III. Abschnitt: Wissenschaftliches und künstlerisches Personal
1. Kapitel: Professorinnen und Professoren
§ 42 Ausschreibungen
§ 43 Berufungsausschüsse
§ 44 Aufstellung der Berufungsvorschläge
§ 45 [...] Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten werden vom Hochschulrat aus dem Kreis der
Professorinnen und Professoren in getrennten Wahlgängen gewählt. Spätestens vier Wochen
nach Beginn des Semesters, in dem die [...] Größe des Senats
(1) Dem Senat gehören folgende Gruppenvertreter an:
6 Professorinnen bzw. Professoren,
1 wissenschaftliche oder künstlerische Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher oder
künstlerischer
Vizepräsidenten vor. ³Sie oder er kann au-
ßer den der Hochschule angehörenden Professorinnen und Professoren ein Mitglied aus dem Kreis
der sonstigen hauptberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen [...] Mitgliedern der Fakultät unmittelbar aus dem Kreis der
der Fakultät angehörenden Professorinnen und Professoren gewählt, Art. 38 Abs. 8 BayHIG. ²Die Wahl
findet in dem Semester statt, in dem die Amtszeit der [...] Fakultätsrat auf Vorschlag der Dekanin oder des De-
kans aus dem Kreis der Professorinnen und Professoren der Fakultät gewählt. ²Wahlvorschläge und
Einverständniserklärungen können bis zu Beginn der
mit vollem Stimmrecht.
(3) Professoren und Professorinnen, die dem Fakultätsrat nicht angehören, sind berechtigt, bei Angelegenheiten, die
die Berufung von Professoren und Professorinnen betreffen, [...] Frauenbeauftragten
III. Abschnitt: Hauptberufliches wissenschaftliches Personal
1. Kapitel: Professoren
§ 42 Ausschreibungen
§ 43 Berufungsausschüsse
§ 44 Aufstellung der Vorschlagslisten
§ 45 P [...] Wahl der Vizepräsidenten
(1) Die Vizepräsidenten werden vom Hochschulrat aus dem Kreis der Professoren und Professorinnen in getrennten
Wahlgängen gewählt. Spätestens vier Wochen nach Beginn des Semesters
Änderungen vorgenommen:
aa) In Satz 1 werden die Worte „aus dem Kreis der Professorinnen und Professoren
in getrennten Wahlgängen“ gestrichen.
bb) Nach Satz 3 wird ein neuer Satz 4 wie folgt angefügt: [...] angefügt:
„Sie oder er kann außer den der Hochschule angehörenden Professorinnen und
Professoren ein Mitglied aus dem Kreis der sonstigen hauptberuflichen wissen-
schaftlichen und künstlerischen Mita [...] werden folgende Änderungen vorgenommen:
a) In Abs. 1 werden die Worte
„6 Professorinnen bzw. Professoren,
1 wissenschaftliche oder künstlerische Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher oder
künstlerischer
sich aus mindestens zwei
vom Fakultätsrat der jeweiligen Fakultät bestellten Professorinnen oder Professoren zusammensetzt.
Die Amtszeit der Mitglieder der Auswahlkommission beträgt drei Jahre, eine Wie
3. Sonderregelungen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
3.1 1Professorinnen und Professoren, die in den Ruhestand getreten sind, kann für Lehrveranstal-
tungen, die zur Vollständigkeit des [...] Obergrenze der erstattungsfähigen Abschlussarbeiten
in regulären Studiengängen für Professorinnen und Professoren im Ruhestand max. 8 Stück pro
Semester. In Weiterbildungsstudiengängen von OTH Professional beträgt
Mehrheitswahl
(Personenwahl).
(2) 1Für die Wahlen bilden jeweils eine Gruppe
1.
die Professoren und Professorinnen sowie die Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen,
2.
die wissenschaftlichen [...] zum Zeitpunkt der Schließung des Wählerverzeichnisses
nach Art. 27 Abs. 2 BayHSchG angehört. 2Professoren und Professorinnen, die nach Art. 27 Abs. 3
BayHSchG Zweitmitglied in einer anderen Fakultät sind
" erzielt wurde.
