Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Glossar

Name des Begriffes: Programmakkreditierung
Beschreibungen des Begriffes:

Die Programmakkreditierung ist die Entscheidung, ob ein konkretes Studienprogramm den Vorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) und des Akkreditierungsrates entspricht.

Gleichzeitig muss der erworbene Studienabschluss mit Abschlüssen an anderen deutschen Hochschulen vergleichbar sein.
Die Akkreditierung erfolgt durch Akkreditierungsagenturen, die vom Akkreditierungsrat zertifiziert wurden und dessen Siegel vergeben.

Erstakkreditierung:
Hierbei erläutert die Hochschule ausführlich die Ziele, Inhalte und Anforderungen des Studienganges, die personelle, sachliche und räumliche Ausstattung sowie die vorgesehenen Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Rahmen einer Selbstdokumentation.

Bei der Begutachtung bereits laufender Studiengänge werden auch die Ergebnisse bereits erfolgter interner und externer Evaluationen berücksichtigt. Alternativ zur Programmakkreditierung wurde im Jahr 2008 die Systemakkreditierung eingeführt. Am Ende des Verfahrens, das für die Hochschule sehr kostenintensiv und zeitaufwendig ist, steht entweder die erfolgreiche Akkreditierung des Systems, eine Akkreditierung mit Auflagen oder die Ablehnung des Antrags.

Ziele einer Akkreditierung sind:

  • Sicherung der Qualität
  • Nachweis der Studierbarkeit
  • Schaffung von Transparenz
  • Ermöglichen der Vielfalt

Für nähere Informationen siehe:
www.akkreditierungsrat.de
www.kmk.org

Zurück
Nach oben