessere Prüfungsergebnis zählt (gilt nicht für Abschlussarbeiten).

4.3 Durchführung von Präsenzprüfungen

Bei Präsenzprüfungen ist eine Abstandsregelung von 1,5 m bzw. 9 qm pro Person einzuhalten. Es sind große Räumlichkeiten mit der Möglichkeit des Luftaustausches (z.B. Turnhallen, Säle) zu bevorzugen. Zur Benutzung freigegebene Sitzplätze sind zu kennzeichnen. Auch im Prüfungsfall ist der Aufenthalt auf dem Hochschulgelände auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken. Die Studierenden betreten für Prüfungen das Hochschulgelände und Gebäude erst unmittelbar vor der jeweiligen Prüfung und verlassen es danach sofort. Gruppenbildung ist zu vermeiden.

 

5. Praktisches Studiensemester

Das Praktische Studiensemester kann im Sommersemester 2020 auf Antrag des/der Studierenden auch bei Fehlen von bis zu 6 Wochen anerkannt werden, wenn das Ausbildungsziel nicht beeinträchtigt ist. Zudem kann in Einzelfällen genehmigt werden, dass das Praktische Studiensemester durch eine anwendungsbezogene Projektarbeit im sozialen oder wissenschaftlichen Bereich ersetzt wird.

Studierende, welche im Sommersemester 2020 Nachweise für den Zugang in ein höheres Studiensemester nicht erbringen können (Vorrückungsbedingungen), können auf Antrag bis zur Erbringung des Nachweises des Praxissemesters unter Vorbehalt in das höhere Semester zugelassen werden. Insbesondere die Anmeldung zur Abschlussarbeit kann abweichend von Regelungen in den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen bis zum Nachweis des Praxissemesters unter Vorbehalt genehmigt werden.

Entsprechende Anträge sind unter Angabe von Gründen im Studienbüro einzureichen. Die Entscheidung trifft die jeweils zuständige Prüfungskommission.

 

6. Rechnernutzung in PC-Pools

Eine Rechnernutzung in den PC-Pools ohne Aufsicht ist bis auf Weiteres nicht zulässig. Den Studierenden soll so weit wie möglich ein Online-Zugang zu den Rechnern gewährt werden.

 

7. Sonstige Veranstaltungen

Veranstaltungen an der OTH Amberg-Weiden wie Tagungen, Absolvierenden-Verabschiedungen oder Übergabe der Deutschlandstipendien (nur Beispiele) sind bis auf Weiteres in Präsenzform nicht möglich.

 

8. Mensa

Die Mensen und Cafeterien in Amberg und Weiden bleiben bis auf Weiteres geschlossen.

 

9. Sonstige Bewegungsflächen

Auch auf sonstigen Bewegungsflächen der Hochschule, z.B. Innenhöfe oder Parkplätze, ist der Aufenthalt auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken. Die Studierenden betreten sonstige Bewegungsflächen erst unmittelbar vor einem Anlaß und verlassen diese danach sofort wieder. Auch die Regelungen zur Maskenpflicht gelten entsprechend,

 

10. Homeoffice und Arbeitszeitmodelle

Die Regelungen zum Homeoffice und zur Vertrauensarbeitszeit bleiben bis auf Widerruf bestehen und werden an die schrittweise Öffnung der Hochschule angepasst. Sofern es Belange im Kontext der schrittweisen Öffnung der Hochschule bedürfen, z.B. im Zusammenhang mit Veranstaltungen in Laboren, ist ein jederzeitiger Widerruf der Anordnung möglich.

 

11. Hygienevorschriften für zwingend erforderliche Präsenz

Es wird aktuell und parallel an der Ausfertigung und Umsetzung des Hygiene-, Lüftungs- und Raumkonzepts der OTH Amberg-Weiden gearbeitet. Bis dahin ist zu beachten:

  • Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen Personen in alle Richtungen, entsprechend 9 qm pro Person
  • Tragen von Community-Masken
  • Schutz besonders gefährdeter Personen
  • Häufiges Händewaschen und Desinfektion

Die Hochschulleitung
06.05.2020

 

Update 24.04.2020: Sommersemester 2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Studierende,
mit Stand 24. April 2020 gelten folgende Regelungen für unsere Hochschulbibliothek, zum Präsenzbetrieb und für Hygienemaßnahmen:

1. Regelung für die Hochschulbibliothek am Campus Amberg und Weiden

Wir werden ab dem kommenden Montag, 27. April 2020, in einer ersten Stufe in unseren Hochschulbibliotheken in Amberg und Weiden die Ausleihe für Hochschulangehörige (nicht für Externe!) unter Beachtung der Hygienevorschriften ermöglichen.

Beim Zugang und Aufenthalt in den Bibliotheken bis zum Ausleihebereich ist der Mindestabstand von 1,5 Metern sicherzustellen. Sie finden entsprechende Markierungen im Wartebereich sowie die Möglichkeit zur Desinfektion am Eingang zur Bibliothek. Bestellte Bücher werden vom Personal aus dem Lesesaal geholt und auf die BenutzerInnen ausgeliehen. Datum und Uhrzeit der Abholung ist der Bibliothek vorher mitzuteilen, die Bücher liegen dann zur Abholung bereit. Der Thekenbereich darf immer nur von einem/einer Nutzenden nach Aufforderung und mit Maske betreten werden.