§ 11 Prüfungskommission
(1) Die Prüfungskommission besteht aus vier Professoren, je zweien aus jeder Partner-
hochschule. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden
III. Abschnitt: Wissenschaftliches und künstlerisches Personal
1. Kapitel: Professorinnen und Professoren
§ 42 Ausschreibungen
§ 43 Berufungsausschüsse
§ 44 Aufstellung der Berufungsvorschläge
§ 45 [...] Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten werden vom Hochschulrat aus dem Kreis der
Professorinnen und Professoren in getrennten Wahlgängen gewählt. Spätestens vier Wochen
nach Beginn des Semesters, in dem die [...] Größe des Senats
(1) Dem Senat gehören folgende Gruppenvertreter an:
6 Professorinnen bzw. Professoren,
1 wissenschaftliche oder künstlerische Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher oder
künstlerischer
wird von einer Auswahlkommission durchgeführt, die sich aus zwei vom Fakultätsrat
bestellten Professoren oder Professorinnen zusammensetzt. Der oder die Frauenbeauftragte der Fakultät
kann beratend in [...] nik wird eine gemeinsame Prüfungskommission gebildet. Sie besteht
aus je zwei hauptamtlichen Professoren oder Professorinnen der Fakultät Wirtschaftsingenieurwesen der OTH
Amberg-Weiden sowie der Fakultät
III. Abschnitt: Wissenschaftliches und künstlerisches Personal
1. Kapitel: Professorinnen und Professoren
§ 42 Ausschreibungen
§ 43 Berufungsausschüsse
§ 44 Aufstellung der Berufungsvorschläge
§ 45 [...] Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten werden vom Hochschulrat aus dem Kreis der
Professorinnen und Professoren in getrennten Wahlgängen gewählt. Spätestens vier Wochen
nach Beginn des Semesters, in dem die [...] Größe des Senats
(1) Dem Senat gehören folgende Gruppenvertreter an:
6 Professorinnen bzw. Professoren,
1 wissenschaftliche oder künstlerische Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher oder
künstlerischer
mit
vollem Stimmrecht.
(3) Professoren und Professorinnen, die dem Fakultätsrat nicht angehören, sind berechtigt, bei
Angelegenheiten, die die Berufung von Professoren und Professorinnen betreffen, [...] III. Abschnitt: Hauptberufliches wissenschaftliches Personal
1. Kapitel: Professorinnen und Professoren
§ 42 Ausschreibungen
§ 43 Berufungsausschüsse
§ 44 Aufstellung der Vorschlagslisten
§ 45 P [...] Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten werden vom Hochschulrat aus dem Kreis der
Professorinnen und Professoren in getrennten Wahlgängen gewählt. Spätestens vier Wochen
page
nach Beginn des Semesters
mit
vollem Stimmrecht.
(3) Professoren und Professorinnen, die dem Fakultätsrat nicht angehören, sind berechtigt, bei
Angelegenheiten, die die Berufung von Professoren und Professorinnen betreffen, [...] III. Abschnitt: Hauptberufliches wissenschaftliches Personal
1. Kapitel: Professorinnen und Professoren
§ 42 Ausschreibungen
§ 43 Berufungsausschüsse
§ 44 Aufstellung der Vorschlagslisten
§ 45 P [...] Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten werden vom Hochschulrat aus dem Kreis der
Professorinnen und Professoren in getrennten Wahlgängen gewählt. Spätestens vier Wochen
nach Beginn des Semesters, in dem die
Mehrheitswahl
(Personenwahl).
(2) 1Für die Wahlen bilden jeweils eine Gruppe
1.
die Professoren und Professorinnen sowie die Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen,
2.
die wissenschaftlichen [...] zum Zeitpunkt der Schließung des Wählerverzeichnisses
nach Art. 37 Abs. 2 BayHIG angehört. 2Professoren und Professorinnen, die nach Art. 37 Abs. 3 BayHIG
Zweitmitglied in einer anderen Fakultät sind
Koordination der praktischen Studiensemester wahr.
