Es wird zwischen folgenden Abschlussarten unterschieden:
- Bachelor
- Master
Für nähere Informationen siehe:
www.bachelor-studium.net - Abschlussgrade
Der akademische Titel durch bestehen eines Studiums im europäischen Raum.
Es wird zwischen folgenden Abschlussarten unterschieden:
Für nähere Informationen siehe:
www.bachelor-studium.net - Abschlussgrade
Formelle, zeitlich begrenzte Anerkennung und Bestätigung der Kompetenz einer Einrichtung oder eines Studiengangs.
An Hochschulen kann zwischen der Programmakkreditierung und der Systemakkreditierung unterschieden werden.
Erstere hat die einzelnen Studiengänge zum Gegenstand der externen Prüfung. Bei letzterer werden nicht die Studiengänge selbst überprüft, sondern das für die interne Überprüfung zuständige System der Qualitätssicherung einer Hochschule.
In beiden Fällen wird die Qualität auf der Grundlage bundesweit vereinbarter Kriterien, die durch den Akkreditierungsrat und die Kultusministerkonferenz (KMK) festgelegt sind, von Akkreditierungsagenturen überprüft.
Für nähere Informationen siehe:
www.akkreditierungsrat.de - Akkreditierung
www.hrk.de - Akkreditierung von Studiengängen
www.kmk.org - Akkreditierung
Eine Agentur zur Überprüfung der Qualität von neuen Bachelor- und Masterstudiengängen.
Die Akkreditierungsagentur überprüft die Qualität von neuen Bachelor- und Master-Studiengängen anhand der vom Akkreditierungsrat vorgegebenen Grundsätze und Mindeststandards.
Derzeit sind in Deutschland folgende Agenturen berechtigt, das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrats zu vergeben:
Die Stiftung Akkreditierungsrat ist eine gemeinsame Einrichtung der Länder für die Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen.
Der Akkreditierungsrat hat den gesetzlichen Auftrag, das System der Qualitätssicherung in Studium und Lehre durch Akkreditierung von Studiengängen zu organisieren.
Die Aufgaben der Stiftung sind im Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems (Studienakkreditierungsstaatsvertrag) festgelegt, auf den sich die 16 Länder im vergangenen Jahr (2017) verständigt haben. Als wesentliche Neuerung wird dem Akkreditierungsrat als zentralem Beschlussgremium der Stiftung von 2018 an die Aufgabe zukommen, auf der Grundlage von Gutachten über die Akkreditierung von Studiengängen (Programmakkreditierung) und die Akkreditierung von Qualitätsmanagementsystemen (Systemakkreditierung) zu entscheiden. Die Durchführung sogenannter alternativer Verfahren, mit denen neue Wege in der Qualitätsentwicklung erprobt werden sollen, bedarf ebenfalls der Zustimmung des Akkreditierungsrates.
Während die Zuständigkeit für die Akkreditierungsentscheidungen nunmehr auf den Akkreditierungsrat übergegangen ist, bleibt die Durchführung der Begutachtungsverfahren in der Programm- und Systemakkreditierung weiterhin in den Händen der hierfür zugelassenen Akkreditierungsagenturen. Die Zulassung einer Agentur erfolgt unter der Voraussetzung ihrer EQAR-Registrierung durch den Akkreditierungsrat.
Ihre Gesamtverantwortung für das Akkreditierungssystem nimmt die Stiftung Akkreditierungsrat wahr, indem sie die Konsistenz und Kohärenz ihrer Akkreditierungsentscheidungen sicherstellt, die Länder bei der Weiterentwicklung des deutschen Qualitätsmanagementsystems unterstützt, die internationale Zusammenarbeit im Bereich Akkreditierung und Qualitätssicherung fördert und damit zur Verwirklichung eines gemeinsamen Europäischen Hochschulraums beiträgt.
Für nähere Informationen siehe: www.akkreditierungsrat.de.
Gemeinschaft ehemaliger Studierender einer Hochschule.
Der Begriff leitet sich ab von: Alumnus (von lat. alere „ernähren“), im übertragenen Sinne der Erleuchtete = „der mit Wissen Genährte“.
