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Förderprogramme und Stipendien

Um Ihren Auslandsaufenthalt zu finanzieren oder zu bezuschussen, gibt es diverse Möglichkeiten: Einige davon können intern, also über die OTH Amberg-Weiden vergeben werden, andere verfügen über ein Bewerbungsverfahren, das jeweils über die anbietende Organisation abgewickelt wird.

Zum Beispiel stehen Ihnen folgende Optionen zur Verfügung:

  • Für Praktikum und Studium im Europäischen Ausland bewerben Sie sich um Erasmus+ Förderung, die – abgesehen von einem überschaubaren bürokratischen Aufwand – schnell und einfach vergeben werden kann.
  • Für Vorhaben im außereuropäischen Ausland (Praktika, Studium, Fach- und Sprachkurse, Exkursionen) können Sie Mittel aus OTH International oder PROMOS beantragen.
  • Für die Teilnahme an Kongressen oder Messen bewerben Sie sich um Bundesmittel aus dem Programm HAW International.

Bitte recherchieren Sie auch auf der Stipendiendatenbank des DAAD, auf der immer wieder spezielle Stipendien für bestimmte Länder, Studienrichtungen und Studienniveaus (Bachelor, Master oder Promotion) angeboten werden.

 

Förderprogramme und Stipendien, die durch die OTH Amberg-Weiden vermittelt werden

Das Erasmus+ Programm der Europäischen Kommission ist ein Programm zur Förderung der internationalen akademischen Mobilität innerhalb Europas. Es steht Studierenden aller Fachrichtungen und aller Hochschularten offen, die bereits mindestens ein Studienjahr abgeschlossen haben (60 ECTS). Gefördert werden Studienaufenthalte und Praktika. Mit dem Graduiertenpraktikum können Sie auch bis zu zwölf Monate nach Ihrem Abschluss noch gefördert werden.

Anrechnung:

Erasmus sieht vor, dass im Ausland erworbene Leistungen an der Heimathochschule angerechnet werden. Ausgenommen davon sind Studienleistungen, die Sie an Ihrer Heimathochschule nicht bestanden haben.
Bitte klären Sie vor Beginn Ihres Auslandsstudiums mit dem/der Vorsitzenden Ihrer Prüfungskommission sowie Ihrer Studiengangsleitung bzw. mit dem Praktikumsbeauftragten, inwieweit Sie sich das Studium/Praktikum anrechnen lassen können. Beim Studium sind die Module sind vorab im Learning Agreement schriftlich festzuhalten.
Änderungen, die sich während des Studiums vor Ort ergeben, müssen rechtzeitig schriftlich abgesprochen und dokumentiert werden.
Zur Anrechnung der Leistungen reichen Sie nach Ihrem Auslandsaufenthalt Ihr Learning Agreement/Traineeship Agreement sowie Ihre Zeugnisse (Transcript oder Praktikumszeugnis) ein.

Mögliche Länge:

  • 3 - 12 Monate (Auslandsstudium)
  • 2 - 12 Monate (Auslandspraktikum)

Monatliche Vergütung:

  • ab 330 Euro (Studium) und 435 Euro (Praktikum), gestaffelt nach Ländergruppen
  • Hinweis: kombinierbar mit BAföG (bis zu 300 Euro), Deutschlandstipendium und Stipendien der bayrischen Hochschulzentren
  • Gesundheitliche oder familiäre Einschränkungen werden gesondert berücksichtigt.

Wenn Sie am Erasmus+ Programm teilnehmen wollen, sollten Sie mindestens ein halbes Jahr vor ihrem möglichen Auslandsaufenthalt mit Ihren Vorbereitungen beginnen.

