FAQ zum dualen Studium
Dual steht für die Verbindung von zwei Lernorten: die Hochschule ist für die akademische Wissensvermittlung verantwortlich, der Betrieb, die Behörde oder die soziale Einrichtung für die Praxis. In Bayern gibt es zwei verschiedene Studienmodelle:
- Verbundstudium: in 4,5 Jahren kombiniert man einen Bachelorstudium und eine Berufsausbildung. Am Ende des Studiums hat man einen Bachelorabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung. Dieses Studium wird auch als ausbildungsintegrierendes Studium bezeichnet.
- Studium mit vertiefter Praxis: hier kombiniert man ein reguläres Bachelor- oder Masterstudium mit intensiver Praxis. Das Bachelorstudium dauert 3,5 Jahre. Das Masterstudium dauert 1,5 - 2 Jahre im Vollzeitstudium sowie 2,5 - 3 Jahre im Teilzeitstudium.
Während des Semesters nimmt man an den regulären Vorlesungen an der Hochschule teil. In den vorlesungsfreien Zeit sowie im Praxissemester und während der Erstellung der Bachelor- bzw. Masterarbeit arbeitet man beim Praxispartner. Am Ende des dualen Studiums erwirbt man einen vollwertigen akademischen Abschluss und hat bereits jede Menge Berufserfahrung gesammelt.
Das duale Studium ist besonders geeignet für sehr motivierte und zielorientierte Studieninteressierte.
An den staatlichen Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Bayern werden derzeit hauptsächlich zwei Modelle für duales Studieren angeboten:
Modell 1 Verbundstudium: Verbindung von akademischem Bachelorstudium an einer bayerischen Hochschule mit einer Berufsausbildung im Unternehmen.
Modell 2 Studium mit vertiefter Praxis: Verbindung von akademischem Bachelorstudium an einer bayerischen Hochschule mit intensiver Praxistätigkeit im Unternehmen.
Beim dualen Bachelor-Studium werden beide Modelle angeboten. Das duale Masterstudium ist ausschließlich als Studium mit vertiefter Praxis organisiert.
Welches der Bachelor-Studienmodelle wird am häufigsten gewählt?
Derzeit sind zwei Drittel der Studierenden im Modell Verbundstudium und ein Drittel der Studierenden im Modell Studium mit vertiefter Praxis eingeschrieben.
Du kannst bei OTH Professional alle Studiengänge der OTH Amberg-Weiden dual studieren. Du benötigst dazu ein Unternehmen, das dein Vorhaben unterstützt, sowie einen fachlich dazu passenden Studiengang. Bereits bestehende Kooperation und Studienkombinationen findest du in unserer Datenbank.
Es fallen keine Studiengebühren an. Nur der Studentenwerksbeitrag in Höhe von 72,- € wird pro Semester fällig.
Folgende Abschlüsse sind möglich:
- Bachelor of Arts (B.A.)
- Bachelor of Engineering (B. Eng.)
- Bachelor of Science (B. Sc.)
- Master of Arts (M.A.)
- Master of Engineering (M. Eng.)
- Master of Science (M. Sc.)
In der Regel kann jedes Unternehmen / jede Behörde / jede Einrichtung das duale Studium anbieten. Dennoch gibt es einige Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen:
- Sicherstellung eines hohen Niveaus in der Praxisausbildung, die fachlich auf die spätere Berufstätigkeit ausgerichtet ist
- Gewährleistung einer/eines qualifizierten Mentor*in, der/die dual Studierenden begleitet und mit der Hochschule in Kontakt steht. Des Weiteren ist zu empfehlen, dass der/die Mentor*in einen akademischen Hintergrund hat, um eine möglichst gute Betreuung im Praxissemester und während der Bachelor- bzw. Masterarbeit zu gewährleisten.
- beim Verbundstudium zusätzlich: Erfüllung der Eignungskriterien für den kombinierten Ausbildungsberuf gemäß BBiG (Ausbildungsberechtigung)
Duale Studienangebote sind auf die „berufliche Erstausbildung“ ausgerichtet. So verbindet bspw. das Verbundstudium ein akademisches Studium mit einer betrieblichen Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, wobei die beteiligten Lernorte vertraglich miteinander verzahnt sind. Für dual Studierende besteht die Versicherungspflicht in allen Bereichen der Sozialversicherung. Daher profitieren dual Studierende auch von den daraus resultierenden Leistungsansprächen wie bspw. die Anrechnung der dualen Studienzeit auf die Rentenversicherungsansprüche.
