Ausfertigung
Die von den zuständigen Gremien der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Wei-
den ordnungsgemäß beschlossenen Grundordnung und sonstigen Satzungen (im Folgenden:
Satzungen) sind
Über-
nahme komplexer Fach- und Führungsaufgaben und können als Basis für die wissenschaftliche Wei-
terqualifizierung in einem anschließenden Promotionsverfahren dienen oder die Arbeit in wissen-
s [...] Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Wei-
den vom 19.07.2023 und der rechtsaufsichtlichen Genehmigung durch den Präsidenten.
Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO) an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Wei-
den vom 27. Mai 2020 wird wie folgt geändert:
1. In der Inhaltsübersicht werden folgende Änderungen
praktische
Tätigkeit im
Betrieb
22 Praxisseminar -- 2 Seminar Präsentation Teilnahmenach
weis 4)
23 Praxisbegleitende
Lehrveranstaltung 1)
5 1 5) betreutes
Selbst-
studium
Kl [...] Bachelor-Arbeit 12 2 5) Seminar
28 Bachelorseminar 3 2 Seminar Präsentation Teilnahmenach
weis
Vertiefungsrichtung Elektro- und Informationstechnik
29 Digitale Signalverarbeitung 7
Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO) an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Wei-
den vom 27. Mai 2020 wird wie folgt geändert:
1. Der Absatz wird wie folgt neu gefasst:
Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO) an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Wei-
den vom 27. Mai 2020 wird wie folgt geändert:
1. Der Absatz wird wie folgt neu gefasst:
Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO) an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Wei-
den vom 27. Mai 2020 wird wie folgt geändert:
1. Der Absatz wird wie folgt neu gefasst:
BayHIG“ ersetzt.
41. In § 51 Abs. 3 werden die Worte „Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Wei-
den“ durch das Wort „Hochschule“ ersetzt.
42. In § 52 Abs. 1 Satz 2 wird die Angabe „Art. 38
BayHIG“ ersetzt.
41. In § 51 Abs. 3 werden die Worte „Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Wei-
den“ durch das Wort „Hochschule“ ersetzt.
42. In § 52 Abs. 1 Satz 2 wird die Angabe „Art. 38