2. Regelungen zum Präsenzbetrieb an der OTH Amberg-Weiden

Vor dem Hintergrund der geltenden Verordnungen und eines in Abstimmung befindlichen Stufenplans regeln wir den Präsenzbetrieb an unserer Hochschule mit Standort in einem bundesweiten "Corona Hot Spot" wie folgt:

  • Kein Präsenzbetrieb zunächst bis einschließlich 11. Mai 2020. Dies umfasst Lehrveranstaltungen, Prüfungen und die Nutzung von Laboren oder PC-Pools.
  • Digitalen Lehrangeboten soll im Sommersemester 2020 eindeutig weiterhin der Vorzug gegenüber Präsenzformaten gegeben werden. Präsenzveranstaltungen einschließlich Präsenz-Prüfungen sollen nur soweit zwingend notwendig ab dem 11. Mai 2020 ermöglicht werden, und dies in Stufen. Weitere und nähere Regelungen erfolgen.

 

3. Hygienevorschriften

Die Hygienevorschriften sind zwingend einzuhalten, insbesondere:

  • Mindestabstand 1,5 m
  • Ausnahmslose Verpflichtung aller Personen auf dem Hochschulgelände zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Von der Tragepflicht kann nur dann abgewichen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen einzelnen Personen in Räumen oder im Außenbereich sichergestellt ist.
  • Vermeidung von Gruppenbildungen

 

Es muss ab dem 27. April 2020 insgesamt von allen Personen, die die Hochschule betreten, eine Schutzmaske getragen werden.

Die Regelungen gelten vor dem Hintergrund des Erlasses einer Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 16. April 2020, laufender Abstimmungen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst und unter besonderer Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten unseres Hochschulstandorts in einer vom Corona-Virus besonders tangierten Region.

Mein Dank schon jetzt an alle für das gute Miteinander mit Blick auf die herausfordernde Zeit und die Umsetzung für deren Bewältigung.

 

Viele Grüße und alles Gute
Prof. Dr. Andrea Klug
Präsidentin
OTH Amberg-Weiden

Update 22.04.2020: Bibliotheksöffnung ab 27.04.2020

Die Bibliotheken der OTH Amberg-Weiden haben ab Montag, den 27.04.2020 von 10 – 14 Uhr für Hochschulangehörige wieder geöffnet. Zugänglich ist unter Einhaltung der Abstandsregeln nur der Ausleihbereich, der jeweils nur von einer Person betreten werden darf.

Da der Lesesaal weiterhin geschlossen bleibt, teilen Sie Ihre Bücherwünsche bitte vorher per Mail an die Bibliothek mit, die die Bücher im Bestand hat.

Bücher in Amberg bestellen Sie vorab per Mail an bibam@oth-aw.de, Bücher in Weiden an bibwen@oth-aw.de.
Sie erhalten eine Benachrichtigung, wenn die Bücher zur Abholung bereit stehen.
Bestellungen aus anderen Zweigstellen und Fernleihbestellungen sind derzeit noch nicht möglich.

Wir freuen uns, Ihnen wieder einen Ausleihbetrieb ermöglichen zu dürfen.

Ihr Bibliotheksteam

 

 

Update 17.04.2020: Start digitaler Vorlesungsbetrieb Sommersemester 2020

Liebe Studierende,
ich darf Sie alle – Erstsemesterstudierende und Studierende in höheren Semestern unserer Studiengänge – ganz herzlich zum offiziellen Start des Vorlesungsbetriebes im Sommersemester 2020 am 20.04.2020 mit der durch die Corona-Krise bedingten zunächst Weiterführung der online-basierten Lehre an der OTH Amberg-Weiden begrüßen.

Digitaler Lehrbetrieb

Bereits seit dem 16.03.2020 unterstützen wir Sie im Einstieg in Ihr Studium und in Ihrem Studienfortschritt über Online-Lehre. Mit Blick auf die geltenden Kontaktsperren und Einschränkungen des öffentlichen Lebens setzen wir auch weiterhin – bis hoffentlich bald wieder Präsenzveranstaltungen möglich sind – auf digitale Angebote.

Meine Bitte an Sie ist, dass Sie – wie bisher – diese Angebote wahrnehmen.

Vorlesungs- und Prüfungszeiten

In Abstimmung mit den Gremien und dem Studentischen Konvent unserer Hochschule ist zwischenzeitlich die Umsetzung der im Schreiben von Herrn Staatsminister MdL Bernd Sibler am 03.04.2020 vorgegebenen Rahmenbedingungen zu den Semester-, Vorlesungs- und Prüfungszeiten erfolgt. Wir haben uns entschieden, die Vorlesungszeit am 11.07.2020 zu beenden und vom 13. - 31.07.2020 die Prüfungszeit anzuschließen. Die Notenbekanntgabe ist für den 07.08.2020 vorgesehen. Die weiteren Details sind auf unserer Website unter Vorlesungs-, Prüfungs- und Ferienzeiten veröffentlicht.

Prüfungen und Fristen

Hinsichtlich des Umgangs mit prüfungsrechtlichen Regelterminen und Fristen sowie zur Regelstudienzeit erwarten wir zeitnah eine Regelung durch unser Ministerium und wir bereiten aktuell intern an der Hochschule ergänzende Regelungen zur Beschlussfassung in unseren Gremien vor, die allesamt darauf ausgerichtet sind, Sie in diesen für uns alle herausfordernden Zeiten in Ihrem Studienerfolg zu unterstützen. Ich werde Sie zeitnah zu den getroffenen Entscheidungen informieren.

Aktuelles

Damit Sie stets auf dem Laufenden sind, ist meine Bitte, dass Sie sich über unsere Homepage und über Nachrichten auf Ihrer OTH-Mail-Adresse auf dem Laufenden halten.

 

Ich wünsche Ihnen für Ihr Studium alles Gute! Lassen Sie uns weiterhin mit unserem engagierten gemeinsamen Einsatz dieses für uns alle außergewöhnliche Semester gestalten.

Danke dafür!

Viele Grüße


Prof. Dr. Andrea Klug
Präsidentin
OTH Amberg-Weiden

 

Update 03.04.2020: Sommersemester 2020: Beginn der Vorlesungszeit am 20.04.2020

Der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, MdL Bernd Sibler, hat mit Schreiben vom 3. April 2020 an die bayerischen staatlichen Hochschulen weitere Informationen zum Lehrbetrieb im laufenden Sommersemester vor dem Hintergrund der Corona-Krise übermittelt, die die folgenden Kernaussagen umfassen:

1. Semester- und Vorlesungszeiten

Die Semesterzeiten im Sommersemester 2020 bleiben an allen Hochschularten unverändert.

Die Vorlesungszeit im Sommersemester 2020 beginnt an allen Hochschularten am 20. April 2020 (Anmerkung: der bereits vorliegenden Regelung für die HAWs/THs entsprechend). Es besteht weiterhin die Möglichkeit, das auf Basis der „Verordnung über die Vorlesungszeit an den Fachhochschulen und über die Unterrichtszeit an den Kunsthochschulen im Sommersemester 2020“ vom 12. März 2020 bis zum 7. August 2020 verschobene Ende der Vorlesungszeit abzukürzen.

2. Lehre

Die Hochschulen sollen die für das Sommersemester vorgesehenen Lehrveranstaltungen möglichst umfassend anbieten. Dazu dient in erster Linie, digitale Angebote zu entwickeln und durchzuführen. Allen Studierenden wird durch das Ministerium dringend empfohlen, diese Angebote in Anspruch zu nehmen. Dabei sollte bei den Planungen für das Sommersemester 2020 auch das Folgesemester mit bedacht werden.

Hinsichtlich der Mitwirkungspflicht des Lehrpersonals an digitalen Angeboten wird auf das StMWK-Schreiben vom 31. März 2020 verwiesen, in dem darauf hingewiesen wird, dass jede zur Lehre verpflichtete Person die Pflicht hat, an der Erfüllung der ihrer Hochschule obliegenden Aufgabe zur akademischen Ausbildung der Studentinnen und Studenten mitzuwirken.

Mit Bezug auf die Praktischen Studiensemester wird durch das StMWK darauf hingewiesen, dass durch die Corona-Pandemie bedingte Verhinderungsgründe „nicht zu vertretende Gründe“ darstellen können. Hierdurch sollten sich im Sommersemester 2020 ergebende Engpässe beim Praktischen Studiensemester lösen lassen.

3. Prüfungen

Prüfungen, die im Sommersemester 2020 abgelegt werden, zählen. Die Hochschulen werden gebeten zu klären, ob diese Prüfungen als freier (zusätzlicher) Prüfungsversuch ausgestaltet werden können oder eine weitere Wiederholung der Prüfungen ermöglicht werden kann.

Allen Studierenden wird gleichwohl dringend empfohlen, angebotene Prüfungen abzulegen, um so eine zeitliche Verzögerung im Studienfortschritt zu vermeiden.

Es wird angeregt, nicht alleine digitale Prüfungen in den Blick zu nehmen, sondern zu klären, ob präsenzgebundene nicht auch durch andere situationsgeeignete Prüfungsformen ersetzt werden können.

Die Durchführung digitaler Prüfungen ist gemäß StMWK hochschulrechtlich zulässig, allerdings muss diese Prüfungsform in der Prüfungsordnung der Hochschule geregelt werden. Es wird dabei als vertretbar angesehen, in einer allgemeinen Prüfungsordnung eine digitale Prüfung als alternative Prüfungsform festzulegen.

4. BAföG

Soweit Hochschulen den Lehrbetrieb durch Onlineangebote aufrechterhalten, gilt nach derzeitiger BAföG-rechtlicher Erlasslage: Studierende, die BAföG-Leistungen beziehen, sind bei Durchführung des Lehrbetriebs durch online-Angebote im gleichen Umfang wie beim normalen Lehrbetrieb verpflichtet, entsprechend ihrer Möglichkeiten davon Gebrauch zu machen und auf diese Weise ihre Ausbildung auch weiter zu betreiben.
Studierende, die krisenbedingt keine oder nicht alle vorgesehenen Leistungen erbringen können, sollen grundsätzlich keine Nachteile erfahren.

