Praxissemester befindet, müssen sich zurückmelden, denn wer dies nicht tut, wird exmatrikuliert. Die Exmatrikulation kann frühestens nach der Korrektur der letzten Prüfungsleistung (Korrektur der Abschlussarbeit
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Praxissemester befindet, müssen sich zurückmelden, denn wer dies nicht tut, wird exmatrikuliert. Die Exmatrikulation kann frühestens nach der Korrektur der letzten Prüfungsleistung (Korrektur der Abschlussarbeit [...] muss nachgewiesen werden, dass der Grund für den ersten Wechsel nicht mehr besteht. Bei einer Exmatrikulation wegen endgültig nicht bestandener Prüfung in Voll- oder Teilzeit ist ein Wechsel in das andere
Rückmeldepflicht auch im Beurlaubungszeitraum besteht. Exmatrikulation vom Studium Hier erhalten Sie Informationen über den Vorgang der Exmatrikulation. Studierende sind zum Ende des Semesters exmatrikuliert [...] Menü Organisatorisches Stunden- und Prüfungspläne Studienablauf (current) Beurlaubung Exmatrikulation Praxissemester / Praxisphasen Rückmeldung / Studentenwerksbeitrag Studiengangwechsel Abschlussarbeiten [...] Rechtsgrundlagen Organisatorisches Stunden- und Prüfungspläne Studienablauf (current) Beurlaubung Exmatrikulation Praxissemester / Praxisphasen Rückmeldung / Studentenwerksbeitrag Studiengangwechsel Abschlu
Übertragung ausdrücklich zustimmen. Die Aktivierung ist regelmäßig zu erneuern, und endet mit der Exmatrikulation.
Jahren gespeichert mit Informationen über die Immatrikulationsdauer, die Prüfungsergebnisse, die Exmatrikulation und die Verleihung des akademischen Grades. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ablauf des
muss nachgewiesen werden, dass der Grund für den ersten Wechsel nicht mehr besteht. Bei einer Exmatrikulation wegen endgültig nicht bestandener Prüfung in Voll- oder Teilzeit ist ein Wechsel in das andere
muss nachgewiesen werden, dass der Grund für den ersten Wechsel nicht mehr besteht. Bei einer Exmatrikulation wegen endgültig nicht bestandener Prüfung in Voll- oder Teilzeit ist ein Wechsel in das andere
muss nachgewiesen werden, dass der Grund für den ersten Wechsel nicht mehr besteht. Bei einer Exmatrikulation wegen endgültig nicht bestandener Prüfung in Voll- oder Teilzeit ist ein Wechsel in das andere
muss nachgewiesen werden, dass der Grund für den ersten Wechsel nicht mehr besteht. Bei einer Exmatrikulation wegen endgültig nicht bestandener Prüfung in Voll- oder Teilzeit ist ein Wechsel in das andere
muss nachgewiesen werden, dass der Grund für den ersten Wechsel nicht mehr besteht. Bei einer Exmatrikulation wegen endgültig nicht bestandener Prüfung in Voll- oder Teilzeit ist ein Wechsel in das andere
würde die Bibliothek aber gerne weiterhin nutzen. Was ist zu tun? Sie sind auch nach Ihrer Exmatrikulation als externe*r Benutzer*in jederzeit in den Bibliotheken der OTH AW willkommen. Sollten Sie Ihren
Sie sind auch nach Ihrer Exmatrikulation als externe*r Benutzer*in jederzeit in den Bibliotheken der OTH AW willkommen. Sollten Sie Ihren Studierendenausweis noch haben, können Sie sich mit diesem weiterhin
9 Monate vor gewünschtem Exmatrikulationstermin (und einen Bearbeitungsbeginn 8 Monate vor Exmatrikulation). Gerne kann ich diese zeitliche Dynamik, für eine entspannte Bearbeitung/Abgabe/Korrektur, jedem
rechtzeitigen Exmatrikulation nach dem 7. Semester, nicht wegen der Studierenden, sondern wegen der 8-wöchigen Korrekturzeit seitens des Erst- und Zweitprüfers, die noch vor der Exmatrikulation einzuplanen
ausdrücklich zustimmen werden. Die Aktivierung ist regelmäßig zu erneuern, und endet mit der Exmatrikulation bzw. dem Verlassen der Hochschule. Hinweis: Bei der Nutzung von MS Office 365 und der damit
mindestens 30 ECTS-Punkte des ersten
Studienabschnitts erbracht worden sein; andernfalls erfolgt Exmatrikulation.
(2) Der Eintritt in den dritten Studienabschnitt setzt voraus,
1. dass die erste
Prüfungsgesamter-
gebnisses) nicht bis zum Ende des ersten Semesters vorliegen, erfolgt die Exmatrikulation zum Ende
dieses Semesters.
(6) BewerberInnen, die weder einen Erstabschluss, noch die
fehlenden Kompetenzen nicht bis zum Ende des zweiten Fachsemesters vor-
liegen, erfolgt die Exmatrikulation zum Ende dieses Semesters.
(5) 1Anträge auf Zulassung zum Masterstudium für einen Studienbeginn
die fehlenden Kompetenzen nicht bis zum Ende des zweiten Fachsemesters
vorliegen, erfolgt die Exmatrikulation zum Ende dieses Semesters.“
2. In § 4 Abs. 6 wird nach dem Satz 2 folgender Satz 3 eingefügt: [...] erforderlichen Nachweise nicht bis zum Ende des zweiten Fachsemesters
vorliegen, erfolgt die Exmatrikulation zum Ende dieses Semesters.“
3. In § 4 Abs. 7 wird nach dem Satz 1 folgender Satz 2 eingefügt:
des Prüfungsgesamtergebnisses) nicht bis
zum Ende des ersten Semesters vorliegen, erfolgt die Exmatrikulation zum Ende dieses Semesters.
(6) BewerberInnen, die weder einen Erstabschluss noch die H
Prüfungsgesamtergebnisses) nicht bis
zum Ende des ersten Semesters vorliegen, erfolgt die Exmatrikulation zum Ende dieses Semesters.
(6) BewerberInnen, die weder einen Erstabschluss noch die
Ende des zweiten (Vollzeit) bzw. vierten (Teilzeit) Fachsemesters
vorliegen, erfolgt die Exmatrikulation zum Ende dieses Semesters.
(4) Anträge auf Zulassung zum Masterstudium für einen S [...] Prüfungsgesamtergeb-
nisses) nicht bis zum Ende des ersten Semesters vorliegen, erfolgt die Exmatrikulation zum Ende die-
ses Semesters.
(6) BewerberInnen, die weder einen Erstabschluss, noch
Ende des
zweiten (Vollzeit) bzw. vierten (Teilzeit) Fachsemesters vorliegen, erfolgt die Exmatrikulation zum
Ende dieses Semesters.
(4) 1Anträge auf Zulassung zum Masterstudium für einen St [...] Prüfungsgesamtergebnisses)
nicht bis zum Ende des ersten Semesters vorliegen, erfolgt die Exmatrikulation zum Ende dieses
Semesters.
(6) BewerberInnen die weder einen Erstabschluss, noch die