(11) 1Die Fakultäten benennen hauptamtliche Professoren oder Professorinnen als Praktikantenbeauftragte
zur Betreuung der Studierenden in den praktischen
6. In § 47 Absatz 1 erhält Satz 1 folgende Fassung: „Sondervoten von Professorinnen
und Professoren der Fakultät sowie von einzelnen stimmberechtigten Mitgliedern des
Berufungsausschusses können
Vizepräsidenten vor. ³Sie oder er kann au-
ßer den der Hochschule angehörenden Professorinnen und Professoren ein Mitglied aus dem Kreis
der sonstigen hauptberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen [...] Mitgliedern der Fakultät unmittelbar aus dem Kreis der
der Fakultät angehörenden Professorinnen und Professoren gewählt, Art. 38 Abs. 8 BayHIG. ²Die Wahl
findet in dem Semester statt, in dem die Amtszeit der [...] Fakultätsrat auf Vorschlag der Dekanin oder des De-
kans aus dem Kreis der Professorinnen und Professoren der Fakultät gewählt. ²Wahlvorschläge und
Einverständniserklärungen können bis zu Beginn der
Änderungen vorgenommen:
aa) In Satz 1 werden die Worte „aus dem Kreis der Professorinnen und Professoren
in getrennten Wahlgängen“ gestrichen.
bb) Nach Satz 3 wird ein neuer Satz 4 wie folgt angefügt: [...] angefügt:
„Sie oder er kann außer den der Hochschule angehörenden Professorinnen und
Professoren ein Mitglied aus dem Kreis der sonstigen hauptberuflichen wissen-
schaftlichen und künstlerischen Mita [...] werden folgende Änderungen vorgenommen:
a) In Abs. 1 werden die Worte
„6 Professorinnen bzw. Professoren,
1 wissenschaftliche oder künstlerische Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher oder
künstlerischer
folgende Regellehrverpflichtung:
1. Professorinnen und Professoren 18
Lehrveranstaltungsstunden
2. Nachwuchsprofessorinnen und -professoren 6 bis 9 Lehrveranstaltungs-
stunden
3. Lehrkräfte [...] gewährt
und sind zu befristen.
(7) 1In der Vorlesungszeit haben Professorinnen und Professoren ihr Lehrangebot bei
einer individuellen Lehrverpflichtung von mindestens 16 Lehrveranstalt
aus mindestens
zwei vom Fakultätsrat der jeweiligen Fakultät bestellten Professorinnen oder Professoren zusammen-
setzt. 2Die Amtszeit der Mitglieder der Auswahlkommission beträgt drei Jahre, eine
Prüfungsfach an einer Hochschule eine
selbstständige Lehrtätigkeit ausüben oder ausgeübt haben:
Professoren und Professorinnen im Ruhestand,
Lehrbeauftragte,
Lehrkräfte für besondere Aufgaben und
Prüfungsfach an einer Hochschule eine
selbstständige Lehrtätigkeit ausüben oder ausgeübt haben:
Professoren und Professorinnen im Ruhestand,
Lehrbeauftragte,
Lehrkräfte für besondere Aufgaben und
(siehe Studienplan).
Darin sind alle relevanten Fächer nach den Lehrgebieten der beteiligten Professoren mit ihren Präsenzanteilen (SWS),
Leistungspunkten (LP) und dem Vorlesungsrhythmus (WS oder SS)
Prädikat "mit Erfolg abgelegt" erzielt wurde. Beide Professoren müssen in dieser
Ergebnisbewertung übereinstimmen. Die Bestellung der Professoren erfolgt durch den jeweiligen Fakultätsrat.
(2) Der [...] eine Prüfung, deren Form und Dauer die Prüfungskommission festlegt.
Die Prüfung wird von zwei Professoren bewertet, von denen mindestens einer im einschlägigen Studiengang lehrt. Die
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Hochschule Amberg-
Weiden diese Richtlinie.
§ 1 Grundsätze
1Honorarprofessorinnen und -professoren sind nebenberufliche Hochschullehrerinnen und –lehrer.
2Sie haben vor der Bestellung ihre fachliche [...] als Honorarprofessor/Honorarprofessorin berufen, als dies 15 % (kaufmännisch
gerundet) ihrer Professoren/Professorinnen entspricht. Honorarprofessuren bleiben
hierbei unberücksichtigt. 2Ab einem Alter [...] dies soll in einem Verfahren in Anlehnung an das Berufungsverfahren der OTH
Amberg-Weiden für Professoren/Professorinnen erfolgen. 3Die Durchführung einer
Probelehrveranstaltung ist nicht vorgesehen