 

Die Gremien der Hochschule werden sich zeitnah mit den einzelnen Rahmenbedingungen und deren Ausgestaltung beschäftigen und Sie erhalten weitere Infos.
Staatsminister Sibler dankt in seinem Schreiben ausdrücklich allen für die bereits laufende, intensive Vorbereitung und die kurzfristige Entwicklung umfassender alternativer Lehrkonzepte unter besonderer Berücksichtigung der Online-Lehre.

Ihre Hochschulleitung

 

Update 01.04.2020:  Coronavirus – Einhaltung von Bearbeitungsfristen im Sommersemester 2020

Beschluss Prüfungsausschuss zu Abschlussarbeiten

  1. Alle laufenden Bearbeitungsfristen (= insbesondere: Bachelor- und Masterarbeiten, Studien- und Projektarbeiten), die nach dem 13.03.2020 (Freitag) endeten bzw. enden werden, werden von Amts wegen pauschal um fünf Wochen verlängert. Ein Antrag auf Nachfrist ist somit nicht erforderlich.
  2. Sollten derartige Arbeiten (s. o. zu 1.) im Zeitraum vom 16.03. bis zum 17.04.2020 ausgegeben bzw. angemeldet werden, so wird der Fristbeginn von Amts wegen für den 20.04.2020 notiert.
  3. Sollten derartige Arbeiten (s. o. zu 1.) im Zeitraum ab dem 20.04.2020 ausgegeben bzw. angemeldet werden, so ist – nach derzeitigem Stand – keine Fristverlängerung angezeigt.
  4. Sollte der Hochschulbetrieb über den 20.04.2020 hinaus ruhen, so wäre die Fristverlängerung entsprechend anzupassen.
  5. Der Prüfungsausschuss weist darauf hin, dass trotz der zugesprochenen Verlängerung eine vorzeitige Abgabe zulässig ist. Im Zeitraum vom 16.03. bis zum 20.04.2020 wird in diesem Falle aber vorzugsweise um eine Abgabe in digitaler Form gebeten (Adressat: der jeweilige Erstprüfer bzw. die jeweilige Erstprüferin; CC: Studienbüro). Bitte beachten Sie dabei, dass die prüfungs-rechtliche Erklärung zur selbständigen Anfertigung der Arbeit mit Ihrer Unterschrift enthalten sein muss. Die Notwendigkeit einer Abgabe in gebundener gedruckter Form ist mit dem Erstprüfer abzustimmen. Im Falle einer postalischen Übermittlung könnten derzeit auch größere Verzögerungen entstehen, die hinzunehmen wären.
  6. Kolloquien können durchgeführt werden, entweder an der Hochschule unter strikter Einhaltung hygienischer Standards oder digital mit Bildübertragung.

Update 30.03.2020: Taskforce Lehre

Liebe Studierende,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
nach wie vor stellt uns die Eindämmung der Corona-Pandemie vor Herausforderungen zur Aufrechterhaltung des Hochschulbetriebs. Wir verfolgen weiterhin die Strategie, dass unser Lehrpersonal die Zeit nutzt, unsere Studierenden mit Hilfe digitaler Lehrformen bestmöglich zu unterstützen.
Vor diesem Hintergrund hat eine „Taskforce Digitale Lehre“ an unserer Hochschule die Arbeit aufgenommen.

Ziele des rund zwanzigköpfigen Projektteams sind insbesondere:

  • Unterstützung des Umstiegs von Präsenzlehre auf online unterstützte Lehre
  • Sicherung des Lehrbetriebs
  • Auswahl und Bereitstellung geeigneter Tools
  • Entwurf und Schaffung notwendiger Systemumgebungen (Hard- und Software)
  • Beratung und Schulung in der digitalen Lehre

Folgende Initiativen sind bereits gestartet worden:

1. Steuerung der Kommunikation

Es sind funktionsbezogene Mailadressen eingerichtet, über die Anforderungen und Vorschläge an das Projektteam kommuniziert werden können, z.B. Fragen zu Tools für die Aufbereitung von Online-Inhalten (anforderung@oth-aw.de) oder als Anlaufstelle für Vorschläge, Tipps und Best Practices (vorschlag@oth-aw.de).

2. Vorbereitung Informationskanal

Wir werden zentral ein Informationsmedium an die Hand geben, über das Sie zu Fragen Hilfestellungen vorfinden, z.B. Toolempfehlungen oder Screen-Casts für das Handling.

3. Einrichtung von Webkonferenzräumen

Im Rahmen der Hochschulinfrastruktur werden Konferenzräume vorbereitet, in denen Besprechungen in der Hochschule, z.B. Gremiensitzungen, abgehalten werden können. Ebenso werden Webkonferenzräume für die Dozierenden eingerichtet, um mit den Studierenden interagieren zu können.

4. Moodle-Sprechstunde

Für die Unterstützung im Umgang mit dem Lernmanagement-System Moodle wird ein Webkonferenzraum eingerichtet, der zu definierten Zeiten personell betreut wird. Hier finden Dozierende auch schnelle Hilfe im Umgang mit Moodle.