Bitte bewerben Sie sich im International Office mit folgenden Unterlagen:

  • Erasmus+ Bewerbungsformular
  • Learning Agreement/Traineeship Agreement (erhalten Sie vom International Office)
  • Praktikumsvertrag (Praktikum)
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Transcript of Records (Studium)
  • Ggf. Sprachnachweis

Bewerbungsschluss:

  • 01. April für das Wintersemester
  • 1. Oktober für das Sommersemester
  • ganzjährige Bewerbung für das Praktikum

Erasmus-Charta
European Policy Statement

Im Rahmen des PROMOS Programms zur Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen - gefördert vom DAAD aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) - vergibt das International Office Stipendien für Praktikumsaufenthalte, Fachkurse und Summer Schools, Sprachkurse, Studien- und Wettbewerbsreisen sowie Studienaufenthalte im außereuropäischen Ausland. Je nach geförderter Maßnahme erhalten die Stipendiat*innen Teilstipendien für Aufenthalt, Reisekosten, Studien- und Kursgebühren sowie Aufenthaltspauschalen.

Förderberechtigt sind Studierende aus allen Fachrichtungen der OTH Amberg-Weiden, die mindestens 2 Semester an der OTH Amberg-Weiden abgeschlossen haben.

Bewerbungsschluss für Vorhaben im Sommersemester: 31. Dezember jeden Jahres (Bekanntgabe Ergebnisse: spätestens 31. Januar)
Bewerbungsschluss für Vorhaben im Wintersemester: 31. Mai jeden Jahres (Bekanntgabe Ergebnisse: spätestens 15. Juni)

Bitte reichen Sie den ausgefüllten Bewerbungsbogen mit folgenden Bewerbungsunterlagen beim International Office ein:

  • Ihr Motivationsschreiben, Beschreibung Ihres Vorhabens (maximal 1-2 Seiten)
  • Praktikumsvertrag oder Einladungsschreiben der Hochschule/Sprachschule (falls diese noch nicht vorliegen, behalten wir uns bei einer Förderzusage vor, die Gelder erst nach Vorlage des Nachweises auszuzahlen)
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Einen Nachweis über Kenntnisse in der Sprache, in der das Praktikum/die Summer School durchgeführt wird
  • Aktuelles Notenblatt
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Kopie des Personalausweises
  • BAföG Bescheid bzw. Ablehnungsbescheid (falls vorhanden)

Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach folgenden Kriterien:

  • Studienleistungen
  • Sinnhaftigkeit des Auslandsaufenthalts
  • Sprachkenntnisse
  • Motivation
  • Gesellschaftliches Engagement
  • Empfehlung der Fakultät

PROMOS - StipendiatInnen können sich über eine zusätzliche Förderung freuen, die das Institut Ranke-Heinemann in Absprache mit dem DAAD exklusiv an sie vergibt: den Down Under-Zuschuss. Damit reduzieren sich die Studiengebühren für ein Auslandssemester in Australien und Neuseeland um 10% – d.h. je nach Studienprogramm zwischen 700 und 1200 Australische oder Neuseeländische Dollar. Bitte bewerben Sie sich hier.

Ansprechpartnerin:
Laura Radulescu

Die OTH Amberg-Weiden vergibt im Zuge des Programms "OTH International" Stipendien des Freistaats Bayern für deutsche Studierende, die ein Auslandsstudium oder Auslandspraktikum außerhalb des Erasmus Raums (EU) durchführen, sowie für regulär eingeschriebene ausländische Studierende.

Förderfähig sind Studierende, die mindestens 2 Semester an der OTH Amberg-Weiden abgeschlossen haben.

Die Gelder sind begrenzt verfügbar.

Bewerbungsfrist: bitte nehmen Sie direkt Kontakt mit dem International Office auf.
Ansprechpartnerin: Laura Radulescu

Antragstellung

Zum Antrag OTH International

Dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag sind beizulegen:

  • Nachweis des Auslandsaufenthaltes (Praktikumsvertrag / Zulassung für ein Auslandsstudium)
  • Nachweis über Fahrtkosten für den Auslandsaufenthalt
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Kopie des aktuellen Notenspiegels
  • Kopie des Personalausweises
  • Ggf. Kopie des BAföG- Ablehnungsbescheids
  • Ggf. Kopie der Einkommensnachweise und sonstigen Zuschüsse

Hinweis:
Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung werden Erfahrungen und Erlebnisse der Stipendiat*innen im Auslandsblog "Zugvögel" der OTH Amberg-Weiden festgehalten.

Bei Fragen schreiben Sie uns eine Mail und vereinbaren Sie einen Termin.

