persönlichen Situation vereinbaren.
Vor Beginn eines Teilzeitpraktikums ist des Weiteren vom Praktikumsbeauftragten des jeweiligen Studiengangs die Genehmigung hierfür
einzuholen.
Bei Fragen: Zentrum
persönlichen Situation vereinbaren.
Vor Beginn eines Teilzeitpraktikums ist des Weiteren vom Praktikumsbeauftragten des jeweiligen Studiengangs die Genehmigung hierfür
einzuholen.
Bei Fragen: Zentrum
persönlichen Situation vereinbaren.
Vor Beginn eines Teilzeitpraktikums ist des Weiteren vom Praktikumsbeauftragten des jeweiligen Studiengangs die Genehmigung hierfür
einzuholen.
Bei Fragen: Zentrum
Situation vereinbaren.
Vor Beginn eines Teilzeitpraktikums ist hierfür die Genehmigung vom Praktikumsbeauftragten des jeweiligen Studiengangs einzuholen.
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte:
Zentrum
will remain empirical. (W.Vogt) Contact Prof. Dr. Franz Seitz Kontakt Prof. Dr. Franz Seitz Praktikumsbeauftragter BW Professor Weiden Business School Weiden, main building, Room 202 Phone +49 (961) 382-1318
oder wissenschaftlichen Bereich ersetzt
wird. 3Die Projektarbeit muss in Abstimmung mit dem Praktikumsbeauftragten des
jeweiligen Studiengangs angefertigt werden. 4Projektarbeiten, die als Ersatzleistung
oder wissenschaftlichen Bereich ersetzt
wird. 3Die Projektarbeit muss in Abstimmung mit dem Praktikumsbeauftragten des
jeweiligen Studiengangs angefertigt werden. 4Projektarbeiten, die als Ersatzleistung
oder wissenschaftlichen Bereich ersetzt
wird. 3Die Projektarbeit muss in Abstimmung mit dem Praktikumsbeauftragten des
jeweiligen Studiengangs angefertigt werden. 4Projektarbeiten, die als Ersatzleistung
oder wissenschaftlichen Bereich ersetzt wird. 3Die Projektarbeit muss in
Abstimmung mit dem Praktikumsbeauftragten des jeweiligen Studiengangs angefertigt
werden.
(2) 1Studierende, welche im Sommersemester
oder wissenschaftlichen Bereich ersetzt
wird. 3Die Projektarbeit muss in Abstimmung mit dem Praktikumsbeauftragten des
jeweiligen Studiengangs angefertigt werden. 4Projektarbeiten, die als Ersatzleistung
nachweisen können, müssen kein Vorpraktikum ableisten; falls der für den
Studiengang zuständige Praktikumsbeauftragte die Ausbildung anerkennt.
(3) Das praktische Studiensemester, das als fünftes geführt [...] Eine Anerkennung des Praxissemesters aus anderen
Studiengängen ist auf Antrag durch den Praktikumsbeauftragten möglich.
(4) Das Vorpraktikum und das praktische Studiensemester sind erfolgreich abgeleistet
nachweisen können, müssen kein Vorpraktikum ableisten; falls der für den
Studiengang zuständige Praktikumsbeauftragte die Ausbildung anerkennt.
(3) Das praktische Studiensemester, das als fünftes geführt [...] Eine Anerkennung des Praxissemesters aus
anderen Studiengängen ist auf Antrag durch den Praktikumsbeauftragten möglich.
(4) Das Vorpraktikum und das praktische Studiensemester sind erfolgreich abgeleistet
nachweisen können, müssen kein Vorpraktikum ableisten; falls der für den
Studiengang zuständige Praktikumsbeauftragte die Ausbildung anerkennt.
(3) Das praktische Studiensemester, das als fünftes geführt [...] Eine Anerkennung des Praxissemesters aus anderen
Studiengängen ist auf Antrag durch den Praktikumsbeauftragten möglich.
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(4) Das Vorpraktikum und das praktische Studiensemester sind
nachweisen können, müssen kein Vorpraktikum ableisten; falls der für den
Studiengang zuständige Praktikumsbeauftragte die Ausbildung anerkennt.
(3) Das praktische Studiensemester, das als fünftes geführt [...] Eine Anerkennung des Praxissemesters aus anderen
Studiengängen ist auf Antrag durch den Praktikumsbeauftragten möglich.
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(4) Das Vorpraktikum und das praktische Studi
nachweisen können, müssen kein Vorpraktikum ableisten; falls der für den
Studiengang zuständige Praktikumsbeauftragte die Ausbildung anerkennt.
(3) Das praktische Studiensemester, das als fünftes geführt [...] Eine Anerkennung des Praxissemesters aus anderen
Studiengängen ist auf Antrag durch den Praktikumsbeauftragten möglich.
(4) Das Vorpraktikum und das praktische Studiensemester sind erfolgreich
nachweisen können, müssen kein Vorpraktikum ableisten; falls der für den
Studiengang zuständige Praktikumsbeauftragte die Ausbildung anerkennt.
(3) Das praktische Studiensemester, das als fünftes geführt [...] Eine Anerkennung des Praxissemesters aus anderen
Studiengängen ist auf Antrag durch den Praktikumsbeauftragten möglich.
(4) Das Vorpraktikum und das praktische Studiensemester sind erfolgreich
nachweisen können, müssen kein Vorpraktikum ableisten; falls der für den
Studiengang zuständige Praktikumsbeauftragte die Ausbildung anerkennt.
(3) Das praktische Studiensemester, das als fünftes geführt [...] Eine Anerkennung des Praxissemesters aus anderen Studiengängen
ist auf Antrag durch den Praktikumsbeauftragten möglich.
(4) Das Vorpraktikum und das praktische Studiensemester sind erfolgreich a
nachweisen können, müssen kein Vorpraktikum ableisten; falls der für den
Studiengang zuständige Praktikumsbeauftragte die Ausbildung anerkennt.
(3) Das praktische Studiensemester, das als fünftes geführt [...] anderen Studiengängen oder aus beruflicher Qualifikation ist auf Antrag durch
den oder die Praktikumsbeauftragte/n möglich.
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SPO-MA 3
(4) Das Vorpraktikum und das praktische Studiensemester
nachweisen können, müssen kein Vorpraktikum ableisten; falls der für den
Studiengang zuständige Praktikumsbeauftragte die Ausbildung anerkennt.
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(3) Das praktische Studiensemester, das
nachweisen können, müssen kein Vorpraktikum ableisten; falls der für den
Studiengang zuständige Praktikumsbeauftragte die Ausbildung anerkennt.
(3) Das praktische Studiensemester, das als fünftes geführt