Bleiben Sie in Kontakt – mit uns und Ihren ehemaligen Kommilitoninnen und Kommilitonen! Das Alumni-Netzwerk der OTH Amberg-Weiden vereint Absolventinnen und Absolventen, Professorinnen und Professoren, bietet regelmäßige alumniNews für registrierte Mitglieder und informiert über Events an der OTH Amberg-Weiden.
Benötigte körperliche und geistige Ressource zur Erfüllung einer Aufgabe oder einer Tätigkeit (Workload).
Der Bachelor oder Bakkalaureus ist der erste akademische Grad, den Studierende an Hochschulen als Abschluss einer wissenschaftlichen Ausbildung nach sechs- bis achtsemestrigem Studium (§19 HRG) erlangen können.
In vielen Ländern Europas ist er im Rahmen des Bologna-Prozesses eingeführt worden, dessen Ziel die Vereinheitlichung der europäischen Studienabschlüsse ist.
Daran kann sich ein vertiefender Master-Studiengang, in Ausnahmefällen bereits die Promotion anschließen.
Durch Zusätze wie Bachelor of Art (B. A.) oder Bachelor of Science (B. Sc.) wird die Ausrichtung dieses ersten berufsqualifizierenden Abschlusses verdeutlicht. Zum gleichnamigen Abschluss in den USA bestehen Unterschiede sowohl im Aufbau des Studiums als auch bei der Anerkennung der Abschlüsse.
Für nähere Informationen siehe:
www.bachelor-studium.net
Bachelorstudiengänge führen zum ersten berufsqualifizierenden, akademischen Abschluss.
Sie vermitteln wissenschaftliche Grundlagen, Methodenkompetenzen sowie berufsfeldbezogene Qualifikationen entsprechend der gewählten Studienrichtung.
Die fachlichen Anforderungen sind in den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen festgelegt. Die Regelstudienzeit von Bachelorstudiengängen beträgt mindestens drei und höchstens vier Jahre. Für den Bachelorabschluss sind nicht weniger als 180 ECTS-Punkte nachzuweisen.
Auf ein erfolgreich absolviertes Bachelorstudium kann der Einstieg in eine Berufstätigkeit, ein konsekutiver oder ein weiterbildender Masterstudiengang folgen.
Für nähere Informationen siehe:
www.hrk.de - Bachelorstudiengang
Bologna-Prozess steht als Synonym für die Hochschulreformprozesse in Europa.
Im Juni 1999 unterzeichneten 29 europäische Hochschulminister/innen die Bologna-Erklärung zur Schaffung eines europäischen Hochschulraums bis zum Jahre 2010 und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas als Bildungsstandort weltweit. Alle zwei Jahre findet eine Nachfolgekonferenz statt. Zwischenzeitlich haben sich insgesamt 40 Staaten diesem Vorhaben angeschlossen. Aufgaben und Ziele dieser Bestrebung sind:
Für nähere Informationen siehe:
www.hrk.de - Bologna-Prozess
www.kmk.org - Bologna-Prozess
Akkreditierung von Studienprogrammen durch ein besonderes Verfahren in einem Bündel.
Im Bündel stehen Inhalt, Organisation und Ressourcen in engem Zusammenhang.
Das European Credit Transfer and Accumulation System soll sicherstellen, dass die Leistungen von Studenten an Hochschulen des Europäischen Hochschulraumes vergleichbar sind.
siehe ECTS.
Der DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) ist die weltweit größte Förderorganisation für den internationalen Austausch von Studierenden und Wissenschaftlern.
Er wird als Verein von den deutschen Hochschulen und Studierendenschaften getragen. Seine Tätigkeiten erstrecken sich, neben der Vergabe von Stipendien vor allem auf die Förderung der Internationalität der deutschen Hochschulen. Weiterhin bilden die Stärkung der Germanistik und der deutschen Sprache im Ausland, die Unterstützung von Entwicklungsländern beim Aufbau leistungsfähiger Hochschulen und die Beratung der Entscheider in der Kultur-, Bildungs- und Entwicklungspolitik zentrale Punkte seiner Aktivitäten.
Für nähere Informationen siehe:
www.daad.de
Die DIN EN ISO 9000ff ist eine Normenreihe, die umfassende Qualitätssicherung in einem breiten Anwendungsbereich von der Produktion bis zur Dienstleistung bezweckt.
