nachweisen können, müssen kein Vorpraktikum ableisten; falls der für den
Studiengang zuständige Praktikumsbeauftragte die Ausbildung anerkennt.
(3) Das praktische Studiensemester, das als fünftes geführt
nachweisen können, müssen kein Vorpraktikum ableisten; falls der für den
Studiengang zuständige Praktikumsbeauftragte die Ausbildung anerkennt.
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(3) Das praktische Studiensemester, das
nachweisen können, müssen kein Vorpraktikum ableisten; falls der für den
Studiengang zuständige Praktikumsbeauftragte die Ausbildung anerkennt.
(3) Das praktische Studiensemester, das als fünftes geführt
einem technischen Beruf nachweisen können, müssen kein
Vorpraktikum ableisten; falls der Praktikumsbeauftragte des Fachbereichs Maschinenbau / Umwelttechnik die Ausbildung
anerkennt.
(3) Das praktische
Kooperationsvereinbarung zwischen Hochschule und Ausbildungsstelle abgeleistet. 2Die/der
Praktikumsbeauftragte der Fakultät genehmigt die Durchführung des praktischen
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Studi [...] Lehrpersonen als Beauftragte zur Betreuung der
Studierenden im praktischen Studiensemester (Praktikumsbeauftragte). 2Die Prüfungskommission
entscheidet über Anträge auf Befreiung von den praktischen Stu
Kooperationsvereinbarung zwischen Hochschule und Ausbildungsstelle abgeleistet. 2Die/der
Praktikumsbeauftragte der Fakultät genehmigt die Durchführung des praktischen
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Studi [...] Lehrpersonen als Beauftragte zur Betreuung der
Studierenden im praktischen Studiensemester (Praktikumsbeauftragte). 2Die Prüfungskommission
entscheidet über Anträge auf Befreiung von den praktischen Stu
zwischen Hochschule und Ausbildungsstelle abgeleistet. 2Die/der
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Praktikumsbeauftragte der Fakultät genehmigt die Durchführung des praktischen
Studiensemesters bei einer für [...] Lehrpersonen als Beauftragte zur Betreuung der
Studierenden im praktischen Studiensemester (Praktikumsbeauftragte). 2Die Prüfungskommission
entscheidet über Anträge auf Befreiung von den praktischen
Kooperationsvereinbarung zwischen Hochschule und Ausbildungsstelle abgeleistet. 2Die/der
Praktikumsbeauftragte der Fakultät genehmigt die Durchführung des praktischen
Studiensemesters bei einer für das [...] Lehrpersonen als Beauftragte zur Betreuung der
Studierenden im praktischen Studiensemester (Praktikumsbeauftragte). 2Die Prüfungskommission
entscheidet über Anträge auf Befreiung von den praktischen Stu
Kooperationsvereinbarung zwischen Hochschule und Ausbildungsstelle abgeleistet. 2Die/der
Praktikumsbeauftragte der Fakultät genehmigt die Durchführung des praktischen
Studiensemesters bei einer für das [...] Lehrpersonen als Beauftragte zur Betreuung der
Studierenden im praktischen Studiensemester (Praktikumsbeauftragte). 2Die Prüfungskommission
entscheidet über Anträge auf Befreiung von den praktischen Stu
einem technischen Beruf nachweisen können, müssen
kein Grundpraktikum ableisten; falls der Praktikumsbeauftragte der Fakultät Maschinenbau / Umwelttechnik die
Ausbildung anerkennt.
(3) Das praktische
kennt
und empfiehlt mich?). Auch müssen Sie ausreichende Sprachkenntnisse nachweisen. Ihr Praktikumsbeauftragter
hilft weiter.
3 DAS BEWERBUNGSSGESPRÄCH
(In Arbeit)
4 EINS
Produktionstechnik und Fabrikplanung
Akademische Selbstverwaltung
Studiengangsleitung (5J), Praktikumsbeauftragter (10J), Fakultätsrat (12J), Senat (14J) davon Vorsitzender (8J), Vizepräsident
STUDIUM
einem technischen Beruf nachweisen können, müssen
kein Vorpraktikum ableisten; falls der Praktikumsbeauftragte der Fakultät Maschinenbau / Umwelttechnik die
Ausbildung anerkennt.
(2) Das praktische
--
Modulverantwortliche(r)
Module Convenor
Dozent/In
Professor / Lecturer
Praktikumsbeauftragte/r; Prof. Dr. Ralf Drescher N.N.
Voraussetzungen*
Prerequisites
Lehrinhalte des
--
Modulverantwortliche(r)
Module Convenor
Dozent/In
Professor / Lecturer
Praktikumsbeauftragte/r; Prof. Dr. Ralf Drescher N.N.
Voraussetzungen*
Prerequisites
Lehrinhalte des 1
(Recherchetechnik und
Informationstechnik, Studiengangsleiterin „Patentingenieurwe-
sen“, Praktikumsbeauftragte, Betreuung Erfinderclub HAW).
Neun Lehrbeauftragte waren in den Vorlesungen „Konstruktion“
(Recherchetechnik und Informationstechnik, Studien-
gangsleiterin „Patentingenieurwesen“, Praktikumsbeauftragte).
11 Lehrbeauftragte waren in den Vorlesungen „Konstruktion“
(Rüdiger Scharf), „Technisches
r-
wesen) und Prof. Dr. Ursula Versch (Recherchetechnik und In-
formationstechnik, Praktikumsbeauftragte). In den Vorlesungen
„Konstruktion“ (Rüdiger Scharf), „Technisches Englisch/Paten-
chaftslehre) und Prof. Dr. Ursula Versch (Re-
cherchetechnik und Informationstechnik, Praktikumsbeauftragte).
In den Vorlesungen „Angewandter Gewerblicher Rechtsschutz“
(Patentanwalt Markus Schlögl)
ment"
• Studienfachberatung „Internationales Technologiemanage-
ment“
• Praktikumsbeauftragte Studiengang „Internationales Techno-
logiemanagement"
• Erstsemester-Befragung in
• Studienfachberatung Studiengang Internationales
Technologiemanagement
• Praktikumsbeauftragte Studiengang Internationales
Technologiemanagement
• Durchlässigkeitsbeauftragte