Werkstudierende gehen in der Regel parallel zu ihrem Studium einer entgeltlichen Beschäftigung nach, die Einbettung dieser Praxis in die berufliche Erstausbildung spielt dabei keine Rolle. Ebenso ist die Verzahnung der Lernorte kein wesentlicher Bestandteil dieses Modells. Sofern die wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 20 Stunden beträgt, sind Werkstudierende grundsätzlich von der Arbeits-, Kranken- und Pflegeversicherung befreit.
Es gibt zwei Varianten, wie dual Studierende am Berufsschulunterricht teilnehmen und sich auf die Berufsabschlussprüfung vorbereiten können:
- Variante 1: Teilnahme an der regulären Berufsschulklasse (häufige Variante):
Die dual Studierenden nehmen im 1. Ausbildungsjahr an der regulären Ausbildungsklasse teil. Unter bestimmten Umständen können sie gleich das 2. Schuljahr besuchen. Im zweiten und dritten Lehrjahr lernen sie im Eigenstudium. Alte Prüfungsunterlagen können zur Vorbereitung bei verschiedenen Verlagen angefordert werden. Auskunft dazu geben die zuständigen Kammern.
- Variante 2: Teilnahme an eigenen Berufsschulklassen oder Sonderkursen (seltene Variante):
Die dual Studierenden werden in eigenen Berufsschulklassen oder in Sonderkursen während der vorlesungsfreien Zeit unterrichtet. Der Berufsschulunterricht und Hochschulplan sind inhaltlich und zeitlich aufeinander abgestimmt. So können die dual Studierenden in allen 3 Ausbildungsjahren am Berufsschulunterricht teilnehmen.
Die Einrichtung einer eigenen Fachklasse ist nur mit mind. 16 Teilnehmer*innen pro Studienangebot / Ausbildungsberuf im Studienjahr möglich. In der Startphase genehmigt das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst auch eine kleinere Anzahl (ca. 12 Teilnehmer*innen).
Verbundstudierende müssen nicht zwangsläufig die Berufsschule besuchen. (Fach-) Abiturienten sind berufsschulberechtigt, aber nicht berufsschulpflichtig.
Vor Beginn des Verbundstudiums schließen die künftigen Studierenden mit dem Praxispartner einen Vertrag über das duale Studium, in dem Art und Umfang der Praxiseinsätze, Vergütung und Urlaubsanspruch sowie alle weiteren Rahmenbedingungen geregelt sind.
Zusätzlich zum Bildungsvertrag schließen die künftigen Studierenden einen Berufsausbildungsvertrag ab:
- Den Berufsausbildungsvertrag der IHK können Sie hier direkt herunterladen. Er wird von den Industrie- und Handelskammern ins Verzeichnis eingetragen.
- Verträge für das Handwerk sind direkt bei den Handwerkskammern erhältlich.
- Einen Musterbildungsvertrag für das Verbundstudium Betriebswirtschaft mit einer Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten sind bei der jeweiligen Steuerberaterkammer erhältlich.
Darüber hinaus klärt der Praxispartner mit der Hochschule die wichtigsten Eckpfeiler des dualen Studiums (z. B. Niveau der Praxisausbildung, Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen für das Studium). Diese Absprache mit der Hochschule sollte in schriftlicher Form erfolgen.
Ja. Sowohl beim Verbundstudium als auch beim Studium mit vertiefter Praxis ist der Urlaubsanspruch im Bildungsvertrag (Vertrag über das duale Studium) mit dem Praxispartner geregelt und richtet sich danach.