Die Normenreihe baut auf acht Prinzipien auf:
Für nähere Informationen siehe:
www.hrk.de - DIN EN ISO 9000ff
Anhang eines Abschlusszeugnisses.
Das Diploma Supplement ist eine europaweit standardisierte Erläuterung in englischer Sprache zu Abschlusszeugnissen im Hochschulbereich. Sein Ziel ist die Verbesserung der internationalen Transparenz und Mobilität sowie die angemessene akademische und berufliche Anerkennung von Qualifikationen.
Das Diploma Supplement weist Studien- und Qualifikationsprofile, wie z. B. Eigenschaften, Stufen, Zusammenhänge, Inhalte und die Art des Studienabschlusses aus und wird in der Regel zusammen mit dem Transcript of Records, den individuellen Leistungen (Notenspiegel), ausgewiesen.
Für nähere Informationen siehe:
www.hrk.de – Diploma Supplement
Das Wort „Dokumentenmanagement“ beschreibt alle Tätigkeiten, die mit der Erstellung, Prüfung, Freigabe und Verteilung von Dokumenten zu tun haben.
Während der Gültigkeitsdauer der Dokumente werden auch die Tätigkeiten zur Änderung, erneuten Freigabe sowie die Einziehung veralteter Dokumente unter dem Begriff Dokumentenlenkung verstanden.
European Credit Transfer and Accumulation System, Europäisches System zur Anrechnung, Übertragung und Akkumulation von Leistungspunkten.
Die Einführung eines Kreditpunktsystems ist eine der langjährigen Prioritäten des Bologna-Prozesses. In der Praxis der meisten Mitgliedsstaaten - so auch in Deutschland – wird das European Credit Transfer System (ECTS) zur Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen und -abschlüssen genutzt.
Es ist ein im Rahmen des Erasmus-Programms entwickeltes Leistungspunktesystem, das die Quantifizierung im Ausland erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen ermöglicht und somit deren Anrechnung an den jeweiligen Heimathochschulen erleichtert. Grundlage des ECTS sind Leistungspunkte, welche die erwartete studentische Arbeitsbelastung (Workload) widerspiegeln und Modulen bzw. Lehrveranstaltungen zugeordnet werden.
Für nähere Informationen siehe:
www.hrk.de – ECTS im Kontext: Ziele, Erfahrungen und Anwendungsfelder
www.kmk.org – Leistungspunktesystem
www.hrk.de – ECTS
Das EFQM-Modell der European Foundation for Quality Management ist ein Werkzeug zur Einführung und (Selbst-) Bewertung des Total-Quality-Management (TQM)-Prinzips.
Das Modell gliedert sich in neun Kriterien, für die insgesamt maximal 1000 Punkte zu vergeben sind. Allgemein stellt das EFQM-Modell ein strukturiertes Modell dar, das regelmäßig, systematisch und umfassend die Tätigkeiten und Ergebnisse in einem Arbeitsbereich überprüft, mit dem Ziel der kontinuierlichen Verbesserung und der dauerhaften Spitzenleistungen. Auf Grundlage der Selbstbewertung werden Verbesserungspläne realisiert und deren Fortschreiten regelmäßig überwacht (HRK, „Verfahren der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung“ S. 26ff).
Für nähere Informationen siehe:
www.efqm.org
www.tqm.com
www.hrk.de – EFQM
Die Fähigkeit zur Partizipation am Arbeits- und Berufsleben.
Das Konzept der „Employability“ wird in Deutschland kontrovers diskutiert, insbesondere für den Bachelor-Abschluss. Es wird befürchtet, dass die Bachelor-Absolventen durch ihr im Vergleich zum Master geringeres Qualifizierungsniveau Probleme auf dem Arbeitsmarkt bekommen könnten. Dem wird versucht entgegenzuwirken, indem bei der Formulierung von erforderlichen Kompetenzen und Lernergebnissen die Anforderungen des Arbeitsmarktes berücksichtigt werden. Bei der Ausgestaltung der Curricula wird in Deutschland ein Dialog mit den Arbeitgebern geführt. Das im Studium erworbene Fachwissen ist immer nur eine Komponente der „Employability“, mindestens genauso wichtig sind die weiteren – nicht fachspezifischen – Komponenten, die in den Deskriptoren der Stufen Bachelor, Master und Promotionsphasen beschrieben sind.
