Vizepräsidenten vor. ³Sie oder er kann au-
ßer den der Hochschule angehörenden Professorinnen und Professoren ein Mitglied aus dem Kreis
der sonstigen hauptberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen [...] Mitgliedern der Fakultät unmittelbar aus dem Kreis der
der Fakultät angehörenden Professorinnen und Professoren gewählt, Art. 38 Abs. 8 BayHIG. ²Die Wahl
findet in dem Semester statt, in dem die Amtszeit der [...] Fakultätsrat auf Vorschlag der Dekanin oder des De-
kans aus dem Kreis der Professorinnen und Professoren der Fakultät gewählt. ²Wahlvorschläge und
Einverständniserklärungen können bis zu Beginn der
III. Abschnitt: Wissenschaftliches und künstlerisches Personal
1. Kapitel: Professorinnen und Professoren
§ 42 Ausschreibungen
§ 43 Berufungsausschüsse
§ 44 Aufstellung der Berufungsvorschläge
§ 45 [...] Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten werden vom Hochschulrat aus dem Kreis der
Professorinnen und Professoren in getrennten Wahlgängen gewählt. Spätestens vier Wochen
nach Beginn des Semesters, in dem die [...] Größe des Senats
(1) Dem Senat gehören folgende Gruppenvertreter an:
6 Professorinnen bzw. Professoren,
1 wissenschaftliche oder künstlerische Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher oder
künstlerischer
Änderungen vorgenommen:
aa) In Satz 1 werden die Worte „aus dem Kreis der Professorinnen und Professoren
in getrennten Wahlgängen“ gestrichen.
bb) Nach Satz 3 wird ein neuer Satz 4 wie folgt angefügt: [...] angefügt:
„Sie oder er kann außer den der Hochschule angehörenden Professorinnen und
Professoren ein Mitglied aus dem Kreis der sonstigen hauptberuflichen wissen-
schaftlichen und künstlerischen Mita [...] werden folgende Änderungen vorgenommen:
a) In Abs. 1 werden die Worte
„6 Professorinnen bzw. Professoren,
1 wissenschaftliche oder künstlerische Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher oder
künstlerischer
sich aus mindestens zwei
vom Fakultätsrat der jeweiligen Fakultät bestellten Professorinnen oder Professoren zusammensetzt.
Die Amtszeit der Mitglieder der Auswahlkommission beträgt drei Jahre, eine Wie
Mehrheitswahl
(Personenwahl).
(2) 1Für die Wahlen bilden jeweils eine Gruppe
1.
die Professoren und Professorinnen sowie die Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen,
2.
die wissenschaftlichen [...] zum Zeitpunkt der Schließung des Wählerverzeichnisses
nach Art. 27 Abs. 2 BayHSchG angehört. 2Professoren und Professorinnen, die nach Art. 27 Abs. 3
BayHSchG Zweitmitglied in einer anderen Fakultät sind
mit vollem Stimmrecht.
(3) Professoren und Professorinnen, die dem Fakultätsrat nicht angehören, sind berechtigt, bei Angelegenheiten, die
die Berufung von Professoren und Professorinnen betreffen, [...] Frauenbeauftragten
III. Abschnitt: Hauptberufliches wissenschaftliches Personal
1. Kapitel: Professoren
§ 42 Ausschreibungen
§ 43 Berufungsausschüsse
§ 44 Aufstellung der Vorschlagslisten
§ 45 P [...] Wahl der Vizepräsidenten
(1) Die Vizepräsidenten werden vom Hochschulrat aus dem Kreis der Professoren und Professorinnen in getrennten
Wahlgängen gewählt. Spätestens vier Wochen nach Beginn des Semesters
3. Sonderregelungen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
3.1 1Professorinnen und Professoren, die in den Ruhestand getreten sind, kann für Lehrveranstal-
tungen, die zur Vollständigkeit des [...] Obergrenze der erstattungsfähigen Abschlussarbeiten
in regulären Studiengängen für Professorinnen und Professoren im Ruhestand max. 8 Stück pro
Semester. In Weiterbildungsstudiengängen von OTH Professional beträgt
III. Abschnitt: Wissenschaftliches und künstlerisches Personal
1. Kapitel: Professorinnen und Professoren
§ 42 Ausschreibungen
§ 43 Berufungsausschüsse
§ 44 Aufstellung der Berufungsvorschläge
§ 45 [...] Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten werden vom Hochschulrat aus dem Kreis der
Professorinnen und Professoren in getrennten Wahlgängen gewählt. Spätestens vier Wochen
nach Beginn des Semesters, in dem die [...] Größe des Senats
(1) Dem Senat gehören folgende Gruppenvertreter an:
6 Professorinnen bzw. Professoren,
1 wissenschaftliche oder künstlerische Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher oder
künstlerischer
" erzielt wurde.
