Liebe Studierende,
am Freitag, den 23.04.2021 ist das bundesweit geltende „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (Infektionsschutzgesetz) vom 22.04.2021 in Kraft getreten. Die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) wurde bezüglich § 21 (Hochschulen) am 22.04.2021 geringfügig angepasst.
Es gilt danach aktuell folgende Rechtslage:
Präsenzveranstaltungen sind weiterhin untersagt. Ausnahmen für praktische und künstlerische Ausbildungsabschnitte sowie Veranstaltungen, die besondere Labor- oder Arbeitsräume erfordern, sind wie bisher zulässig, wenn sichergestellt ist, dass zwischen allen Beteiligten grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten und die Maskenpflicht umgesetzt wird.
Die seitens der Hochschule vorgesehenen Maßnahmen gelten daher unverändert fort. Sie finden die Detailregelungen im Hygienekonzept der OTH Amberg-Weiden, das auf unserer Homepage (Startseite, Rubrik „Infos zum Coronavirus“) verfügbar ist.
Wir wünschen Ihnen allen trotz der weiteren erforderlichen Einschränkungen, die das Infektionsschutzgesetz für uns alle mit sich bringt, einen guten weiteren Verlauf Ihres Studiums.
Viele Grüße