Förderprogramme und Stipendien mit externem Bewerbungsverfahren

Auch von Seiten des Freistaates Bayern gibt es Unterstützung bei der Durchführung von Auslandsaufenthalten (Studium, Praktikum und das Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit) in bestimmten Ländern oder Ländergruppen. Förderung durch die bayerischen Hochschulzentren steht Studierenden von staatlichen und kirchlichen Hochschulen in Bayern zur Verfügung, die mindestens den ersten Studienabschnitt (Semester 1 und 2) abgeschlossen haben.

Weitere Informationen zu Förderprogrammen und Bewerbungsterminen der einzelnen Hochschulzentren finden Sie hier:

­BayCHINA

China, Stipendien für Studienaufenthalte oder Praktika

Bewerbungsfristen für die Mobilitätsbeihilfe von BayCHINA:

  • für Sommersemester 2022 (März-Aug.) 19. Nov. 2021
BayHOST/BTHA

Mittel- und Osteuropa

Stipendienprogramme 2021:

Praktika, Studien- und Forschungsaufenthalte in Tschechien hier

Stipendienprogramme zu Sommerschulen in Tschechien für Studierende bayerischer Hochschulen hier

Förderprogramme 2021:

Bayerisch-tschechische akademische Projekte 2021 für Konferenzen, Workshops, kleinere Forschungsprojekte und Projektanbahnung hier

Mobilitätsbeihilfen für Studien-, Vortrags- und Forschungsreisen aus und nach Tschechien hier

BayIND

Indien

Bewerbungsschluss für BayIND Stipendien für Aufenthalte in ganz Indien und für digitale Formate:

15. April und 15. September

Further Information

BayLAT Lateinamerika
BayFrance/BFHZ Frankreich, Studierende bayerischer Hochschulen, die einen Studienaufenthalt oder ein Forschungspraktikum in Frankreich planen, können sich um einen Mobilitätszuschuss bewerben. Der Zuschuss beträgt einmalig 500,--€ zzgl. einer ortsabhängigen Reisekostenpauschale (Studienort im Heimatland/Studienort im Partnerland) bis zu maximal 450,--€. Die Anträge müssen bis zum jeweiligen Bewerbungsschluss (15. April für das folgende Wintersemester und 15. November für das folgende Sommersemester eines jeden Jahres) eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie auf den Informationsseiten von Bayfrance.
BaCaTeC Kalifornien

Das chinesische Bildungsministerium vergibt an Studierende der OTH Amberg-Weiden vier Stipendien für ein 6 bis 10-monatiges Austauschstudium an der renommierten Jiangsu Universität. Ausgewählte Stipendiaten erhalten 2500 RMB (etwa 330 Euro) monatlich und sind von Studiengebühren befreit. Zusätzlich kann ein Reisekostenzuschuss von i.d.H.v. 500 Euro beantragt werden- Bewerbungsfristen: 15. November für das Sommersemester, 15. Mai für das Wintersemester. Die Bewerbung läuft über das International Office. Bei Interesse finden Sie hier weitere Informationen zur Jiangsu University sowie ein Video.
Einen Eindruck über das Studentenleben an der Jiangsu University kann man sich auf deren Facebook Seite verschaffen.

IRH Studienbeihilfe
Die garantierte Studienbeihilfe wird als Zuschuss leistungsunabhängig vergeben und senkt die Kosten für ein Auslandsstudium. Sie wird nicht auf das Auslands-BAföG angerechnet und schließt somit eine Lücke in der Studienfinanzierung. Ersparnis 400 - 2500 AUD/NZD pro Semester.

IRH Vollstipendium
Begabtenförderung - Übernahme der Studiengebühren eines Semesters. Ersparnis 6.000 - 20.000 AUD/NZD.

IRH Reisekostenstipendium
Verlosung unter allen Stipendiaten. Ersparnis 1000 Euro.

Zugang zu allen Stipendien, die von australischen und neuseeländischen Universitäten und unseren kanadischen Förderpartnern vergeben werden.

Bitte informieren Sie sich auf den Informationsseiten des Instituts Ranke-Heinemann.

Studium in den USA? Yes, please!