§ 11 Prüfungskommission
(1) Die Prüfungskommission besteht aus vier Professoren, je zweien aus jeder Partner-
hochschule. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden
III. Abschnitt: Wissenschaftliches und künstlerisches Personal
1. Kapitel: Professorinnen und Professoren
§ 42 Ausschreibungen
§ 43 Berufungsausschüsse
§ 44 Aufstellung der Berufungsvorschläge
§ 45 [...] Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten werden vom Hochschulrat aus dem Kreis der
Professorinnen und Professoren in getrennten Wahlgängen gewählt. Spätestens vier Wochen
nach Beginn des Semesters, in dem die [...] Größe des Senats
(1) Dem Senat gehören folgende Gruppenvertreter an:
6 Professorinnen bzw. Professoren,
1 wissenschaftliche oder künstlerische Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher oder
künstlerischer
mit
vollem Stimmrecht.
(3) Professoren und Professorinnen, die dem Fakultätsrat nicht angehören, sind berechtigt, bei
Angelegenheiten, die die Berufung von Professoren und Professorinnen betreffen, [...] III. Abschnitt: Hauptberufliches wissenschaftliches Personal
1. Kapitel: Professorinnen und Professoren
§ 42 Ausschreibungen
§ 43 Berufungsausschüsse
§ 44 Aufstellung der Vorschlagslisten
§ 45 P [...] Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten werden vom Hochschulrat aus dem Kreis der
Professorinnen und Professoren in getrennten Wahlgängen gewählt. Spätestens vier Wochen
nach Beginn des Semesters, in dem die
Mehrheitswahl
(Personenwahl).
(2) 1Für die Wahlen bilden jeweils eine Gruppe
1.
die Professoren und Professorinnen sowie die Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen,
2.
die wissenschaftlichen [...] zum Zeitpunkt der Schließung des Wählerverzeichnisses
nach Art. 37 Abs. 2 BayHIG angehört. 2Professoren und Professorinnen, die nach Art. 37 Abs. 3 BayHIG
Zweitmitglied in einer anderen Fakultät sind
wird von einer Auswahlkommission durchgeführt, die sich aus zwei vom Fakultätsrat
bestellten Professoren oder Professorinnen zusammensetzt. Der oder die Frauenbeauftragte der Fakultät
kann beratend in [...] nik wird eine gemeinsame Prüfungskommission gebildet. Sie besteht
aus je zwei hauptamtlichen Professoren oder Professorinnen der Fakultät Wirtschaftsingenieurwesen der OTH
Amberg-Weiden sowie der Fakultät
mit
vollem Stimmrecht.
(3) Professoren und Professorinnen, die dem Fakultätsrat nicht angehören, sind berechtigt, bei
Angelegenheiten, die die Berufung von Professoren und Professorinnen betreffen, [...] III. Abschnitt: Hauptberufliches wissenschaftliches Personal
1. Kapitel: Professorinnen und Professoren
§ 42 Ausschreibungen
§ 43 Berufungsausschüsse
§ 44 Aufstellung der Vorschlagslisten
§ 45 P [...] Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten werden vom Hochschulrat aus dem Kreis der
Professorinnen und Professoren in getrennten Wahlgängen gewählt. Spätestens vier Wochen
page
nach Beginn des Semesters
Koordination der praktischen Studiensemester wahr.
(11) 1Die Fakultäten benennen hauptamtliche Professoren oder Professorinnen als Praktikantenbeauftragte
zur Betreuung der Studierenden in den praktischen
folgende Regellehrverpflichtung:
1. Professorinnen und Professoren 18
Lehrveranstaltungsstunden
2. Nachwuchsprofessorinnen und -professoren 6 bis 9 Lehrveranstaltungs-
stunden
3. Lehrkräfte [...] gewährt
und sind zu befristen.