Dual Studierende sollten im Verbundstudium während der Berufsausbildung den gleichen Urlaubsanspruch wie reguläre Auszubildende in dem jeweiligen Ausbildungsbetrieb haben. Grundsätzlich richtet sich der Urlaubsanspruch auch für volljährige Studierende nach dem Bundesurlaubsgesetz. Hier ist ein gesetzlicher Mindesturlaubsanspruch von 20 Arbeitstagen bei einer 5-tägigen Arbeitswoche an 52 Arbeitswochen pro Kalenderjahr festgeschrieben. Ist der Urlaubsanspruch tariflich geregelt und der Tarifvertrag ist anwendbar, so gilt diese Regelung auch für Verbundstudierende. Nach Bestehen der Kammer-Abschlussprüfung greift die vertragliche Regelung für die Zeit nach der abgeschlossenen Berufsausbildung sowie das Bundesurlaubsgesetz.
Der Urlaub wird während der Praxiszeit in der vorlesungsfreien Zeit genommen. Werden mehr Tage Urlaub als gesetzlich vorgeschrieben pro Jahr gewährt, so können vorlesungsfreie Tage während des Semesters auf den Urlaub angerechnet werden.
Die Höhe der Vergütung orientiert sich am regulären Ausbildungsgehalt des Praxispartners. Eine Vergütung ist für alle betrieblichen Phasen verpflichtend, für die Theoriephasen an der Hochschule ist eine Vergütung sehr zu empfehlen. Im Verbundstudium entspricht die Vergütung während der Ausbildung der Vergütung eines/einer klassischen Auszubildenden. Für die Zeiten der betrieblichen Praxis- und Studienphasen, die nach der Bekanntgabe über das Bestehen der Abschlussprüfung (AP Teil 2) liegen, empfehlen wir ebenso die Beachtung eines eventuellen einschlägigen Tarifvertrages TV. Nach abgeschlossener Berufsausbildung wird das Entgelt in der Regel individuell zwischen Ihnen und dem Praxispartner vereinbart. Der Praxispartner muss zudem für die Zeit nach dem Berufsabschluss bis zum Ende des dualen Studiums (Bachelorabschluss) die geltende Mindestlohnregelung beachten.
Hierunter wird die Kombination aus intensiver Praxis im Betrieb und Studium an einer Hochschule verstanden. Die Studierenden sammeln parallel zum regulären Bachelor- oder Masterstudium an der Hochschule umfassende Praxiserfahrung. Eine Berufsausbildung wie beim Verbundstudium ist kein Bestandteil. Beim Studium mit vertiefter Praxis gelten folgende Formeln:
Bachelor: Reguläres Bachelorstudium an der Hochschule + intensive Praxis im Unternehmen mit eigenen Projekten + Vorbereitung auf den späteren Aufgabenbereich im Unternehmen + Bachelorarbeit (i. d. R. zum Teil im Betrieb). Dauer des Bachelorstudiums: 3,5 Jahre.
Master: Reguläres Masterstudium an der Hochschule + intensive Praxis im Unternehmen mit eigenen Projekten + Vorbereitung auf den späteren Aufgabenbereich im Unternehmen + Masterthesis (im Betrieb). Dauer des Masterstudiums: 1,5 bis 2 Jahre in Vollzeit sowie 2,5 bis 3 Jahre in Teilzeit.
Die betrieblichen Einsätze verteilen sich auf Praxisphasen, die dem Studium vorgeschaltet sind, auf die vorlesungsfreie Zeit, das Praxissemester und die Zeit der Abschlussarbeit. Der Stundenplan entspricht in den meisten Fällen dem des regulären nicht dualen Studiums, so dass dual Studierende gemeinsam mit nicht dual Studierenden dieselben Vorlesungen und Seminare besuchen. So erhalten die dual Studierenden eine breite qualitativ hochwertige anwendungsorientierte Theorieausbildung und erwerben durch die zusätzlichen umfangreichen Praxiseinheiten im Unternehmen ein großes Portfolio an beruflichen Handlungskompetenzen.
Die Vergütung der Studierenden ist mindestens für die betrieblichen Phasen verpflichtend. Ihr Gehalt sollte anfangs wenigstens 80 %, ab dem 3. Semester 100 % der Vergütung entsprechender Ausbildungsberufe im zweiten Ausbildungsjahr betragen. Der Praxispartner muss zudem für die zusätzlichen Praxisphasen im Studium mit vertiefter Praxis die geltende Mindestlohnregelung beachten. Die Höhe der Vergütung bei Masterstudiengängen sollte in angemessener Weise über der Vergütung in Bachelorstudiengängen liegen.
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