Die Taskforce Digitale Lehre setzt sich mit großem Engagement dafür ein, unseren Lehrbetrieb mit digitaler Unterstützung sicherzustellen. Ebenso arbeiten wir im Zusammenwirken mit den Fakultäten, dem Prüfungsausschuss, dem Studienbüro und weiteren Einrichtungen der Hochschule daran, das Sommersemester 2020 im Lehrbetrieb so gestalten, damit niemandem Nachteile entstehen. Weitere Informationen folgen zeitnah.

Ihre Hochschulleitung

 

Update 19.03.2020

Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst hat im Bayerischen Ministerialblatt vom 13. März 2020 (BayMBl. 2020 Nr. 113, 2210-5-1-WK) die „Verordnung über die Vorlesungszeit an den Fachhochschulen und über die Unterrichtszeit an den Kunsthochschulen im Sommersemester 2020“ erlassen und veröffentlicht. Die Verordnung trat am 15. März 2020 in Kraft.
Das Staatsministerium hat folgend mit Information an die Hochschulen am 18. März 2020 die Konkretisierungen rechtssicher vorgenommen:
Gemäß § 1 (Vorlesungszeit an den Fachhochschulen) beginnt die Vorlesungszeit im Sommersemester 2020 an den Fachhochschulen am 20. April 2020.Auf Grundlage der o.g. Verordnung und insbesondere aufgrund der erfolgten Konkretisierung vom 18. März 2020 durch das StMWK ist der Zeitraum bis zum 20. April „Vorlesungsfreie Zeit“. Da diese definierte vorlesungsfreie Zeit (wie auch in „regulären“ Studienjahren) keine „Semesterferien“ darstellt, können hier (Pflicht)Lehrveranstaltungen gemäß den Studien- und Prüfungsordnungen – jedoch nicht in Präsenz – durchgeführt werden. Dafür bietet die OTH Amberg-Weiden mindestens bis zum 19. April 2020 digitale Lehrangebote an. Diese ermöglichen den Studierenden, sich in dieser Zeit bereits individuell vorzubereiten.

Den Studierenden darf und soll aus Gründen der Chancengleichheit insgesamt kein Nachteil entstehen. Wir wollen und werden sicherstellen, dass prüfungsrelevante Lehrveranstaltungen auch ab dem 20.04.2020 noch verfügbar sind oder gegebenenfalls nochmals angeboten werden.

Mit Blick auf die Studierbarkeit und vor allem auch aus Gründen der Chancengleichheit werden wir die Prüfungstermine so legen, dass auch jenen Studierenden, die erst mit dem regulären Vorlesungsbeginn ab 20. April 2020 auf die in Frage kommenden Lehrveranstaltungen zugreifen können, eine angemessene Vorbereitungszeit auf die Prüfungen im Sommersemester 2020 zur Verfügung steht. Der Prüfungszeitraum wird in der Hochschulleitung, in der Erweiterten Hochschulleitung und mit dem Prüfungsausschuss abgestimmt.

Alle Dozierenden werden nochmals gebeten, soweit wie möglich Online-Angebote bereitzustellen, um Lehrveranstaltungen des Sommersemesters 2020 bis zum 20.04.2020 und möglicherweise über diesen Zeitpunkt hinaus in digitaler Form durchzuführen.

Die OTH Amberg-Weiden strebt in jedem Fall an, den Studierenden (auch den dual Studierenden) einen geordneten Studienablauf im Sommersemester 2020 sicherzustellen.

 

Studienbüro für Parteiverkehr geschlossen

Das Studienbüro ist an beiden Standorten bis auf Weiteres nicht mehr geöffnet.
Bei dringenden Anliegen greifen Sie bitte auf Telefon und E-Mail zurück.

Abschlussarbeiten am Standort Weiden bitte per Post einsenden oder in den Briefkasten vor der Bibliothek einwerfen, in Amberg bitte weiterhin die Abgabe mit der Fakultät/Dekanat abklären.

Wir wünschen Ihnen alles Gute, bleiben Sie gesund.
Ihr Studienbüro in Amberg und Weiden

 

Update 18.03.2020

Das Studentenwerk Oberfranken hat mitgeteilt, dass die von ihm betriebenen Mensen und Cafeterien am Campus Amberg und Weiden ab dem 18. März 2020 bis auf Weiteres geschlossen werden.
Hochschulleitung,
18.03.2020

 

Zentrale Vermittlungsstelle

Die zentrale Vermittlungsstelle ist unter 09621 / 4820 von 8 – 15 Uhr erreichbar.

 

Öffnungszeiten Poststelle

Die Poststelle am Standort Amberg ist bis auf Weiteres nur noch von 8.00 – 11.oo Uhr besetzt. MitarbeiterInnen nutzen bitte für die Ausgangspost den Postauslauf im Abholfach Raum 002.

 

Update 17.03.2020

Um zu verhindern, dass sich Studierende in den PC-Pools der Hochschule gegenseitig infizieren, bleiben die PC-Pools der OTH Amberg-Weiden bis auf weiteres geschlossen.

