zentrale Einrichtungen gemäß Art. 29 Abs. 5 BayHIG:
1. die Betriebseinheit Bibliothek: 1Sie ist als zentrale Bibliothek organisiert; ihr obliegt insbeson-
dere die Versorgung der Hochschule mit Büchern [...] von der Erscheinungsform einschließlich deren Beschaffung, Erschließung
und Verwaltung. ²Die Bibliothek ist außerdem zuständig für die Vermittlung von Informations-
kompetenzen.
2. die Betriebseinheit
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