An Hochschulen kann zwischen der Programmakkreditierung und der Systemakkreditierung unterschieden werden.
Erstere hat die einzelnen Studiengänge zum Gegenstand der externen Prüfung. Bei letzterer werden nicht die Studiengänge selbst überprüft, sondern das für die interne Überprüfung zuständige System der Qualitätssicherung einer Hochschule.
In beiden Fällen wird die Qualität auf der Grundlage bundesweit vereinbarter Kriterien, die durch den Akkreditierungsrat und die Kultusministerkonferenz (KMK) festgelegt sind, von Akkreditierungsagenturen überprüft.
Für nähere Informationen siehe:
www.akkreditierungsrat.de - Akkreditierung
www.hrk.de - Akkreditierung von Studiengängen
www.kmk.org - Akkreditierung