Dienste, die nur im Hochschulnetz der OTH Amberg-Weiden angeboten werden, können über VPN weiter genutzt werden.

Eine Anleitung zur Nutzung und ggf. Einrichtung ist auf der Info-Seite des Rechenzentrums zu finden.

In berechtigten Ausnahmefällen können Studierende Zugangsberechtigungen bei den jeweiligen Fakultätsverwaltungen beantragen.

Hochschulleitung,
17.03.2020

 

Neue Öffnungszeiten Studienbüro Amberg und Weiden

Sehr geehrte Studierende,

aus gegebenem Anlass teilen wir Ihnen mit, dass das Studienbüro an beiden Standorten bis auf weiteres täglich nur noch von 10 bis 11 Uhr geöffnet ist. Bei dringenden Anliegen greifen Sie bitte auf Telefon und E-Mail zurück. Abschlussarbeiten am Standort Weiden bitte per Post einsenden oder in den Briefkasten vor der Bibliothek einwerfen, in Amberg bitte weiterhin die Abgabe mit der Fakultät/Dekanat abklären.

Wir wünschen Ihnen alles Gute, bleiben Sie gesund.

Ihr Studienbüro in Amberg und Weiden

 

Update 13.03.2020


Das bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst hat mit Schreiben vom 13.03.2020 angewiesen, dass ab dem 14.03.2020 alle Bibliothekslesesäle der staatlichen bayerischen Hochschulen für den Publikumsverkehr zunächst bis einschließlich 19.04.2020 geschlossen werden. Der übrige Dienstbetrieb bleibt aufrechterhalten.

Diese Anweisung betrifft die Lesesäle unserer Bibliotheken am Campus in Amberg und Weiden.

Infos zu Onlinezugängen, zu elektronischen Medien etc., die weiterhin verfügbar bleiben und genutzt werden können, sowie weitere Hinweise zur Nutzung erfolgen zeitnah.

Prof. Dr. Andrea Klug
Präsidentin
OTH Amberg-Weiden

 

Update 12.03.2020

Wie bereits am 10.3.2020 kommuniziert, wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst der Beginn der Präsenzveranstaltungen des Sommersemesters 2020 an den Technischen Hochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften vom 16.3.2020 auf den 20.4.2020 verschoben, mit dem Ziel die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen bzw. zu verlangsamen. Wir wurden am 10.3.2020 durch das Ministerium angewiesen, den Präsenz-Lehrbetrieb mit sofortiger Wirkung einzustellen. Die sonstigen Funktionen wie Verwaltung, Forschungsbetrieb oder Bibliotheken sind gemäß Weisung des Wissenschaftsministeriums weiter aufrecht zu erhalten.

Ebenso erhielten wir am 10.3.2020 vom Ministerium im Anschluss weitere Information zur Handhabung und zu einer umgehenden Anpassung der entsprechenden Verordnungen zur Vorlesungszeit durch das Staatsministerium.

Es hat für die Hochschulleitung höchste Priorität, Sie frühestmöglich zu informieren, wie es nun weitergeht. Unser Ziel ist es, den Studienfortschritt für die Studierenden trotz der veränderten Rahmenbedingungen sicherzustellen.

1. Immatrikulation

Die Studierenden sind qua Immatrikulationsbescheinigung zum 16.3.2020 eingeschrieben. Seitens des StMWK werden derzeit Lösungen für damit verbundene Herausforderungen, etwa BAföG, erarbeitet.

2. Lehrbetrieb

Die Verschiebung des Starts der Vorlesungszeit durch das Wissenschaftsministerium auf den 20.4.2020 bedeutet, dass Präsenzlehrveranstaltungen sowie vorlesungsbegleitende Praktika erst ab dem 20.4.2020 durchgeführt werden dürfen. In der Zeit vom 16.3.2020 bis 19.4.2020 können aber Lehrformate, die keine Präsenz erfordern, wie z.B. Online-Vorlesungen, durchgeführt werden, um die Arbeitsbelastung trotz der aktuellen Situation bestmöglich über das Semester zu verteilen. Der Vorlesungszeitraum endet nach derzeitigem Stand zum 10.7.2020.

Für Online-Angebote gibt es verschiedene Möglichkeiten, die in einer späteren Email an die Dozierenden kommuniziert werden. Weitere Informationen zu Ablauf und Format der jeweiligen Lehrveranstaltungen bis zum 19.4.2020 bzw. für das gesamte Sommersemester werden den Studierenden von den jeweiligen Dozierenden zeitnah mitgeteilt.

Wir sind seitens des Ministeriums gehalten, die im Sommersemester 2020 insgesamt vorgesehene Unterrichtszeit vollständig zu erbringen. Lehrveranstaltungen, die nicht online durchgeführt werden können, sind folglich nachzuholen. Zusatztermine nach dem 20.4.2020 sind einer weiteren Mail vorbehalten.

3. Prüfungswesen, Projekt- und Abschlussarbeiten

Nach heutigem Stand bleibt der Prüfungszeitraum des Sommersemesters bestehen. Die Prüfungspläne werden rechtzeitig durch die Vorsitzenden der Prüfungskommission erstellt.