Für nähere Informationen siehe:
www.hrk.de – Employability
Beurteilung, Bewertung oder kritische Einschätzung.
Systematische, wissenschaftlich gestützte und regelmäßige Beurteilung von Leistung, Wirkung, Erfolg und / oder Effizienz / Wirtschaftlichkeit einer Institution, einer Person oder eines Prozesses unter Anwendung geeigneter Methoden nach expliziten Qualitätskriterien. Ziel der Evaluation, die in der gegenwärtigen Hochschulpolitik eine wichtige Rolle spielt, ist in erster Linie die Analyse von Stärken und Schwächen, das Aufzeigen von Entwicklungspotenzialen sowie die Qualitätsverbesserung nach selbstdefinierten Qualitätszielen.
An der OTH Amberg-Weiden liegt im Bereich Evaluation der Fokus auf der Überprüfung, Sicherung und Verbesserung der Qualität insbesondere in dem Hauptaufgabenfeld „Studium und Lehre“.
Für nähere Informationen siehe:
www.hrk.de – Evaluation
www.hrk.de – interne und externe Evaluation
www.kmk.org – Evaluation und Akkreditierung
Ein mehrstufiges System von Studienabschlüssen, konkret die Unterscheidung zwischen Bachelor- und Masterstudiengängen.
Ein Hauptziel des Bologna-Prozesses ist die Schaffung eines zweistufigen Systems von Studienabschlüssen, was für die Hochschulpraxis konkret die Einführung von Bachelor- und Master-Studiengängen bedeutete.
Diese Bestrebung wurde im Folgenden durch die Aufnahme der Promotionsphase als dritte Stufe zu einem dreistufigen System erweitert und im §19 des Hochschulrahmengesetzes manifestiert.
Während sich Bachelorstudiengänge auf die wissenschaftlichen Grundlagen eines Faches, die Methodenkompetenzen und berufsfeldbezogenen bzw. praxisorientierten Qualifikationen konzentrieren, werden die Masterstudiengänge nach „stärker anwendungsorientiert“ und „stärker" differenziert.
Eine weitere Unterscheidung, die bei Masterstudiengängen getroffen werden kann, ist die zwischen konsekutiven, auf den Bachelor inhaltlich aufbauenden, und nicht-konsekutiven Master-Studiengängen.
Die Ausgestaltung der Promotionsphase bleibt den einzelnen Bundesländern, Hochschulen bzw. Fakultäten überlassen, wobei die eigenständige wissenschaftliche Leistung den Kern der Promotion darstellt.
Für nähere Informationen siehe:
www.hrk.de – gestuftes / zyklisches Studiensystem
Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) ist der freiwillige Zusammenschluss der staatlichen und staatlich anerkannten Universitäten und Hochschulen in Deutschland.
Sie hat gegenwärtig 261 Mitgliedshochschulen, in die wiederum über 96% aller Studierenden in Deutschland immatrikuliert sind.
Die HRK ist sowohl die Stimme der Hochschulen gegenüber Politik und Öffentlichkeit als auch das Forum der Hochschulen für den gemeinsamen Meinungsbildungsprozess. Sie befasst sich mit allen Themen, die sich auf die Aufgaben der Hochschulen beziehen: Forschung, Studium und Lehre, wissenschaftliche Weiterbildung, Wissens- und Technologietransfer, internationale Kooperationen sowie Selbstverwaltung.
Die inhaltliche Arbeit der HRK umfasst im Einzelnen:
Für nähere Informationen siehe:
www.hrk.de
Ein inhaltlich auf einem anderen Studiengang aufbauender Bachelor- oder Masterstudiengang.
Das Wort „konsekutiv“ ist vom Lateinischen „consecutio“ abgeleitet und bedeutet im Deutschen „Folge“.
Konsekutive Studiengänge sind folglich inhaltlich aufeinander aufbauende bzw. fächerübergreifende Bachelor- und Master-Studiengänge (gestuftes Studiensystem), wobei der Bachelor ein grundständiges, der Master ein anschließendes postgraduales Studium darstellt.
