Austauschstudierende

Sie möchten für ein oder mehrere Austauschsemester bei uns studieren? Das ist nur möglich, wenn zwischen Ihrer und unserer Hochschule eine Partnerschaft besteht. Ob eine solche Partnerschaft besteht, erfahren Sie im Internationalen Büro Ihrer Heimathochschule.

Zunächst muss Ihre Hochschule Sie für das Austauschstudium bei uns nominieren. Die Nominierung erfolgt durch das International Office Ihrer Hochschule. Nachdem Sie von Ihrer Hochschule nominiert wurden, erhalten Sie von uns eine Bestätigung Ihrer Nominierung sowie einen Link zur Online-Registrierung im Portal "Mobility Online".

Eine Anleitung zum Umgang mit dem Bewerbungsportal "Mobility Online" können Sie sich hier ansehen.

Auf dem Portal geben Sie Ihre persönlichen Daten ein und laden Ihre Bewerbungsunterlagen hoch. Schließlich geben Sie die Module ein, die Sie während Ihres Studiums an unserer Hochschule belegen wollen und erstellen so Ihr Learning Agreement. Das Learning Agreement müssen Sie von Ihrer Heimathochschule und von uns genehmigen lassen. Sobald Ihr Learning Agreement von beiden Hochschulen genehmigt wurde, steht Ihrem Austauschstudium bei uns nichts mehr im Wege.

Alle Informationen auf einen Blick zu Ansprechpartnern, Bewerbungsfristen, Notensystem etc. finden Sie in unserem Institutional Fact Sheet.

Gibt es Bewerbungsfristen?

Ja, und zwar den 31. Mai für das Wintersemester und den 30. November für das Sommersemester.

Für das Austauschprogramm mit unserer Hochschule müssten Sie an einer unserer Partnerhochschulen immatrikuliert sein.

Für die Teilnahme an unseren deutschsprachigen Studiengängen werden Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 vorausgesetzt. Wenn Sie an unseren englischsprachigen Studiengängen teilnehmen wollen, brauchen Sie Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 sowie Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2.

Bislang bieten wir zwei englischsprachige Studiengänge an

sowie einen bilingualen Studiengang:

Das Sprachenzentrum der OTH bietet studienbegleitende Sprachkurse in Deutsch, Englisch, Spanisch und weiteren Sprachen an.

Studierende aus dem Schengen-Raum brauchen für die Einreise nach Deutschland kein Visum. Austauschstudierende aus anderen Ländern müssen ein Visum für die Zeit des Studiums beantragen und ein Sperrkonto einrichten.

Als Austauschstudierende brauchen Sie eine gültige Krankenversicherung. Studierende aus EU Mitgliedsstaaten mit einer European Health Insurance Card (EHIC) brauchen keine Pflichtversicherung in Deutschland. Wenn Sie privat versichert sind, müssen Sie bei einer Krankenversicherung in Deutschland eine Befreiung von der Pflichtversicherung beantragen. Wenn die Bedingungen Ihrer privaten Krankenversicherung den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, wird Ihre Versicherung anerkannt und Sie bekommen eine Befreiung von der Pflichtversicherung. Wird Ihre private Versicherung nicht anerkannt, müssen Sie eine Versicherung für Studierende beantragen. Die monatlichen Kosten dafür betragen zurzeit ca. 110 Euro.

Für unserer Austauschstudierenden reservieren wir Plätze im Studentenwohnheim. Bitte vergessen Sie aber nicht, sich um einen Platz zu bewerben.

Für die Bewerbung gehen Sie auf die Seite des "Studentenwerk Oberfranken" und bewerben sich für einen Platz in Amberg oder in Weiden. Dazu füllen Sie das Bewerbungsformular aus.

Bitte informieren Sie das Internationale Büro darüber, wann Sie ankommen, damit wir Ihnen dabei helfen können, Ihr Apartment zu beziehen.

Bitte beachten Sie, dass die Zimmer nicht vollständig eingerichtet sind. Sie brauchen

  • Bettbezüge
  • Kissen
  • Bettdecke
  • Kleiderbügel
  • Küchenutensilien
  • Adapter für die Steckdose.

Wenn Sie Einrichtungsgegenstände brauchen, wenden Sie sich an das Internationale Büro.

Nach Ihrer Anmeldung für das Wohnheim bekommen Sie vom Studentenwerk eine sogenannte Wohnungsgeberbestätigung. Das ist eine Bestätigung, dass Sie eine Wohnung gemietet haben.

Nun müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt anmelden. Sie müssen dafür Ihren Ausweis und die Wohnungsgeberbestätigung vorlegen. Nicht-EU Studierende müssen sich zusätzlich bei der Ausländerbehörde melden und einen Aufenthaltsstatus für die Zeit des Studiums beantragen.

Wenn Sie Hilfe bei den Behördengängen brauchen, wenden Sie sich an Ihr Internationales Büro.