Fulbright Germany Sprechstunde
Stipendien für Studien-, Forschungs-, Lehr- und Weiterbildungsaufenthalte in den USA

Wir beraten Sie am 7. Dezember ( von 10 bis 11 Uhr) online.
Bitte registrieren Sie sich für Ihren Zugriff auf die Zoom-Zugangsdaten: 7. Dezember

Weitere Termine für Infosessions mit den Fulbright-Netzwerk-Universitäten in den USA werden zeitnah auf der Website von Fulbright Germany veröffentlicht unter www.fulbright.de

Viele weitere spannende Möglichkeiten, um mit Fulbright Germany in die USA zu gehen, finden Sie im Fulbright-Stipendienfinder.

Studienstiftung des Deutschen Volkes: MacCloy Programm

Seit 1993 ermöglicht das MacCloy-Stipendium Studierenden, an der Harvard Kennedy School einen Masterabschluss zu erwerben. Stipendiaten erhalten ein monatliches Vollstipendium von US$ 1.900,00, ein einmaliges Startgeld in Höhe von US$ 500,00, eine Reisekostenpauschen von US$ 1.000,00 und die vollständige Übernahme der Studiengebühren (ca. US$ 56.000,00 im Jahr). Die Bewerbung ist offen für alle Fachrichtungen und richtet sich an Bachelor-, Master- oder Promotionsstudierende.

Bewerbungsfrist endet am 1. November eines Jahres. Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie hier.

Studienstiftung des Deutschen Volkes: ERP-Stipendienprogramm

Das ERP-Stipendienprogramm ermöglicht hochqualifizierten Absolventinnen und Absolventen ein Studium in den Vereinigten Staaten. Finanziert wird ein ein- bis zweijähriger Studien- oder Forschungsauftenthalt an US-amerikanischen Spitzenuniversitäten. Die Stipendiaten erhalten ein monatliches Vollstipendium in Höhe von US$ 1.900,00, ein einmaliges Startgeld von US$ 500,00, eine Reisekostenpauschale von US$ 1.000,00 sowie einen Zuschuss zu den Studiengebühren in Höhe von US$ 25.000,00 pro Jahr.

Die Bewerbungsfrist endet am 1. Oktober eines Jahres. Weitere Informationen finden Sie hier.

Im Rahmen des Stipendienprogramms RISE Weltweit (Research Internships in Science and Engineering) vermittelt der Deutsche Akademische Austauschdienst auch für das Jahr 2022 Forschungspraktika in die ganze Welt.

Bewerben können sich Bachelor-, Diplom- und Staatsexamensstudierende ab dem 2. Semester aus den Fachbereichen Natur- und Ingenieurwissenschaften sowie Medizin, Pharmazie, Psychologie und Informatik von deutschen Universitäten und Fachhochschulen. Masterstudierende sind leider nicht bewerbungsberechtigt!

Die Stipendiaten erhalten eine monatliche DAAD-Vollstipendienrate und eine Reisekostenpauschale (beides abhängig vom Zielland) sowie eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung.

Bewerbungsfrist für Praktika weltweit: 15. Dezember 2021

Praktikumszeitraum: 10 – 12 Wochen, frühester Beginn: 1. Juni 2022

Ausführliche Informationen gibt es unter www.daad.de/rise-ww

Students at Risk - Hilde Domin-Programm

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet aus Mitteln des Auswärtigen Amtes (AA) das Stipendienprogramm „Hilde Domin-Programm“ an. Das Programm soll weltweit gefährdete Studierende sowie Doktorandinnen und Doktoranden, denen in ihrem Herkunftsland formal oder de facto das Recht auf Bildung verweigert wird, darin unterstützen, ein Studium in Deutschland aufzunehmen oder fortzusetzen, um einen Studien- oder Promotionsabschluss an einer deutschen Hochschule zu erlangen.
Die im Rahmen des Programms nominierten und ausgewählten Studierenden sowie Doktorandinnen und Doktoranden werden in Studiengängen ihrer persönlichen Wahl und individuellen Qualifikationen entsprechend eingeschrieben und erhalten ein Stipendium, das die notwendigen Kosten des Studiums- bzw. Forschungsaufenthalts deckt.
Langfristiges Ziel des Stipendienprogramms ist es, den Studierenden sowie Doktorandinnen und Doktoranden ein Hochschulstudium bzw. einen Forschungsaufenthalt
in sicherer Umgebung zu ermöglichen, damit sie nach Abschluss des Studiums bzw. Forschungsvorhabens einen wichtigen Beitrag zur politischen, wirtschaftlichen sowie gesellschaftlichen Entwicklung in ihren Herkunftsländern (bzw. in Deutschland oder Drittländern) leisten können. Alle Geförderten des Stipendienprogramms werden in einem gesellschaftswissenschaftlichen Begleitprogramm überfachlich weiterqualifiziert, um die Aussichten auf eine freie Entfaltung der Persönlichkeit und einen gesellschaftlichen Beitrag zu erhöhen.