Prüfungseinsicht in die Prüfungen des Wintersemesters 2019/2020, die von Kolleginnen und Kollegen zu Beginn des Sommersemesters gewährt wird, ist grundsätzlich auch bereits vor dem 20.4.2020 möglich. Hierzu vereinbaren die Studierenden mit den jeweiligen Dozierenden jeweils einen Einzeltermin. Sammeltermine sind nicht möglich. Es wird aber empfohlen, die Prüfungseinsicht auf die Zeit nach dem 20.4.2020 zu verschieben.

Die Themenvergabe für Seminar- und Projektarbeiten sollte z.B. über Email durch die jeweiligen Dozentinnen/Dozenten erfolgen. Für die Themenvorstellung bieten sich Online-Veranstaltungen an. Die sonst übliche Kickoff-Veranstaltung zu Projekten darf bis 20.4.2020 ebenfalls nur online stattfinden.

Bachelor- und Masterarbeiten einschließlich der Vergabe neuer Themen laufen weiter. Die Abgabefristen ändern sich nicht. Die Abschlussarbeiten werden selbstverständlich auch weiter betreut – in der Regel online z.B. über E-Mail oder auch per Telefon. Die Anmeldung neuer Bachelor- und Masterarbeiten ist ebenfalls weiterhin möglich. Abschlussvorträge von Bachelor- und Masterarbeiten sind möglich, jedoch dürfen neben dem/der Vortragenden vor dem 20.4.2020 keine weiteren Studierenden an diesen Vorträgen teilnehmen.

4. Hochschulinterne Besprechungen, Gremiensitzungen

Hochschulinterne Besprechungen können bis auf weiteres stattfinden.

5.Veranstaltungen

Veranstaltungen, für die Studierende Credit Points erwerben, dürfen bis 20.4.2020 nicht durchgeführt werden.

Veranstaltungen außerhalb der Lehre mit Externen und einer geringen Teilnehmerzahl können in Einzelfallentscheidungen auch vor dem 20.4.2020 durchgeführt werden. Diese Einzelfallentscheidungen sind der Hochschulleitung vorbehalten. Gleiches gilt für Weiterbildungsveranstaltungen mit externen Teilnehmern.

Der Girls‘ Day am 28.3.2020 wird abgesagt, ebenso werden keine weiteren Groß-Veranstaltungen geplant.

6. Einrichtungen der Hochschule

Die Bibliothek bleibt bis auf weiteres geöffnet.

In dieser aktuell sehr dynamischen Situation wird die Hochschulleitung Änderungen laufend bekannt geben. Wir bitten um Ihr Verständnis und um Mithilfe, die jetzige Situation den Umständen entsprechend gut zu bewältigen.

Bitte beherzigen Sie die Hinweise und leisten Sie so einen wichtigen Beitrag!

Gerne können Sie sich auch an meine Kolleginnen und Kollegen der Hochschulleitung, an die Dekane und mich persönlich wenden.

 

Prof. Dr.-Ing. Alfred Höß
Vizepräsident
OTH Amberg-Weiden

 

Empfehlungen der OTH Amberg-Weiden zum Umgang mit dem Coronavirus

Die Gefahr, die von COVID-19 für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland ausgeht, wird seitens der zuständigen Institute und Behörden aktuell (siehe www.rki.de) als mäßig eingeschätzt. Diese Einschätzung kann sich kurzfristig durch neue Erkenntnisse ändern. Die Hochschulleitung verfolgt die Entwicklung kontinuierlich und aktualisiert bei neuen Erkenntnissen den Katalog der zu ergreifenden Maßnahmen.

Wir empfehlen allen Hochschulangehörigen (also allen Professorinnen und Professoren, Lehrbeauftragten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und insbesondere den Studierenden) der OTH Amberg-Weiden, die sich während der vorlesungsfreien Zeit oder gegenwärtig im Ausland aufhalten, sich tagesaktuell auf den Webseiten vom Robert Koch-Institut,  der WHO und des Auswärtigen Amts sowie des Bundesministeriums für Gesundheit zu informieren. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat zudem eine Telefon-Hotline (Telefon 0 91 31/ 68 08 51 01) eingerichtet.

Sollte sich an der aktuellen Lage in unserer Region etwas ändern, werden wir Sie über diese Seite umgehend informieren.

Hochschulleitung, 10.3.2020

 

Im Zusammenhang mit den aktuellen Entwicklungen hat der Krisenstab der Bayerischen Staatsregierung in seiner Sitzung vom 1. März 2020 folgende Maßnahmen und Feststellungen (Punkte 1 – 3) für alle bayerischen Hochschulen getroffen:

1) Reiserückkehrer aus Risikogebieten ohne Krankheitssymptome

Für Erwachsene, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet (Risikogebiete sind laut Robert Koch-Institut Gebiete, in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch vermutet werden kann) aufgehalten haben und keine Krankheitssymptome aufweisen, ist der Ausschluss von der Arbeit bzw. vom Dienst nicht geboten. Um über die Aufenthaltsorte zu informieren werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Freistaats Bayern jedoch verpflichtet, nach der Rückkehr umgehend eine E-Mail an gesundheit@oth-aw.de zu senden; bitte setzen Sie Vorgesetzte in "CC".

