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will remain empirical. (W.Vogt) Contact Prof. Dr. Franz Seitz Contact Prof. Dr. Franz Seitz Praktikumsbeauftragter BW Professor Weiden Business School Weiden, main building, Room 202 Phone +49 (961) 382-1318
энергия & Умный дом: Prof. Frank Späte Умные роботы и умные СМИ: Prof. Dr.-Ing. Matthias Wenk Praktikumsbeauftragter Prof. Dr. Ulrich Vogl Contact Prof. Dr. Ulrich Vogl Professor Department of Electrical E
Academic Staff Department of Industrial Engineering and Healthcare
Studiengangsleiterin und Studienfachberaterin B.A. Studiengang Internationales Technologiemanagement (TM), Projektleiterin für das WIGCares-Programm, Frauenbeauftragte Fakultät WIG, Praktikumsbeauftragte (TM), Lehrkraft fuer besondere Aufgaben
Telefon: +49 (961) 382-1604
Fax: +49 (961) 382-2604
a.devour
@
oth-aw
.
de
Lehrgebiet(e): Soziologie/Management:
Cultural Concerns and the International Manager (Master IM)
Englisch:
Wirtschaftsenglisch (TM, WI, DHM), Technisches Englisch (WI, DTM), Medizinisches Englisch (MZ)
Forschungsgebiet(e):
Arbeits- und Organisationspsychologie, Positive Psychologie, Arbeitsbelastung und Burnout, kognitive Verzerrungen und Emotionsarbeit
Zum Profil
abgeholt
werden.
Amberg, den 01.10.2019
Prof. Dr. Thomas Tiefel
Praktikumsbeauftragter PI
nachweisen können, müssen kein Vorpraktikum ableisten; falls der für den
Studiengang zuständige Praktikumsbeauftragte die Ausbildung anerkennt.
(3) Das praktische Studiensemester, das als fünftes geführt [...] anderen Studiengängen oder aus beruflicher Qualifikation ist auf Antrag durch
den oder die Praktikumsbeauftragte/n möglich.
page
SPO-MA 3
(4) Das Vorpraktikum und das praktische Studiensemester
einem technischen Beruf nachweisen können,
müssen kein Vorpraktikum ableisten; falls der Praktikumsbeauftragte der Fakultät
Maschinenbau/Umwelttechnik die Ausbildung anerkennt.
(3) Das praktische [...] einem technischen Beruf nachweisen können,
müssen kein Grundpraktikum ableisten; falls der Praktikumsbeauftragte des Fachbereichs Maschinenbau /
Umwelttechnik die Ausbildung anerkennt.
(3) Das praktische
einem technischen Beruf
nachweisen können, müssen kein Vorpraktikum ableisten; falls der
Praktikumsbeauftragte des Fachbereichs Maschinenbau / Umwelttechnik die
Ausbildung anerkennt.
(3) Das praktische
einem technischen
Beruf nachweisen können, müssen kein Vorpraktikum ableisten; falls der
Praktikumsbeauftragte der Fakultät Maschinenbau/Umwelttechnik die Aus-
bildung anerkennt.
(3) Das praktische
einem technischen
Beruf nachweisen können, müssen kein Vorpraktikum ableisten; falls der
Praktikumsbeauftragte der Fakultät Maschinenbau/Umwelttechnik die Aus-
bildung anerkennt.
(3) Das praktische
Lehrpersonen als Beauftragte zur Betreuung der
Studierenden im praktischen Studiensemester (Praktikumsbeauftragte). 2Die Prüfungskommission
entscheidet über Anträge auf Befreiung von den praktischen [...] Entscheidung, ob die praktische Ausbildung erfolgreich
abgeleistet wurde, auf die/den Praktikumsbeauftragte(n) übertragen.
§ 17
Prüfungszeitraum, Prüfungstermine und Hilfsmittel
(1)
nachweisen können, müssen kein Vorpraktikum ableisten; falls der für den
Studiengang zuständige Praktikumsbeauftragte die Ausbildung anerkennt.
(3) Das praktische Studiensemester, das als fünftes geführt
nachweisen können, müssen kein Vorpraktikum ableisten; falls der für den
Studiengang zuständige Praktikumsbeauftragte die Ausbildung anerkennt.
(3) Das praktische Studiensemester, das als fünftes geführt
nachweisen können, müssen kein Vorpraktikum ableisten; falls der für den
Studiengang zuständige Praktikumsbeauftragte die Ausbildung anerkennt.
(3) Das praktische Studiensemester, das als fünftes geführt
nachweisen können, müssen kein Vorpraktikum ableisten; falls der für den
Studiengang zuständige Praktikumsbeauftragte die Ausbildung anerkennt.
(3) Das praktische Studiensemester, das als fünftes geführt
nachweisen können, müssen kein Vorpraktikum ableisten; falls der für den
Studiengang zuständige Praktikumsbeauftragte die Ausbildung anerkennt.
(3) Das praktische Studiensemester, das als fünftes geführt
nachweisen können, müssen kein Vorpraktikum ableisten; falls der für den
Studiengang zuständige Praktikumsbeauftragte die Ausbildung anerkennt.
(3) Das praktische Studiensemester, das als fünftes geführt
nachweisen können, müssen kein Vorpraktikum ableisten; falls der für den
Studiengang zuständige Praktikumsbeauftragte die Ausbildung anerkennt.
(3) Das praktische Studiensemester, das als fünftes geführt