zu stabilisieren.
Diese in den ersten Jahren generell sinnvolle Vor-
gehensweise ist jedoch in Zeiten, in denen von
den beiden Säulen uneinheitliche Signale ausge-
hen, kritischer zu beurteilen. Den
international glaubwürdiger Akteur auf. „Die
Erfahrung lehrt, dass sich der Markt in schwierigen Zeiten vor allem von
der Haltung der ,starken‘ Zentralbank leiten lässt. Wenn diese signali-
siert, dass
zunehmen. Sie erlauben den Beschäftig-
ten und ihren Betriebsräten, sich in wirt-
schaftlich schwierigen Zeiten mit ihren
Arbeitgebern auf vom Tarifvertrag abwei-
chende Lohn- und Arbeitszeiten zu eini-
gen. So
mengenentwicklung) erhoben. Eigenständige Mindestreservemeldungen wie bei der
Deutschen Bundesbank zu Zeiten vor der Europäischen Währungsunion werden nicht
mehr gefordert. Das nach den Monatsendständen des
„Stabilitäts-
und Wachstumspakt“ vereinbart. Um sicherzustellen,
dass in konjunkturell schwierigen Zeiten mit stagnie-
rendem oder leicht rückläufigem Wirtschaftswachstum
beim Haushaltsdefizit die Obergrenze
stammen drei
aus dem Bankenbereich. Durch diese
Konstruktion kann es in geldpolitisch
schwierigen Zeiten vorkommen, dass
zu sehr eine Interessenharmonie der
Fed-Politik mit den Vorstellungen
der Banken
t der Faktoren daraus jedoch kein dauerhaf-
tes strukturelles Problem erwachsen.
Gerade in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit wird von neuem über das Innovations- und Investi-
tionsverhalten von U
dessen Auswirkungen auf die Arbeitsnachfrage
in der industriellen Produktion stehen gerade in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit
wieder im Mittelpunkt der wirtschaftswissenschaftlichen Diskussion. Der
für die Beurlaubung von Beschäftigten mit Familienpflichten; eine regelmäßige
Gleichbehandlung von Zeiten der Beurlaubung mit der Teilzeitbeschäftigung ist damit nicht verbunden.
Dritter Teil Gleichs
2 Satz 2 sind nicht anzurechnen:
1. Zeiten der Inanspruchnahme von Schutzfristen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG),
2. die Elternzeit und
3. Zeiten für die Pflege eines nahen Angehörigen im [...] der Semester oder der anderweitig festgelegten Teile des
Studienjahres sowie die unterrichtsfreien Zeiten werden durch Rechtsverordnung festgesetzt. 4Werden
Studiengänge außerhalb Bayerns angeboten, werden [...] (Art. 56 Abs. 6) abgeschlossen werden können (Regelstudienzeit). 2Die
Regelstudienzeit schließt Zeiten einer in den Studiengang eingeordneten berufspraktischen Tätigkeit,
praktische Studiensemester und