schullehrer und jedes Mitglied des Fakultätsrats kann der Wahlleitung in dem von dieser festgesetz-
ten Zeitraum entsprechend § 8 Abs. 10 Wahlordnung der Hochschule eine Professorin oder einen Pro-
fessor mit [...] Hinweis auf die Dringlichkeit eine Sitzung unter Be-
achtung einer Ladungsfrist von 3 Werktagen anberaumen.
(3) Die Hochschulleitung ist zu den Sitzungen aller Gremien unter Angabe der Tagesordnung einzula-
Hinweis auf die Dringlichkeit eine Sitzung unter Beachtung einer Ladungsfrist von 3
Werktagen anberaumen.
(3) Die Hochschulleitung ist zu den Sitzungen aller Gremien unter Angabe der Tagesordnung einzuladen;
hrer und jedes Mitglied des Fakultätsrats kann der Wahlleitung in dem von dieser
festgesetzten Zeitraum entsprechend § 8 Abs. 10 Wahlordnung der Hochschule eine Professo-
rin oder einen Professor mit
längeren Zeitraum erstrecken. 2 Die Bearbeitung erfolgt ohne ständige Aufsicht. 3
Der Aufgabensteller kann bestimmen, dass eine noch nicht abgelieferte Prüfungsstudienarbeit nicht
aus den Räumen der Hochschule [...] der Regel umfasst es einschließlich der begleitenden Lehrveranstaltungen einen zusammenhängenden
Zeitraum von mindestens 20 Wochen.
(3) Der zeitliche Umfang der Lehrveranstaltungen darf durch Prüfungen [...] umfasst einschließlich
der begleitenden Lehrveranstaltungen einen in der Regel zusammenhängenden Zeitraum von
mindestens 20 Wochen. 3 An Stelle des ersten praktischen Studiensemesters kann bei geeigneten
Antrag auf Anerkennung kann nur im ersten und zweiten Studiensemester in dem in
Satz 2 genannten Zeitraum gestellt werden.
4. In § 5 Abs. 1 werden die vorigen Sätze 3 und 4 zu den Sätzen 4 und 5.
mehreren Mitgliedern
übertragen.
§ 17
Prüfungszeitraum, Prüfungstermine und Hilfsmittel
(1) Der vom Prüfungsausschuss festzulegende Anmelde- und Prüfungszeitraum ist spätestens 14 Tage
nach Vorlesungsbeginn [...] § 14 Praktisches Studiensemester
§ 15 Prüfungsausschuss
§ 16 Prüfungskommissionen
§ 17 Prüfungszeitraum, Prüfungstermine und Hilfsmittel
§ 18 Prüfungsanmeldung
§ 19 Zulassung zu Prüfungen
§ [...] Verwaltungsstreitverfahren.
11
2Darüber hinaus legt der Prüfungsausschuss in jedem Semester den Zeitraum fest, in dem die
Prüfungen einschließlich der Wiederholungsprüfungen an der Ostbayerischen Technischen
einem Studienabschluss an
einer ausländischen Hochschule wird empfohlen, bis zum Ende des Bewerbungszeitraums
einen Anerkennungsbescheid des Studienabschlusses, ausgestellt durch eine zertifizierte
[...] einer Begründung schriftlich mitgeteilt.
²Eine erneute Bewerbung ist frühestens im folgenden Bewerbungszeitraum wieder möglich.
§ 6
Nachweis der studiengangspezifischen Eignung
(1) Voraussetzung
einem Studienabschluss an einer ausländischen
Hochschule ist vom Bewerber bis zum Ende des Bewerbungszeitraums ein Anerkennungsbescheid des
Studienabschlusses, ausgestellt durch eine zertifizierte Einrichtung [...] durch eine Auswahlkommission, die aus mindestens zwei
Professoren besteht und vor Beginn des Bewerbungszeitraums von der Fakultät bestimmt wird. Als
Kriterien dienen gleichgewichtig die inhaltliche Qualität [...] Bewerber oder Bewerberinnen, die die Bewertung „nicht bestanden“ erzielen, können in diesem
Bewerbungszeitraum nicht zugelassen werden. Eine Bewerbung zu einem späteren Zeitpunkt ist
wieder möglich.
der Art und des Umfangs der Prüfungsleistung muss bis spätestens 4 Wochen
vor Beginn des Prüfungszeitraums bekanntgegeben werden und gilt nur für das
Sommersemester 2020.
(2) 1Die zuständige Prüf [...] der Art und des Umfangs der Prüfungsleistung
muss bis spätestens 4 Wochen vor Beginn des Prüfungszeitraums bekanntgegeben werden
und gilt nur für das Sommersemester 2020.
(2) 1Die zuständige Prüf [...] ldende
Modulprüfungen oder Modulteilprüfungen zur Notenverbesserung einmalig im regulären
Prüfungszeitraum des Wintersemesters 2020/2021 wiederholt werden, wobei das bessere
Ergebnis zählt. 3Die Vo
der Art und des Umfangs der Prüfungsleistung muss bis spätestens 4 Wochen
vor Beginn des Prüfungsanmeldezeitraums bekanntgegeben werden und gilt nur für das
Wintersemester 2020/2021.
(2) 1Die zuständige
Mitgliedern
übertragen.
