das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft
und Kunst vom 08.12.2013 (C9-H3311.AW-11/26 904).
Amberg, 17.01.2014
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die
Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom
02.05.2014, C 9-H3441.RE/23/19.
Weiden, 15. Januar 2015
Prof. Dr. Erich Bauer
Die Satzung für den Masters
Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst vom 10.09.2014 (VIII.3 – H3311.AW-11/15236).
Amberg, 19.09.2014
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die Satzung
Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfung des Studienkollegs - FSP);
g. ÖSD Zertifikat B2
h. die erfolgreich bestandene Deutschprüfung B2 im Rahmen des Vorbereitungskurses
PropädeutikumPLUS
gs - FSP”
eingefügt.
(3) Buchstaben g und h werden gestrichen.
(4) Die bisherigen Buchstaben i. und j. werden g. und h.
(5) Im neuen Buchstaben h. wird nach dem Wort „des“ das Wort
„Vorbere
Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und
Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 14.06.2017, Nr. X.2-H3412.1.AW/11/7.
Amberg, 12.07.2017
Prof. Dr. Andrea Klug
Präsidentin
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Studiensemester angerechnet werden, sollen einen Arbeitsumfang von 560
Stunden ((20 - 6) Wochen x 40 h/Wo) umfassen, dies entspricht 3,5 Monaten in Vollzeit.
5Über das Projekt ist eine Dokumentation mit
oder – soweit hierfür keine besonderen Voraussetzungen
vorgeschrieben sind – in mindestens 80 v.H. der Endnoten, von denen das Bestehen der Vorprüfung abhängt,
die Note ausreichend oder besser erzielt
Studiensemester angerechnet werden, sollen einen Arbeitsumfang von 560
Stunden ((20 - 6) Wochen x 40 h/Wo) umfassen, dies entspricht 3,5 Monaten in Vollzeit.
5Über das Projekt ist eine Dokumentation mit
wird „Art. 25 Abs. 1 Satz 3 BayHSchG“ durch „Art. 35 Abs. 1 Satz 3
BayHIG“ ersetzt.
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h. In § 21 Abs.1 Satz 2 wird „Art. 18 Abs. 1 Satz 3 BayHSchG“ durch „Art. 26 Abs. 1 Satz 3
BayHIG“ ersetzt
oder - soweit hierfür keine besonderen
Voraussetzungen vorgeschrieben sind - in mindestens 80 v.H. der Endnoten, von denen das Bestehen
der Vorprüfung abhängt, die Note ausreichend oder besser erzielt
Abgabe und/oder Kolloquium im zweiten Monat nach Semesterbeginn: es fallen ermäßigte Studiengebühren
i.H.v. € 1.000 an.
• Abgabe und/oder Kolloquium nach Ende des zweiten Monats nach Semesterbeginn: es [...] (bei
Studium)
Mengenrabatt
Mehrere Mitarbeiter eines Unternehmens im „Standard-Kurs“, d.h. der Kurs ist nicht für das
Unternehmen individuell konzipiert, wenn das Unternehmen zahlt
(Inhou
Abgabe und/oder Kolloquium im zweiten Monat nach Semesterbeginn: es fallen ermäßigte Studiengebühren
i.H.v. € 1.000 an.
• Abgabe und/oder Kolloquium nach Ende des zweiten Monats nach Semesterbeginn: es
(Amtsblatt 3/2008 S. 23) wird wie folgt geändert:
1. Im § 3 Abs. 3 wird die Zahl „30 h“ durch die Zahlen „25 – 30 h“ ersetzt.
2. Im § 3 Abs. 4 werden im Spiegelstrich zwei die Worte „3 und 4“ durch [...] vom 05. Juni 2008, wird wie
folgt geändert:
8. Im § 3 Abs. 3 wird die Zahl „30 h“ durch die Zahlen „25 – 30 h“ ersetzt.
9. Im § 3 Abs. 4 werden im Spiegelstrich zwei die Worte „3 und 4“ durch [...] Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 07.12.2011 (C9-H3311.AW-11/28
443).
Amberg, 12. Januar 2012
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die
Genehmigung des Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 21.05.2012, Nr. E 2-H3412.1.AW/6/7.