Studierende sowie Doktorandinnen und Doktoranden weltweit*, die nachweislich der Gefährdung unterliegen, dass ihnen in ihrem Herkunftsland aufgrund ihrer ethnischen, sexuellen, geschlechtlichen oder religiösen Iden-tität bzw. ihres politischen oder bürgerschaftlichen Engagements formal oder de facto das Recht auf Bildung verweigert wird. Nach Definition des DAAD umfasst politisches, bürgerschaftliches und ähnliches Engagement entweder die Mitgliedschaft in Gruppen oder individuelle Handlungen, die auf freiheitlich-demokratischen Prinzipien basieren und danach streben, zu einem positiven gesellschaftlichen Wandel beizutragen.
*Ausgenommen sind folgende Länder: EU/EWR/EFTA-Länder sowie Andorra, Monaco, San Marino und Vereinigtes Königreich.

Potenzielle Kandidatinnen und Kandidaten können sich nicht selbstständig auf das Stipendienprogramm bewerben, sondern werden nominiert. Es können Studierende sowie Doktorandinnen und Doktoranden aller Fachrichtungen mit Ausnahme der Fachrichtungen Humanmedizin, Zahnmedizin und Veterinärmedizin nominiert werden,

• die eine Bedrohung ihres persönlichen Wohlergehens oder ihrer Sicherheit (z.B. durch körperliche Gewalt, Verhaftung, Verweigerung von Bürger- und Bildungsrechten usw.) gegenüber der nominieren-den Einrichtung nachweisen oder glaubhaft machen können
• die im Besitz von Bildungsnachweisen sind, die den Zugang zu einer Hochschule ermöglichen und den Abschluss eines angestrebten Studiengangs bzw. Forschungsvorhabens laut der Datenbank anabin gewährleisten
• die sich zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist im Ausland oder grundsätzlich nicht länger als 15 Monate in Deutschland aufhalten.

Wichtiger Hinweis:
Nominierungen für die Fachrichtungen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Design, Visuelle Kommunikation, Musik, Film und Architektur erfordern eine Hochschulzulassung bis zur Bewerbungsfrist.

Die Dauer der Förderung beträgt i.d.R. für einen

• Bachelorabschluss: bis zu 48 Monate (12 Monate Studienkolleg, bis zu 36 Monate Bachelorstudium)
• Masterabschluss: bis zu 24 Monate
• Promotionsabschluss: bis zu 48 Monate

Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass die Förderung eines doppelten Abschlusses (d.h. ein zweiter Bachelor-, Master- oder Promotionsabschluss) nicht vorgesehen ist.

Die Stipendienleistungen umfassen

• eine monatliche Stipendienrate in Höhe von 861 EUR für Bachelor- und Masterstudierende bzw. 1.200 EUR für Doktorandinnen und Doktoranden
• eine Kranken-, Pflege- sowie Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
• einen Zuschuss zu den Reisekosten, basierend auf dem Herkunfts- bzw. aktuellen Aufenthaltsland
• die Teilnahme an einem vorgeschalteten Deutschsprachkurs (zwei, vier oder sechs Monate) in Abhängigkeit von den bisher erworbenen und den vorausgesetzten Sprachkenntnissen im angestrebten Studien- oder Promotionsvorhaben
• weitere Zusatzleistungen

Potenzielle Kandidatinnen und Kandidaten können sich nicht selbstständig auf das Hilde Domin-Programm bewerben, sondern werden von der Leitung (Präsidien/Rektorate) einer Institution oder Organisation nominiert, die als juristische Person in Deutschland ansässig ist und eine Tätigkeit im Bereich von Wissenschaft, Forschung und Lehre und/oder Schutz von Menschenrechten, Demokratieförderung, Rechtsstaat oder Friedensförderung ausübt.
Alle Nominierungen erfolgen formell durch die jeweils nominierenden Institutionen und Organisationen.