(7) 1In der Vorlesungszeit haben Professorinnen und Professoren ihr Lehrangebot bei
einer individuellen Lehrverpflichtung von mindestens 16 Lehrveranstalt
6. In § 47 Absatz 1 erhält Satz 1 folgende Fassung: „Sondervoten von Professorinnen
und Professoren der Fakultät sowie von einzelnen stimmberechtigten Mitgliedern des
Berufungsausschusses können
Vizepräsidenten vor. ³Sie oder er kann au-
ßer den der Hochschule angehörenden Professorinnen und Professoren ein Mitglied aus dem Kreis
der sonstigen hauptberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen [...] Mitgliedern der Fakultät unmittelbar aus dem Kreis der
der Fakultät angehörenden Professorinnen und Professoren gewählt, Art. 38 Abs. 8 BayHIG. ²Die Wahl
findet in dem Semester statt, in dem die Amtszeit der [...] Fakultätsrat auf Vorschlag der Dekanin oder des De-
kans aus dem Kreis der Professorinnen und Professoren der Fakultät gewählt. ²Wahlvorschläge und
Einverständniserklärungen können bis zu Beginn der
Änderungen vorgenommen:
aa) In Satz 1 werden die Worte „aus dem Kreis der Professorinnen und Professoren
in getrennten Wahlgängen“ gestrichen.
bb) Nach Satz 3 wird ein neuer Satz 4 wie folgt angefügt: [...] angefügt:
„Sie oder er kann außer den der Hochschule angehörenden Professorinnen und
Professoren ein Mitglied aus dem Kreis der sonstigen hauptberuflichen wissen-
schaftlichen und künstlerischen Mita [...] werden folgende Änderungen vorgenommen:
a) In Abs. 1 werden die Worte
„6 Professorinnen bzw. Professoren,
1 wissenschaftliche oder künstlerische Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher oder
künstlerischer
umfassend reformiert. Mit der Übergangsvorschrift in Art. 107a BayBesG wurden alle Professorinnen
und Professoren in der W-Besoldung in die neue Systematik übergeleitet.
(2) Diese Richtlinien regeln die Grundsätze [...] ausgehend von dem neuen Bayerischen
Besoldungsgesetz.
(3) Sie gelten für Professorinnen und Professoren, die den Besoldungsgruppen W2 und W3 der
Besoldungsordnung W zugeordnet werden. Die Gewährung [...] Leistungsbezüge entfallen.
§ 3
Funktions-Leistungsbezüge
(1) Professorinnen und Professoren der Besoldungsordnung W, die folgende besondere Aufgaben
in der Hochschulselbstverwaltung wahrnehmen
Prüfungsfach an einer Hochschule eine
selbstständige Lehrtätigkeit ausüben oder ausgeübt haben:
Professoren und Professorinnen im Ruhestand,
Lehrbeauftragte,
Lehrkräfte für besondere Aufgaben und
Vizepräsidenten vor. ³Sie oder er kann außer den der
Hochschule angehörenden Professorinnen und Professoren ein Mitglied aus dem Kreis der sonstigen
hauptberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen [...] Mitgliedern der Fakultät unmittelbar aus dem Kreis der
der Fakultät angehörenden Professorinnen und Professoren gewählt, Art. 38 Abs. 8 BayHIG. ²Die Wahl
findet in dem Semester statt, in dem die Amtszeit der [...] Fakultätsrat auf Vorschlag der Dekanin oder des De-
kans aus dem Kreis der Professorinnen und Professoren der Fakultät gewählt. ²Wahlvorschläge und
Einverständniserklärungen können bis zu Beginn der
sich aus mindestens
zwei vom Fakultätsrat der jeweiligen Fakultät bestellten Professorinnen oder Professoren zusammen-
setzt. Die Amtszeit der Mitglieder der Auswahlkommission beträgt drei Jahre, eine Wi
Die Bewertung der Studienarbeit erfolgt durch eine Auswahlkommission, die aus mindestens zwei
Professoren besteht und vor Beginn des Bewerbungszeitraums von der Fakultät bestimmt wird. Als
Kriterien dienen
wird von zwei Professoren teilweise in deutscher oder englischer Sprache durchgeführt, von denen
mindestens einer im Masterstudiengang lehrt.
(4) Die Bestellung der zwei Professoren erfolgt durch [...] erfordert.
(3) Die Prüfung wird von zwei Professoren durchgeführt, von denen mindestens einer im Masterstudiengang lehrt.
(4) Die Bestellung der zwei Professoren erfolgt durch die Prüfungskommission.
(5)