Amberg, 12. Juni 2012
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die Satzung über
Studiensemester angerechnet werden, sollen einen Arbeitsumfang von 560
Stunden ((20 - 6) Wochen x 40 h/Wo) umfassen, dies entspricht 3,5 Monaten in Vollzeit.
5Über das Projekt ist eine Dokumentation mit
oder – soweit hierfür keine besonderen Voraussetzungen
vorgeschrieben sind – in mindestens 80 v.H. der Endnoten, von denen das Bestehen der Vorprüfung abhängt,
die Note ausreichend oder besser erzielt
„Englisch III“ ersetzt. Die
Eintragungen in Spalte 9 werden gestrichen und durch die Zahl „1“ ersetzt.
h) Lfd. Nr. 28: Der Fachtitel in Spalte 2 wird gestrichen und durch „Englisch IV“ ersetzt. Die
Ei
ECTS-Leistungspunkte
e) Voraussetzungen für die Zulassung
f) Dauer
g) Häufigkeit des Angebots
h) Studien- und Prüfungsleistungen
i) Ort der Lehrveranstaltung
j) Gewichtung für die Bildung der [...] des Bayerischen Staatsministeriums für
Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 21.08.2008, Nr. XI/3-H 3441.AW/4/8 und der rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Präsidenten der Hochschule Amberg-Weiden
vom [...] des Bayerischen Staatsministeriums für
Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 02.07.2008, Nr. XI/3-H 3441.AW/2/8 und der rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Präsidenten der Hochschule Amberg-Weiden
vom
5 Leistungspunkte umfasst. Pro
Leistungspunkt wird ein Arbeitsaufwand für die Studierenden von 30 h unterstellt.
(4) Das Studium ist in Studienabschnitte aufgeteilt, die den Studienfortschritt d [...] des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft,
Forschung und Kunst vom 12.03.2008, Nr. XI/3-H 3441.AW/1/6 und der rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Präsidenten der Hochschule Amberg-Weiden vom [...] e Hilfsmittel
Aufteilung des Workload
(150 Zeitstunden)
Präsenzzeit: XX (pro 1 SWS = 15 h)
Vor- und Nachbereitung: XX
Leistungsnachweise: XX
Klausurvorbereitung: XX
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des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst durch Schreiben Nr. XI/3-H3441.DE/7/5 vom 17. März 2008 und der
rechtsaufsichtlichen Genehmigung durch die Präsidenten der Hochschulen [...] g des Bayerischen Staatsministerium für
Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 08.05.2008, Nr. X/2-H3412.1.AW/1/3.
Amberg, 26. Mai 2008
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die Satzung über die
g des
Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 18.05.2009, Nr. E 2-H3412.1.AW/3/10.
Amberg, 25. Mai 2009
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die Satzung über die
n für die Zulassung
e) Dauer
f) Häufigkeit des Angebots
g) Studien- und Prüfungsleistungen
h) Gewichtung für die Bildung der Modul-Gesamtnote
i) Gewichtung für die Bildung der Zeugnis-Gesamtnote [...] ie 4 5 SU, Ü schrP, 60 – 120 s. Modulhandbuch 1 s. Modulhandbuch
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N6 Informatik 4 4 SU, Ü schrP, 60 – 120 s. Modulhandbuch 1 s. Modulhandbuch
F1 Technische [...] technologien 4 4 SU, Ü schrP, 60 – 120 s. Modulhandbuch 1 s. Modulhandbuch
Fe
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kt
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F8 Biomechanik und Ergonomie 2 2 SU, Ü schrP, 60 – 120 s. Modulhandbuch 1 s. Modulhandbuch
Zeugnis über die "Deutsche Sprachprüfung II" des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München;
h. Nachweise deutscher Sprachkenntnisse, die durch bilaterale Abkommen oder sonstige von der KMK oder [...] g
des Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 04.04.2013, Nr. E 2-H3412.1.AW/7/7.
Amberg, 16. Mai 2013
Prof. Dr. Erich Bauer
Präsident
Die Satzung über
Workloads)
d) Lehrende/Modulverantwortliche
e) Zugangsvoraussetzungen
f) Lernziele
g) Lehrinhalte
h) Studien- und Prüfungsleistungen
i) die Unterrichts- und Prüfungssprache in den einzelnen Modulen