Die weiteren Schritte koordiniert der DAAD.

Bewerbungsberechtigt sind Kandidatinnen und Kandidaten,

• die zum Zeitpunkt der Nominierung volljährig (i.d.R. mindestens 18 Jahre alt) sind
• die mit Studienziel Bachelor über eine Hochschulzugangsberechtigung bis Bewerbungsschluss verfügen
• die mit Studienziel Master über einen anerkannten Bachelorabschluss (oder vergleichbar) bis Stipendienantritt verfügen
• die mit Studienziel Promotion über einen anerkannten Masterabschluss (oder vergleichbar) bis Stipendienantritt verfügen
• deren letzte Immatrikulation an der ausländischen Hochschule bzw. Hochschulzugangsberechtigung für einen angestrebten Bachelorstudiengang bzw. deren letzter Hochschulabschluss für einen angestrebten Masterstudiengang oder eine angestrebte Promotion zum Zeitpunkt der Bewerbung i.d.R. nicht länger als zwei Jahre zurückliegt
• die nachweislich der Gefährdung unterliegen, dass ihnen in ihrem Herkunftsland aufgrund ihrer ethnischen, sexuellen, geschlechtlichen oder religiösen Identität bzw. ihres politischen oder bürgerschaftlichen Engagements formal oder de facto das Recht auf Bildung verweigert wird.

Nominierungen von geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten durch die nominierenden Institutionen und Organisationen können jederzeit online eingereicht werden.
Der Zugang zum DAAD-Portal ist während des Bewerbungszeitraumes für die formal berechtigten Kandidatinnen und Kandidaten geöffnet.
Es gelten die folgenden Zeiträume und Fristen für Nominierungen und Bewerbungen:

Geplanter Studienbeginn Sommersemester 2024 (ohne Gewähr)

  • Bewerbungen intern (Meldung beim IO/SuCS): 03.03.2023
  • Nominierungen (der eingegangenen Meldungen beim DAAD): bis 15.03.2023
  • Bekanntgabe der Ergebnisse: ab 27.06.2023

Geplanter Studienbeginn Wintersemester 2024/25

  • Bewerbungen intern (Meldung beim IO/SuCS): 03.09.2023
  • Nominierungen (der eingegangenen Meldungen beim DAAD): bis 15.09.2023
  • Bekanntgabe der Ergebnisse: ab Januar 2024

Bewerberinnen und Bewerber, die bereits über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und an keinem vorgeschalteten Sprachkurs teilnehmen müssen, können ggf. ein Semester früher gefördert werden.
Geht innerhalb des Bewerbungszeitraumes keine Bewerbung ein, so wäre die jeweilige Person zum nächsten Termin erneut zu nominieren.
Bewerbungen, die auf anderen Wegen oder über andere Stellen eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Unvollständige Bewerbungen können ebenfalls nicht berücksichtigt werden. Die Bewerberinnen und Bewerber sind für die Vollständigkeit ihrer Bewerbungen verantwortlich.
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass die Beantragung eines Visums und die Vorbereitung der Ausreise in der Verantwortung der Stipendiatinnen und Stipendiaten liegt. Der DAAD als Stipendiengeber wird hierfür durch die Förderunterlagen eine Grundlage liefern. Die Vereinbarung von Terminen bei den Auslandsvertretungen, Beschleunigung von Verfahren, Buchung von Flügen und Bereitstellung logistischer Dienstleistungen sowie Sicherheitsleistungen liegt grundsätzlich außerhalb des Mandats und Einflussbereiches des DAAD. Eine systematische Sonderbehandlung von Stipendiatinnen und Stipendiaten des Hilde Domin-Programms kann daher nicht gewährleistet werden.

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