das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft
und Kunst vom 08.12.2013 (C9-H3311.AW-11/26 904).
Amberg, 17.01.2014
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die
Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft
und Kunst vom 08.12.2013 (C9-H3311.AW-11/26 904).
Amberg, 17.01.2014
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die
aftslehre
• Bestmann, U. (Hrsg.): Kompendium der
Betriebswirtschaftslehre
• Olfert, K./Rahn, H.: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre
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Modulhandbuch für den Bachelorstudiengang
Konvents in geeigneter Weise. Im Übrigen ist der studentische Konvent auf Verlangen von
mindestens 25 v. H. seiner Mitglieder binnen 14 Tagen einzuberufen.
(4) Innerhalb einer angemessenen Frist nach den Wahlen
Konvents in geeigneter Weise. Im Übrigen ist der studentische Konvent auf Verlangen von
mindestens 25 v. H. seiner Mitglieder binnen 14 Tagen einzuberufen.
(4) Innerhalb einer angemessenen Frist nach den Wahlen
Konvents in geeigneter Weise. Im Übrigen ist der studentische Konvent auf Verlangen von
mindestens 25 v. H. seiner Mitglieder binnen 14 Tagen einzuberufen.
(4) Innerhalb einer angemessenen Frist nach den Wahlen
Konvents in geeigneter Weise. Im Übrigen ist der studentische Konvent auf Verlangen von
mindestens 25 v. H. seiner Mitglieder binnen 14 Tagen einzuberufen.
(4) Innerhalb einer angemessenen Frist nach den Wahlen
Konvents in
geeigneter Weise. 4Im Übrigen ist der studentische Konvent auf Verlangen von mindestens 25 v. H.
seiner Mitglieder binnen 14 Tagen einzuberufen.
(4) 1Innerhalb einer angemessenen Frist nach den
Konvents in
geeigneter Weise. 4Im Übrigen ist der studentische Konvent auf Verlangen von mindestens 25 v. H.
seiner Mitglieder binnen 14 Tagen einzuberufen.
(4) 1Innerhalb einer angemessenen Frist nach den
oder – soweit hierfür keine besonderen Voraussetzungen
vorgeschrieben sind – in mindestens 80 v.H. der Endnoten, von denen das Bestehen der Vorprüfung abhängt,
die Note ausreichend oder besser erzielt
oder - soweit hierfür keine besonderen
Voraussetzungen vorgeschrieben sind - in mindestens 80 v.H. der Endnoten, von denen das Bestehen
der Vorprüfung abhängt, die Note ausreichend oder besser erzielt
oder – soweit hierfür keine besonderen Voraussetzungen
vorgeschrieben sind – in mindestens 80 v.H. der Endnoten, von denen das Bestehen der Vorprüfung abhängt,
die Note ausreichend oder besser erzielt
allgemein
Zusatzfrage für internationale Studierende:
Zufriedenheit im Überblick
[n=26]
D.h.: Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit
und eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung