Förderung für Hochschulpersonal
Nicht nur Studierenden steht eine Förderung durch Erasmus+ für Auslandsaufenthalte in den Programmländern zur Verfügung, sondern auch Dozierenden und Hochschulmitarbeiterinnen und -mitarbeitern. Gefördert werden können beispielsweise Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen oder Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal an europäischen Hochschulen und Unternehmen.
Zu Lehrzwecken ins Ausland mit Erasmus+ (Förderprogramm STA)
Die Förderlinie Erasmus+ STA steht allen Dozierenden der OTH Amberg-Weiden zur Verfügung, um Lehraufenthalte an Erasmus+-Partneruniversitäten der OTH Amberg-Weiden im Ausland zu realisieren. Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Informationen zur Förderung und Antragstellung. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an uns.
Für Lehrpersonal an Hochschulen gibt es Möglichkeiten, mit Erasmus+ eine Gastdozentur im Ausland zu erhalten.
Das #kurzerklärt-Video hilft Ihnen vorab schon einmal mit einem kurzen Überblick weiter.
Fort- und Weiterbildungmaßnahmen im Ausland für Hochschulpersonal (Förderprogramm STT)
Was vielen nicht bewusst ist – sofern dies in den Arbeitsalltag passt, kann jeder und jede Hochschulangehörige eine Auslandsphase planen und verwirklichen. Dabei übernehmen wir im Großen und Ganzen die allgemeinen Förderkriterien, die uns der DAAD vorgibt, müssen diese aber an der einen oder anderen Stelle anpassen, um möglichst vielen Kolleginnen und Kollegen diese Möglichkeit anbieten zu können. Dies betrifft beispielsweise die Dauer der Auslandsphasen die wir auf insgesamt 14 Tage pro Projektzeitraum beschränken müssen.
Grundsätzlich aber gilt, dass jeder Antrag am besten einmal gemeinsam mit uns durchgesprochen wird. Bitte kontaktieren Sie uns also gerne.
Und damit Sie sich schon ein bisschen mehr vorstellen können, erklärt Ihnen der DAAD , wie eine solche Auslandsphase funktionieren könnte.
Wissenswertes rund um das Förderprogramm STA
Die Förderlinie steht folgenden Personengruppen zur Verfügung:
- Professoren und Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
- wissenschaftliche Mitarbeitende
- Doktoranden, die in der Lehre tätig sind
- ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse für ihren Auslandsaufenthalt,
- ggf. Zuschuss für die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel,
- ggf. Sonderzuschüsse für Teilnehmende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung.
Sollten Sie dies in Anspruch nehmen wollen, fragen Sie bitte gerne bei uns nach.
Lehraufenthalte dauern zwischen mindestens 2 Tagen für Programmländer bzw. 5 Tagen für Partnerländer und 60 Tagen (jeweils ohne Reisezeiten). Bitte beachten Sie aber, dass längere Aufenthalte aus Budgetgründen unbedingt vorab mit dem International Office abgesprochen werden müssen.
Das notwendige Unterrichtspensum je Aufenthalt liegt bei acht Stunden für die erste Aufenthaltswoche oder einen kürzeren Aufenthalt. Für jeden weiteren Aufenthaltstag über eine Woche (sieben Tage) hinaus wird die Mindeststundenanzahl anteilig berechnet. Werden Lehrtätigkeit und Fort- und Weiterbildung kombiniert, reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Stunden pro Woche.
Die finanzielle Förderung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern.
Je nach Erasmus+ Projekt gelten je nach Ländergruppe unterschiedliche Fördersätze und Möglichkeiten.
Nähere Auskünfte können wir Ihnen nach Ihrem Eintrag in unser Formular am Ende dieser Seite erteilen.
Wissenswertes rund um das Förderprogramm STT
Das Programm steht allen Beschäftigten einer Hochschule offen: von Auszubildenden bis zum Präsidenten/zur Präsidentin.
Achtung: Ausnahmen können bestehen bei Lehrbeauftragten. In diesem Fall wenden Sie sich bitte gerne an uns.
Die Geförderten erhalten…
- ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse für ihren Auslandsaufenthalt,
- Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthalts (kulturell, sprachlich, organisatorisch),
- ggf. Sonderzuschüsse für Teilnehmende, die ihr Kind mitnehmen oder für Teilnehmende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung.
(Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an das International Office)
Welche Aktivitäten können gefördert werden:
- Hospitationen
- Job Shadowing
- Studienbesuche
- Mitwirkung an Curricula-Entwicklung (Dozenten/Dozentinnen)
- Teilnahme an Workshops und Seminaren
- Teilnahme an Sprachkursen
Teilnahme an Konferenzen können leider nicht gefördert werden, bzw. nur dann, wenn eine aktive Teilnahme etwa durch einen Vortrag oder einen Workshop im Rahmen dieser Konferenz vorliegt.
Für diesen Zweck bietet der DAAD aber eine weitere Fördermöglichkeit an:
HAW.International: Kongress- und Messereisen
Dieses Programm wird dann aber nicht über die Hochschulen abgewickelt, sondern vom DAAD selbst – auch wenn wir natürlich Ihrem Antrag unterstützend zur Seite stehen. Mehr Informationen dazu und die Bewerbungsmöglichkeit finden sie im oben hinterlegten Link.
Auslandsaufenthalte dauern üblicherweise zwischen mindestens zwei Tagen für Programmländer bzw. 5 Tagen für Partnerländer (jeweils ohne Reisezeiten).
Sollte Ihr Vorhaben einmal anders aussehen, so kontaktieren Sie uns bitte gerne.
Sofern uns möglich, helfen wir Ihnen natürlich gerne bei der Umsetzung.
Die finanzielle Förderung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern.
... mit Programmländern
Je nach Erasmus+ Projekt gelten, abhängig von der Ländergruppe, die folgenden einheitlichen Tagessätze bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % des Tagessatzes:
aktuelle Fördersätze
- Gruppe 1: 180 Euro am Tag für Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
- Gruppe 2: 160 Euro am Tag für Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
- Gruppe 3: 140 Euro am Tag für Bulgarien, Republik Nordmazedonien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
... mit Partnerländern
Üblicherweise werden durch Erasmus+-Mittel hauptsächlich Vorhaben in den oben genannten Ländern finanziert. Sollte Sie Ihre Reise aber einmal in andere Destinationen führen, so sagen Sie uns bitte gerne Bescheid.
Wir prüfen das für Sie.
Und auch wenn vielleicht Erasmus+ nicht in Frage kommt, so haben wir noch andere Möglichkeiten, um Sie bei Ihrer Auslandsphase zu unterstützen.
Zu den oben genanntenTagessätzen kommen Reisekosten in Abhängigkeit von Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden. Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:
Entfernung | Herkömmliches Einkommen | Umweltfreundliches Reisen |
10 - 99 km | 23 EUR | |
100 - 499 km | 180 EUR | 210 EUR |
500 - 1.999 km | 275 EUR | 320 EUR |
2.000 - 2.999 km | 360 EUR | 410 EUR |
3.000 - 3.999 km | 530 EUR | 610 EUR |
4.000 - 7.999 km | 820 EUR | |
8.000 km und mehr: | 1.500 EUR |
Gibt es bereits Angebote, die die OTH Amberg-Weiden zur Verfügung stellen kann?
Teilweise…
So organisieren wir zum Beispiel immer wieder sogenannte Staff Weeks, vor allem mit unseren Kolleginnen und Kollegen in Tschechien oder in Finnland.
Und natürlich bieten uns auch unsere Partnerhochschulen immer wieder interessante Angebote an.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann nutzen Sie doch bitte gerne unser Formular und schicken uns Ihre Interessensbekundung.
Dabei ist es vollkommen egal, ob dies schon konkret ansteht, oder erst einmal nur ein Gedankenspiel ist.
Letzteres ist uns aus Planungsgründen sogar sehr willkommen – denn wir bekommen pro Förderzeitraum immer nur eine sehr begrenzte Fördersumme zur Verfügung gestellt.
Wenn Sie uns also frühzeitig Bescheid geben, können wir dies sehr viel besser planen und Ihnen und Ihren Kolleginnen und Kollegen damit die Auslandsphase ermöglichen.
Und sollten Sie noch Fragen haben, so stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.
Bitte wenden Sie sich hierfür an
B.A. Carolin Birner