zwei weiteren
Mitgliedern gebildet, die vom Fakultätsrat bestellt werden.
§ 10
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
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1. Die Zulassung zu den Prüfungen setzt
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P. Kurzweil CHRONIK-1997-bis-2099-und-Papers.docx 26.04.18 55
PRÜFUNGSANMELDUNGEN IM STUDIENJAHR 2011/2012
SS 2012
WS 2011/12
0
10
20
30
40
50
60 [...] Pressespiegel 2012
Publikationen und Bücher
öffentliche Vorträge und Veranstaltungen
Prüfungsanmeldungen im Studienjahr 2011/2012
Klausurergebnisse im WS 2011/12
Evaluierung im Studienjahr 2011/2012
Absolventinnen- und Absolventenverwaltung zusammen. So organisiert
das Studienbüro die Online-Prüfungsanmeldung und trägt alle Prüfungs-
ergebnisse zusammen. Auch bei Fragen zur Anrechnung von hochschulisch
und zwei weiteren Mitgliedern
gebildet, die vom Fakultätsrat bestellt werden.
§ 10
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
(1) Die Zulassung zu den Prüfungen setzt eine form- und fristgerechte [...] schritt
Praxisphase
Fachstudienberatung/Studienvereinbarung
Prüfungskommission
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
Bachelorarbeit
Bachelorprüfung und Prüfungsgesamtnote
Zeugnis
und zwei weiteren Mitgliedern
gebildet, die vom Fakultätsrat bestellt werden.
§ 10
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
(1) Die Zulassung zu den Prüfungen setzt eine form- und fristgerechte
und zwei weiteren Mitgliedern
gebildet, die vom Fakultätsrat bestellt werden.
§ 10
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
(1) Die Zulassung zu den Prüfungen setzt eine form- und fristgerechte
und zwei weiteren Mitgliedern
gebildet, die vom Fakultätsrat bestellt werden.
§ 10
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
(1) Die Zulassung zu den Prüfungen setzt eine form- und fristgerechte [...] schritt
Praxisphase
Fachstudienberatung/Studienvereinbarung
Prüfungskommission
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
Bachelorarbeit
Bachelorprüfung und Prüfungsgesamtnote
Zeugnis und
und zwei weiteren Mitgliedern
gebildet, die vom Fakultätsrat bestellt werden.
§ 10
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
(1) Die Zulassung zu den Prüfungen setzt eine form- und fristgerechte
Anzahl qualifizierter Bewerber) ange-
boten wird, besteht nicht.
(4) 1Vor Beginn der Prüfungsanmeldung im ersten Studiensemester muss die Wahl des Studienschwer-
punkts erfolgen. ²Die Studierenden
zwei weiteren Mitgliedern
gebildet, die vom Fachbereichsrat bestellt werden.
§ 10
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
(1) Die Zulassung zu den Prüfungen setzt eine form- und fristgerechte
gebildet, die vom Fachbereichsrat bestellt werden.
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§ 10
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
(1) Die Zulassung zu den Prüfungen setzt eine form- und fristgerechte
und zwei weiteren Mitgliedern
gebildet, die vom Fakultätsrat bestellt werden.
§ 10
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
(1) Die Zulassung zu den Prüfungen setzt eine form- und fristgerechte [...] schritt
Praxisphase
Fachstudienberatung/Studienvereinbarung
Prüfungskommission
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
Bachelorarbeit
Bachelorprüfung und Prüfungsgesamtnote
Zeugnis und
Absolventinnen- und Absolventenverwaltung zusammen. So organisiert
das Studienbüro die Online-Prüfungsanmeldung und trägt alle Prüfungs-
ergebnisse zusammen. Auch bei Fragen zur Anrechnung von hochschulisch
vor Belegung des ersten Vertiefungs-
oder Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten
Vertiefungs- oder Wahlpflichtmoduls erfolgen. Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung
möglichst vor Belegung des ersten Vertiefungs- oder
Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten Vertiefungs-
oder Wahlpflichtmoduls erfolgen. 4Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung
möglichst vor Belegung des ersten Vertiefungs- oder
Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten Vertiefungs-
oder Wahlpflichtmoduls erfolgen. 4Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung
vor Belegung des ersten Vertiefungs- oder
Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten Vertiefungs-
oder Wahlpflichtmoduls erfolgen. Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung
sollte möglichst vor Belegung des ersten Wahlpflichtmoduls
und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten Wahlpflichtmoduls erfolgen. Ein
Wechsel der Vertiefungsrichtung ist auf Antrag
vor Belegung des ersten Vertiefungs- oder
Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten Vertiefungs- oder
Wahlpflichtmoduls erfolgen. ³Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung
vor Belegung des ersten Vertiefungs- oder
Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten Vertiefungs- oder
Wahlpflichtmoduls erfolgen. Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung
zwei weiteren Mitgliedern
gebildet, die vom Fachbereichsrat bestellt werden.
§ 10
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
(1) Die Zulassung zu den Prüfungen setzt eine form- und fristgerechte
sollte möglichst vor Belegung des ersten
Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten
Wahlpflichtmoduls erfolgen. Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung ist auf Antrag
vor Belegung des ersten Vertiefungs- oder
Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten Vertiefungs- oder
Wahlpflichtmoduls erfolgen. 2Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung
vor Belegung des ersten Vertiefungs-
oder Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten
Vertiefungs- oder Wahlpflichtmoduls erfolgen. Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung
sollte möglichst vor Belegung des ersten Wahlpflichtmoduls
und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten Wahlpflichtmoduls erfolgen. Ein
Wechsel der Vertiefungsrichtung ist auf Antrag