Im Gegensatz dazu gibt es noch nicht-konsekutive und weiterbildende Studiengänge, die unabhängig von der Vorbildung des Studierenden absolviert werden.
Laut § 19 IV des Hochschulrahmengesetzes darf die Regelstudienzeit (des Vollstudiums) konsekutiver Studiengänge in Summe (Bachelor + Master) fünf Jahre nicht überschreiten, wobei an verschiedenen Hochschulen und auch mit verschiedenen Phasen der Berufstätigkeit zwischen dem ersten und dem zweiten Abschluss studiert werden kann.
Für nähere Informationen siehe:
www.hrk.de – konsekutiver Studiengang
www.gesetze-im-internet.de – Hochschulrahmengesetz
Nach William Edward Deming ist der KVP die ständige Suche nach den Ursachen von Problemen, um alle Systeme von Produktion und Dienstleistung sowie alle anderen Aktivitäten im Unternehmen beständig und immer wieder zu verbessern.
Um diese kontinuierliche Verbesserung gewährleisten zu können, verwendet man häufig den PDCA-Zyklus oder Deming-Kreis, der als revolvierender Prozess gestaltet ist und in vier Phasen unterteilt werden kann:
Die Korrekturmaßnahmen der letzten Phase bilden wiederum den Ausgangspunkt für ein erneutes Durchlaufen des Zyklus, der sich in seiner Tragweite auf die ganze Organisation auswirkt und daher vom Management angestoßen werden sollte.
Eine organisierte Zusammenkunft der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland.
Die ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland ist ein Zusammenschluss der für Bildung und Erziehung, Hochschulen und Forschung sowie kulturellen Angelegenheiten zuständigen Minister und Senatoren der Bundesländer.
Ihre Aufgabe besteht in der Behandlung von Angelegenheiten der Bildungspolitik, der Hochschul- und Forschungspolitik sowie der Kulturpolitik mit dem Ziel einer gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung und der Vertretung gemeinsamer Anliegen. So besteht eine ihrer wesentlichen Aufgaben darin, durch Konsens und Kooperation in ganz Deutschland für die Lernenden, Studierenden, Lehrenden und wissenschaftlich Tätigen das erreichbare Höchstmaß an Mobilität zu sichern.
Für nähere Informationen siehe:
www.kmk.org
Im Vorfeld definierte Qualifikations- und Lernziele.
Learning Outcomes sind im Vorfeld definierte Qualifikations- / Lernziele, die durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung, einem Fach oder einem Modul erreicht werden sollen.
Sie müssen dem nationalen Qualitätsrahmen entsprechen, der in Übereinstimmung mit dem europäischen Qualitätsrahmen für den Hochschulbereich gestaltet worden ist. Zur Erhöhung der Transparenz sowie zur besseren Orientierung der Lehrenden und Studierenden enthalten die Modulhandbücher Informationen (Modulbeschreibungen) über die angestrebten Qualifikations-/Lernziele der einzelnen Module / Fächer.
Für nähere Informationen siehe:
www.hrk.de – Learning Outcomes
Leistungspunkte sind im Hochschulkontext ein Synonym für Credit Points oder ECTS.
siehe ECTS.
Das Leitbild bildet das „Grundgesetz“ eines Unternehmens / einer Organisation / einer Hochschule..
Abgeleitet von der Vision, konkretisiert und institutionalisiert sie diese. Im Gegensatz zu der Vision bezieht sich das Leitbild auf das alltägliche Handeln und bestimmt damit den Weg zur Realisierung der Vision.
Für nähere Informationen siehe:
www.oth-aw.de – Leitbild
Der Master, vom Lateinischen magister für „Vorsteher / Meister abgeleitet, ist in vielen europäischen Ländern der zweite akademische Grad, den Studierende an Hochschulen als Abschluss einer wissenschaftlichen Ausbildung erlangen können.
Er wird nach einem ein- bis zweijährigen Vollzeit oder berufsbegleitenden Studium verliehen und stellt die Voraussetzung für eine Promotion dar.
