nimmt zu Sondervoten Stellung.
§ 48
Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren
Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren werden nach Maßgabe des Art. 68 Abs. 1 BayHIG
aufgrund einer Entscheidung [...] ngen
§ 46 Fachgutachten
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§ 47 Sondervoten
§ 48 Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren
2. Kapitel: Lehrkräfte für besondere Aufgaben und Lehrbeauftragte
§ 49 Lehrkräfte für [...] Vizepräsidenten vor. ³Sie oder er kann au-
ßer den der Hochschule angehörenden Professorinnen und Professoren ein Mitglied aus dem Kreis
der sonstigen hauptberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen
werden die Worte „Professorenvertreterinnen oder Professorenvertreter“ durch
die Worte „hauptberuflichen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer“ ersetzt; die
Worte „Professorenvertreterinnen und Profess [...] Gleichstellung von Frauen in der Wissenschaft und Kunst“ ersetzt; die Worte
„Professorenvertreterinnen und Professorenvertreter“ werden durch die Worte
„Vertreterinnen und Vertreter der hauptberuflichen [...] Wissenschaft und Kunst“ ersetzt.
19. In § 25 Satz 2 werden die Worte „Professorenvertreterinnen und Professorenvertreter“
durch die Worte „hauptberuflichen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer“
folgende Regellehrverpflichtung:
1. Professorinnen und Professoren 18
Lehrveranstaltungsstunden
2. Nachwuchsprofessorinnen und -professoren 6 bis 9 Lehrveranstaltungs-
stunden
3. Lehrkräfte [...] gewährt
und sind zu befristen.
(7) 1In der Vorlesungszeit haben Professorinnen und Professoren ihr Lehrangebot bei
einer individuellen Lehrverpflichtung von mindestens 16 Lehrveranstalt [...] höchstens acht Semestern angerechnet werden
können. 3Für Forschungsprofessorinnen und Forschungsprofessoren ist eine
Anrechnung der Betreuung von Promovierenden auf ihre Lehrverpflichtung in der
aptitude. Admission
further requires the acceptance of the Dissertation research project by a professor as a supervisor.
The doctoral degree corresponds to level 8 of the German Qualifications Framework/