Bei Auftreten von Krankheitssymptomen sollten die Betroffenen zuhause bleiben und sich telefonisch mit dem Hausarzt oder den kassenärztlichen Bereitschaftsdiensten (Telefonnummer 116 117) in Verbindung setzen. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben die Information bitte umgehend auch per E-Mail an gesundheit@oth-aw.de weiter und setzen Vorgesetzte in „CC“. 

Die Hochschulleitung der OTH AW konkretisiert:

  • Personen ohne Krankheitssymptome
    Professorinnen und Professoren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht unter Krankheitssymptomen leiden, werden gebeten, in Abstimmung mit ihrem Vorgesetzten während der 14-tägigen Inkubationszeit nach Möglichkeit von zuhause aus zu arbeiten. 
    Für Lehrbeauftragte gelten die Regelungen mit Blick auf die Durchführung der Lehre und die Präsenz an der Hochschule entsprechend.
    Studierende werden ebenfalls gebeten, die Hochschule per Email an gesundheit@oth-aw.de zu informieren.
  • Personen mit Krankheitssymptomen
    Professorinnen und Professoren, Lehrbeauftragte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Studierende, die bereits unter Krankheitssymptomen (wie z.B. Fieber, Muskelschmerzen, Durchfall, Husten, Schnupfen) leiden und Kontakt zu einem bestätigten COVID-19 Patienten hatten, werden gebeten, zu Hause zu bleiben, sich umgehend mit ihrem Hausarzt oder dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst (Telefonnummer 116 117) in Verbindung zu setzen sowie ggf. telefonisch ihren Vorgesetzten zu informieren. Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einem bestätigten COVID-19 Erkrankten hatten, müssen sich, auch wenn sie keine der oben genannten Symptome aufweisen, umgehend an ihr Gesundheitsamt (Telefonnummer 0921 / 728-228) wenden.

    Wird eine COVID-19-Infektion gemeldet, leiten die Vorgesetzten diese Information bitte an gesundheit@oth-aw.de weiter.

2) Dienstreisen / Delegationsbesuche

Dienstreisen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Freistaats Bayern in Risikogebiete werden gemäß Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (Stand 2.3.2020) nur genehmigt, wenn zwingende Gründe dafür vorliegen.

Die Hochschulleitung der OTH AW konkretisiert:

  • Dienstliche Flugreisen bitte unbedingt auf das Notwendigste begrenzen. Dienstreisen bitte generell – soweit möglich – auf Online-Meetings umstellen. 
  • Werden Dienstreisen in Nicht-Risikogebiete aus persönlicher Sorge heraus nicht angetreten, können ggf. entstandene Stornokosten leider nicht nach reisekostenrechtlichen Grundsätzen rückerstattet werden. Bitte beachten Sie dies bei den Buchungen.
  • Bitte überdenken Sie auch die Notwendigkeit von Delegationsbesuchen auf dem Campus: Von Delegationsbesuchen aus seitens vom Robert Koch-Institut (RKI) definierten Risikogebieten ist abzusehen, sofern für diese keine zwingenden Gründe vorliegen.

3) Veranstaltungen

Der Krisenstab empfiehlt allen Veranstaltern und örtlichen Behörden, ab sofort bei der Entscheidung über die Durchführung von Großveranstaltungen die Kriterien des Robert Koch-Instituts zur Risikoeinschätzung zugrunde zu legen. Dies kann beispielsweise bedeuten, dass eine Großveranstaltung auch abgesagt oder verschoben werden muss.

Die Hochschulleitung der OTH AW konkretisiert:
Großveranstaltungen mit über 1.000 erwarteten Teilnehmerinnen und Teilnehmern sind derzeit an der OTH AW nicht geplant. Über Absage/Verschiebung von Veranstaltungen entscheidet bis auf Weiteres jeweils die/der MitarbeiterIn, die/der die Veranstaltung organisiert und dafür verantwortlich zeichnet.

4) Studierende

Studierende, die zum Sommersemester 2020 ein Studium an der OTH Amberg-Weiden aufnehmen oder weiterführen möchten und in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet waren, werden von der Hochschulleitung der OTH Amberg-Weiden gebeten, die Hochschule während der Inkubationszeit von 14 Tagen nicht zu besuchen. Die betroffenen Studierenden senden bitte eine Email an gesundheit@oth-aw.de

Studienbetrieb
Für Studierende, die während der 14-tägigen Inkubationszeit nicht in einem Risikogebiet waren, sind nach derzeitigem Stand keinerlei Einschränkungen des Lehrbetriebs gegeben. Professorinnen und Professoren sowie Lehrbeauftragte sind angehalten, sämtliches Lehrmaterial über Moodle zur Verfügung zu stellen.

Der Worst Case wäre, dass ein bestätigter Covid-19-Fall an unserer Hochschule auftritt. In diesem Fall sollen die Vorlesungen auf Online-Meetings umgestellt und Praktika zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

5) Allgemeine Hygieneempfehlungen

Um Ansteckungen – auch mit Blick auf die aktuelle Grippewelle – so gering wie möglich zu halten, bitten wir um die Beachtung folgender Maßnahmen:

 


 

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