Ein Masterstudiengang ist ein Studiengang der zweiten Stufe des gestuften Hochschulystems und wird benötigt, um einen Master-Abschluss zu erlangen.
Ein Masterstudiengang, der nach einem erfolgreich abgeschlossen Bachelorstudiengang aufgenommen werden kann, führt zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss.
Während des Studiums erfolgt entweder eine tiefer gehende Spezialisierung innerhalb der gewählten Studienrichtung oder eine interdisziplinäre Weiterqualifikation. Bei nicht-konsekutiven Studienangeboten bietet das Masterstudium die Möglichkeit, eine neue Studienrichtung einzuschlagen.
Laut § 19 Absatz 3 des HRG beträgt die Regelstudienzeit von Masterstudiengängen mindestens ein und höchstens zwei Jahre.
Für nähere Informationen siehe:
www.hrk.de - Masterstudiengang
www.gesetze-im-internet.de - Hochschulrahmengesetz
Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik
MINT ist eine Abkürzung, ein sogenanntes Initialwort, und setzt sich aus den Anfangsbuchstaben der Studienfachbereiche Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zusammen.
Module bezeichnen ein Cluster bzw. einen Verbund zeitlich begrenzter, in sich geschlossener, methodisch und/oder inhaltlich ausgerichteter Lernblöcke.
Diese können konsekutiv sowohl innerhalb eines Faches als auch aus verschiedenen Fächern unterschiedlich kombiniert werden. Sie sind zu abprüfbaren Einheiten zusammenzufassen und können sämtliche Veranstaltungsarten eines Studiengangs umfassen. Maßgeblich für die konkrete Kombination von Modulen sind dabei jeweils die Qualifikationsziele (Learning Outcomes), die durch das erfolgreiche Absolvieren eines Moduls erreicht werden.
Für nähere Informationen siehe:
www.hrk.de – Modul
Modularisierung ist ein übergreifendes Organisationsprinzip, das unabhängig von Studiengangsstrukturen und Studienkulturen angewandt werden kann.
Nach einem Positionspapier der Centrums für Hochschulentwicklung (CHE) vom Juni 2003 bedeutet Modularisierung, „Studienangebote konsequent von den Qualifikationszielen (Learning Outcome) her zu konzipieren und den Stellenwert und Beitrag jeder einzelnen Lehrveranstaltung im Hinblick darauf zu definieren.“
Gemäß den „Strukturvorgaben für die Einführung von Bachelor- und Master-Studiengängen“ (Beschluss der KMK vom 05. März 1999) ist bei der Genehmigung gestufter Studiengänge grundsätzlich nachzuweisen, dass diese modularisiert sind.
Für nähere Informationen siehe:
www.hrk.de – Modularisierung
www.kmk.org – Modularisierung
Ein Modulhandbuch ist die inhaltliche Niederschrift zu einem Studiengang, in welcher dessen Studienaufbau beschrieben wird.
In den Modulhandbüchern, die es zu jedem Studiengang gibt, ist der Studienaufbau eines Studiums erläutert.
Das Modulhandbuch beinhaltet die Modulbeschreibungen, die dem Studierenden, laut KMK-Rahmenvorgabe, zur Verfügung gestellt werden müssen. Dies trägt zur Erhöhung der Transparenz der Studiengänge bei.
An der OTH Amberg-Weiden sind für die jeweiligen Studiengänge alle in den gültigen Prüfungs- und Studienordnungen aufgeführten Modulbeschreibungen in elektronischer Form verfügbar und über die Informationsseite des jeweiligen Studiengangs auf der Homepage der OTH Amberg-Weiden abrufbar.
Nicht-konsekutive Studiengänge sind Bachelor- und Masterstudiengänge, die inhaltlich nicht aufeinander aufbauen.
Diese führen zu dem gleichen Qualifikationsniveau und zu denselben Berechtigungen wie konsekutive Studiengänge.
Weiterbildende Masterstudiengänge setzen einen qualifizierten Hochschulabschluss (mindestens B. A.) und qualifizierte berufspraktische Erfahrung voraus. Sie entsprechen dem Qualifikationsniveau und den Berechtigungen der konsekutiven Studiengänge. Die Einbeziehung der berufspraktischen Erfahrung in die Eingangsberechtigungen und Anforderungen dieser Studiengänge ist von den Hochschulen festzulegen und zu akkreditieren.
