4Es ist erfolgreich abgeleistet, wenn
1. die Ableistung der betrieblichen Praxis durch ein Zeugnis der Ausbildungsstelle
nachgewiesen ist, das dem von der Hochschule vorgegebenen Muster entspricht
er sind erfolgreich abgeleistet, wenn
1. die Ableistung der betrieblichen Praxis durch ein Zeugnis der Ausbildungsstelle
nachgewiesen ist, das dem von der Hochschule vorgegebenen Muster entspricht
Anlage 1 angegebenen Gewichten.
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§11
Zeugnis und akademischer Grad
Aufgrund des erfolgreichen Abschlusses der Bachelorprüfung
Anlage 1 angegebenen Gewichten.
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§11
Zeugnis und akademischer Grad
Aufgrund des erfolgreichen Abschlusses der Bachelorprüfung
3Es ist erfolgreich abgeleistet, wenn
1. die Ableistung der betrieblichen Praxis durch ein Zeugnis der Ausbildungsstelle
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nachgewiesen ist, das dem von der Hochschule vorgegebenen
3Es ist erfolgreich abgeleistet, wenn
1. die Ableistung der betrieblichen Praxis durch ein Zeugnis der Ausbildungsstelle
nachgewiesen ist, das dem von der Hochschule vorgegebenen Muster entspricht
Es ist erfolgreich abgeleistet, wenn
1. die Ableistung der betrieblichen Praxis durch ein Zeugnis der Ausbildungsstelle nachge-
wiesen ist, das dem von der Hochschule vorgegebenen Muster entspricht
Es ist erfolgreich abgeleistet, wenn
1. die Ableistung der betrieblichen Praxis durch ein Zeugnis der Ausbildungsstelle nachge-
wiesen ist, das dem von der Hochschule vorgegebenen Muster entspricht
erfolgreich abgeleistet, wenn
1. die erforderlichen einzelnen Praxiszeiten jeweils durch ein Zeugnis der Ausbildungsstelle das
dem von der Hochschule vorgegebenen Muster entspricht, nachgewiesen
3Es ist erfolgreich abgeleistet, wenn
1. die Ableistung der betrieblichen Praxis durch ein Zeugnis der Ausbildungsstelle
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nachgewiesen ist, das dem von der Hochschule vorgegebenen
Es ist
erfolgreich abgeleistet, wenn
1. die Ableistung der betrieblichen Praxis durch ein Zeugnis der Ausbildungsstelle nachge-
wiesen ist, das dem von der Hochschule vorgegebenen Muster entspricht
Es ist
erfolgreich abgeleistet, wenn
1. die Ableistung der betrieblichen Praxis durch ein Zeugnis der Ausbildungsstelle nachge-
wiesen ist, das dem von der Hochschule vorgegebenen Muster entspricht
3Es ist erfolgreich abgeleistet, wenn
1. die Ableistung der betrieblichen Praxis durch ein Zeugnis der Ausbildungsstelle
nachgewiesen ist, das dem von der Hochschule vorgegebenen Muster entspricht
erfolgreich abgeleistet, wenn
1. die erforderlichen einzelnen Praxiszeiten jeweils durch ein Zeugnis der Ausbildungsstelle das
dem von der Hochschule vorgegebenen Muster entspricht, nachgewiesen sind
3Es ist erfolgreich abgeleistet, wenn
1. die Ableistung der betrieblichen Praxis durch ein Zeugnis der Ausbildungsstelle
nachgewiesen ist, das dem von der Hochschule vorgegebenen Muster entspricht
3Es ist erfolgreich abgeleistet, wenn
1. die Ableistung der betrieblichen Praxis durch ein Zeugnis der Ausbildungsstelle nachge-
wiesen ist, das dem von der Hochschule vorgegebenen Muster entspricht
3Es ist erfolgreich abgeleistet, wenn
1. die Ableistung der betrieblichen Praxis durch ein Zeugnis der Ausbildungsstelle nachge-
wiesen ist, das dem von der Hochschule vorgegebenen Muster entspricht
7. In § 11 wird nach dem bisherigen Text folgender Absatz 2 eingefügt:
„(2) Ergänzend zum Zeugnis wird ein Diploma Supplement ausgestellt, das die Studien-
inhalte beschreibt.“. Der bisheirge Text
und in der
Masterarbeit mindestens die Note „ausreichend“ erzielt wurde.
§ 11
Zeugnis, Urkunden und akademischer Grad
(1) Aufgrund des erfolgreichen Abschlusses des Studiums wird
chweise, die zu vergebenden ECTS-Punkte
sowie die Gewichtung der Module für die Bildung der Zeugnis-Gesamtnote sowie eine Übersicht über
die eingesetzten Lehrveranstaltungsarten und Prüfungsformen
3Es ist erfolgreich abgeleistet, wenn
1. die Ableistung der betrieblichen Praxis durch ein Zeugnis der Ausbildungsstelle
nachgewiesen ist, das dem von der Hochschule vorgegebenen Muster entspricht
Leistungsnachweise, die zu vergebenden ECTS-
Punkte sowie die Gewichtung der Module für die Bildung der Zeugnis-Gesamtnote sowie eine Über-
sicht über die eingesetzten Lehrveranstaltungsarten und Prüfungsformen
Supplement
(1) 1Über die bestandene Vorprüfung sowie über die bestandene Abschlussprüfung wird ein Zeugnis nach
dem jeweiligen Muster der Anlage 2 ausgestellt. 2Über die bestandenen Wahlfächer und das
(deutsch/englisch) ECTS SWS
Art der
Lehrveran-
staltung
Modulprüfung*)
Gewicht
für Zeugnis-
gesamtnote
D
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F1
Innovation und
(deutsch/englisch) ECTS SWS
Art der
Lehrveran-
staltung
Modulprüfung2)
Gewicht
für Zeugnis-
gesamtnote
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P1
Organisations &