Sollten Sie bei Prüfungen am Montag, den 10.02.2020, aufgrund der aktuellen Unwetterwarnung nicht antreten können, geben Sie bitte Ihrem Ansprechpartner im Prüfungsamt/Studienbüro unverzüglich Bescheid! Aufgrund der außerordentlichen Situation wird bei Ihrer Prüfung ein Rücktritt eingetragen.
Es wird Ihnen kein Fehlversuch hierfür angerechnet.