IT-gestützte Dokumentenablage der OTH Amberg-Weiden.
Für nähere Informationen siehe:
Peer-Review bezeichnet ein Verfahren der externen Evaluation, nämlich die Vor-Ort-Begehung einer zu evaluierenden Institution durch externe Fachleute, die so genannten Peers.
Bei den Peers handelt es sich i. d. R. um Hochschullehrer/-innen, Vertreter/-innen aus der beruflichen Praxis und Studierende.
Für nähere Informationen siehe:
www.hrk.de – Peer Review
Die Programmakkreditierung ist die Entscheidung, ob ein konkretes Studienprogramm den Vorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) und des Akkreditierungsrates entspricht.
Gleichzeitig muss der erworbene Studienabschluss mit Abschlüssen an anderen deutschen Hochschulen vergleichbar sein.
Die Akkreditierung erfolgt durch Akkreditierungsagenturen, die vom Akkreditierungsrat zertifiziert wurden und dessen Siegel vergeben.
Erstakkreditierung:
Hierbei erläutert die Hochschule ausführlich die Ziele, Inhalte und Anforderungen des Studienganges, die personelle, sachliche und räumliche Ausstattung sowie die vorgesehenen Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Rahmen einer Selbstdokumentation.
Bei der Begutachtung bereits laufender Studiengänge werden auch die Ergebnisse bereits erfolgter interner und externer Evaluationen berücksichtigt. Alternativ zur Programmakkreditierung wurde im Jahr 2008 die Systemakkreditierung eingeführt. Am Ende des Verfahrens, das für die Hochschule sehr kostenintensiv und zeitaufwendig ist, steht entweder die erfolgreiche Akkreditierung des Systems, eine Akkreditierung mit Auflagen oder die Ablehnung des Antrags.
Ziele einer Akkreditierung sind:
Für nähere Informationen siehe:
www.akkreditierungsrat.de
www.kmk.org
Ein Prozess ist eine organisierte Menge an Aktivitäten, die gegebenen Input in Output umwandeln, welcher für jemandem von Wert ist.
Unter einem Prozess versteht man entsprechend der DIN EN ISO 9000 „ein System von Tätigkeiten, die Eingaben mit Hilfe von Mitteln in Ergebnisse umwandelt“, wobei ein System im Verständnis dieser Norm eine „Einheit aus in Wechselwirkung stehenden Elementen“ ist. Anders ausgedrückt kann man einen Prozess als eine organisierte Menge an Aktivitäten beschreiben, die gegebenen Input in Output umwandelt, der für den Kunden von Wert ist.
Fachliche und inhaltliche Verantwortungsperson für einen Prozess.
Für die fachliche Freigabe verantwortlicher Hochschulmitarbeiter. Er wird in den Prozessbeschreibungen benannt. Ein Prozessverantwortlicher bildet den Prozess i. d. R. nicht selbst ab, ist aber für die Struktur des dargestellten Ablaufs und die Initiierung von Verbesserungen verantwortlich.
Die Summe aller Eigenschaften eines Objektes, Systems oder Prozesses.
Qualität ist „die Gesamtheit von Merkmalen einer Einheit bezüglich ihrer Eignung, festgelegte und vorausgesetzte Erfordernisse zu erfüllen (DIN ISO 8402).
Aufeinander abgestimmte Tätigkeiten zum Leiten und Lenken einer Organisation bezüglich der Qualität.
Unter dem Begriff „Qualitätsmanagement“ versteht man „aufeinander abgestimmte Tätigkeiten zum Leiten und Lenken einer Organisation bezüglich Qualität. Dies umfasst üblicherweise das Festlegen der Qualitätspolitik und der Qualitätsziele sowie der Verantwortlichkeiten. Weiterhin beinhaltet es die Qualitätsplanung, die Qualitätslenkung und –sicherung sowie die Qualitätsverbesserung (DIN EN ISO 9000).
Unterstützendes Werkzeug zur operativen Umsetzung des Qualitätsmanagement.