§ 17
Prüfungszeitraum, Prüfungstermine und Hilfsmittel
(1) Der vom Prüfungsausschuss festzulegende Anmelde- und Prüfungszeitraum ist spätestens 14 Tage
nach Vorles [...] ester
§ 14 a Prüfungsorgane
§ 15 Prüfungsausschuss
§ 16 Prüfungskommissionen
§ 17 Prüfungszeitraum, Prüfungstermine und Hilfsmittel
§ 18 Prüfungsanmeldung
§ 18 a Nachteilsausgleich
§ 19 [...] egenheiten und
7. die Entscheidung über den Nachteilsausgleich.
8. die Festlegung des Zeitraumes in dem die Prüfungen einschließlich der
Wiederholungsprüfungen durchgeführt werden
3Der
längeren Zeitraum
erstrecken. Die Bearbeitung erfolgt ohne ständige Aufsicht. Der Aufgabensteller kann bestimmen, dass eine
noch nicht abgelieferte Prüfungsstudienarbeit nicht aus den Räumen der Hochschule [...] der Regel umfasst es einschließlich der begleitenden Lehrveranstaltungen einen
zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 20 Wochen.
(3) Der zeitliche Umfang der Lehrveranstaltungen darf durch Prüfungen [...] umfasst einschließlich der begleitenden Lehrveranstaltungen
einen in der Regel zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 20 Wochen. An Stelle des ersten
praktischen Studiensemesters kann bei geeigneten
genheiten und
7. die Entscheidung über den Nachteilsausgleich.
8. die Festlegung des Zeitraumes in dem die Prüfungen einschließlich der Wiederholungsprüfungen
durchgeführt werden
3Der
spätestens im ersten Monat des dritten Semesters erfolgen. Erfolgt die Anmeldung nicht innerhalb dieses Zeitraums, so wird
vom Vorsitzenden der Prüfungskommission die Ausgabe eines Themas und Anmeldung der Arbeit
Praxissemester und Vorpraktikum
(1) Das fünfte Semester ist ein Praxissemester, das in einem Zeitraum von 20 Wochen abzuleisten ist.
Weitere Informationen zum Praxissemester sind im Studienplan und
Umfangs der Prüfungsleistung muss grundsätzlich bis spätestens eine Woche vor
Beginn des Prüfungsanmeldezeitraums bekanntgegeben werden und gilt nur für das
Sommersemester 2022. 4In besonderen Ausnahmefällen [...] Prüfung, die ihnen elektronisch zur
Verfügung gestellt wird. 5Take-Home-Exams innerhalb des Prüfungszeitraums dürfen einen
Zeitrahmen von 24 Stunden nicht überschreiten. 6Bei Take-Home-Exams ist die
Abschluss des Bachelorstudiums
Bewerbung Online über die Homepage der OTH
Amberg-Weiden
Bewerbungszeitraum:
für das Sommersemester: 15.11. - 15.01.
für das Wintersemester: 01.05. - 15.07.
Dozierende
Abschluss des Bachelorstudiums
Bewerbung
Online über die Homepage der OTH
Amberg-Weiden
Bewerbungszeitraum:
für das Sommersemester: 15.11. - 15.01.
für das Wintersemester: 01.05. - 15.07.
Dozierende
30 Uhr
ITS Wolfgang Vogl 08.15 - 15.30 Uhr
*Die Prüfungsanmeldung für das Wintersemester ist im Zeitraum vom 13.12.2023 bis zum 09.01.2024
Studienort Weiden
44
Silvester
5
48
1. Weihnachtsfeiertag
nt Dr. Christian Ritter 08.15 - 15.30 Uhr
*Die Prüfungsanmeldung für das Wintersemester ist im Zeitraum vom 13.12.2023 bis zum 09.01.2024
Studienort Weiden
44
Silvester
5
48
1. Weihnachtsfeiertag
t Dr. Christian Ritter 08.15 - 15.30 Uhr
*Die Prüfungsanmeldung für das Wintersemester ist im Zeitraum vom 13.12.2023 bis zum 09.01.2024
44
Silvester
5
48
1. Weihnachtsfeiertag
9
43
H
nach
Abschluss des Bachelorstudiums
Bewerbung Online über die Homepage der OTH
Amberg-Weiden
Bewerbungszeitraum:
für das Sommersemester: 15.11. - 15.01.
für das Wintersemester: 01.05. - 15.07.
Dozierende [...] Zivilrechts und
juristischer
Methodenlehre
Grundzüge des
Europarechts
und des
europäischen
Wirtschaftsraums
Grundlagen des
Handels- und
Gesellschaftsrechts
2. Semester (15 ECTS)
Anrechnung für JuristInnen
nach
Abschluss des Bachelorstudiums
Bewerbung Online über die Homepage der OTH
Amberg-Weiden
Bewerbungszeitraum:
für das Sommersemester: 15.11. - 15.01.
für das Wintersemester: 01.05. - 15.07.
Dozierende
30 Uhr
ITS Wolfgang Vogl 08.15 - 15.30 Uhr
*Die Prüfungsanmeldung für das Wintersemester ist im Zeitraum vom 13.12.2023 bis zum 09.01.2024
Studienort Weiden
44
Silvester
5
48
1. Weihnachtsfeiertag
nach
Abschluss des Bachelorstudiums
Bewerbung
Online über die Homepage der OTH
Amberg-Weiden
Bewerbungszeitraum:
für das Sommersemester: 15.11. - 15.01.
für das Wintersemester: 01.05. - 15.07.
Dozierende [...] Zivilrechts und
juristischer
Methodenlehre
Grundzüge des
Europarechts
und des
europäischen
Wirtschaftsraums
Grundlagen des
Handels- und
Gesellschafts-
rechts
2. Semester (15 ECTS)
Anrechnung für Ju