Beiträge des GGF und seines Ehegatten zu Basisrentenversiche-
rungen auf das in Kapitel 3.3 präsentierte Maß zu begrenzen. Letzteres gilt insbesondere für
Veranlagungszeiträume nach 2007, da die Begrenzung
Referenzwert
nähert. Um zu erreichen, dass die Finanzpolitik auch
nach Beitritt in die Währungsunion Maß hält, wurde
1997 zwischen den 15 EU-Staaten ein „Stabilitäts-
und Wachstumspakt“ vereinbart. Um si [...] kann bzw. wird und ob überhaupt die reale Kon-
vergenz Beachtung findet. Da aber ein hinreichendes Maß
an realer Konvergenz Voraussetzung für eine dauerhafte
Ruckriegel/Seitz, EU-Erweiterung und Währungsunion
in welcher der Zusammenhang
zwischen der Umlaufsgeschwindigkeit von M2 und einem Geldmarktzins als Maß für die
Opportunitätskosten der Geldhaltung dargestellt ist, veranschaulicht diese Tatsache. Bis
Ende