Nach der DIN ES ISO 9000 ist ein QMS ein „Managementsystem zum Leiten und Lenken einer Organisation bezüglich der Qualität.“
Daraus abgeleitet, ist es ein System, in dessen Rahmen die Tätigkeiten des Qualitätsmanagements durchgeführt werden und das ein strategisches Konzept zur Umsetzung der Qualitätspolitik einer Organisation darstellt.
Die Sicherung der Qualität eines Produkts oder einer Leistung durch entsprechende Maßnahmen.
Teil des Qualitätsmanagements, der, neben dem Erzeugen von Vertrauen, darauf ausgerichtet ist, dass Qualitätsanforderungen erfüllt werden. (DIN EN ISO 9000)
Für nähere Informationen siehe:
www.hrk.de – Qualitätssicherung
www.kmk.org – Qualitätssicherung im Hochschulbereich
Gewichtetes Ergebnis einer Sortierung von mehreren, vergleichbaren Objekten
Versuch, Hochschulen nach qualitativen Kriterien in eine Rangfolge zu bringen, häufig bezüglich bestimmter Studiengänge. Wer ein Ranking in seine Entscheidungsgrundlagen einbezieht, sollte die Angemessenheit der Beurteilungskriterien und die empirische Basis hinterfragen.
Die HAW Amberg-Weiden wird regelmäßig im CHE-Ranking mit anderen Hochschulen verglichen und zählt hierbei stets zur Spitzengruppe der deutschen Fachhochschulen.
Für nähere Informationen siehe:
www.oth-aw.de – Ranking Ergebnisse
www.hrk.de – Hochschulrankings
www.che.de – Ranking
Fachliche Zusatzqualifikation
Ein ausdrückliches Anliegen der Bologna-Übereinkunft ist es, die Berufsbefähigung der Studierenden zu verbessern. So spielen Schlüsselqualifikationen, wie z.B. Kommunikations- und Teamfähigkeit, Fremdsprachen- und EDV-Kompetenzen sowie konzeptionelle und organisatorische Fähigkeiten eine immer wichtigere Rolle für den erfolgreichen Einstieg ins Berufsleben. Dieser spezifischen Neuausrichtung wird in den modularisierten Studiengängen neben den Fachstudienanteilen mit dem Angebot fachaffiner und fachübergreifender Schlüsselqualifikationen (SQ) Rechnung getragen. SQs sind einerseits notwendig, um sich neue Erkenntnisse zu erschließen, andererseits sind sie hilfreich, um in wechselnden Anforderungssituationen situationsgerecht handeln zu können.
Die wachsende Bedeutung, die diesen Kompetenzen beigemessen wird, zeigt sich darin, dass in manchen Bundesländern die Genehmigung von Bachelor-Studiengängen nur erfolgt, wenn die Vermittlung überfachlicher Schlüsselqualifikationen in eigenen Lehrveranstaltungen zu den strukturbildenden curricularen Elementen gehört.
Für nähere Informationen siehe:
www.hrk.de – Schlüsselqualifikationen
Wissensaneignung ohne Unterricht, allein durch Bücher oder andere Lehrmaterialien.
Selbststudium, das Bestandteil jedes Studiums ist, bezeichnet den Anteil am studentischen Workload, der für die eigenständige Erarbeitung und Aneignung von Studieninhalten (Vor- und Nachbereitung, Lektüre, Hausarbeiten, Prüfungsvorbereitung, Abschlussarbeiten) aufgewandt wird. Die für das Selbststudium angenommene Zeit findet Eingang in die Berechnung des Workloads, der die Grundlage für die Zuordnung von Leistungspunkten zu Modulen bzw. Lehrveranstaltungen ist.
Für nähere Informationen siehe:
www.hrk.de – Selbststudium
Anzahl der Stunden, die jeweils in einer Semesterwoche auf Lehrveranstaltungen entfallen, wobei eine SWS mit 45 min veranschlagt wird.
Zeiten für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltungen und für das Selbststudium sind darin nicht enthalten. In jeder Studien- und Prüfungsordnung sowie im Modulhandbuch ist angegeben, wie viele SWS ein Studium bzw. ein Modul umfassen muss.
Für nähere Informationen siehe:
www.hrk.de – Semesterwochenstunden