vorheriger Terminvereinbarung mit dem jeweiligen Prüfer/der jeweiligen Prüferin im folgenden Wintersemester.
Samstag, 29.07.2023
Montag, 31.07.2023
Freitag, 28.07.2023
MBUT 207
MBUT 110
mit Wirkung vom 01. Oktober 2014 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die ihr Studium
ab dem Wintersemester 2014/2015 oder später aufnehmen.
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03. Dezember 2013 AMTSBLATT [...] § 2
Übergangsvorschrift
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2011/2012 oder später mit dem
Studium begonnen haben.
§ 3
Inkrafttreten
Diese
Diese Änderungssatzung tritt am 01. Oktober 2018 in Kraft und gilt für Studierende, die im
Wintersemester 2018/2019 oder später erstmals Leistungen aus den Vertiefungsrichtungen
erbringen.
Ausgefertigt
Diese Änderungssatzung tritt am 01. Oktober 2018 in Kraft und gilt für Studierende, die im
Wintersemester 2018/2019 oder später erstmals Leistungen aus den Vertiefungsrichtungen
erbringen.
Ausgefertigt
tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2006 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die das
Studium zum Wintersemester 2006/2007 oder später aufnehmen.
Anlage 1: Module und Leistungsnachweise des Bache [...] tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2006 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die das
Studium zum Wintersemester 2006/2007 oder später aufnehmen.
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04. April 2011 AMTSBLATT Nummer
awarded a DAAD scholarship)
Application Deadline 15.01.2023
Course begins Every summer and winter semester (i.e. March and September) for self-
funded students and DAAD scholarship holders alike [...] awarded a DAAD scholarship)
Application Deadline 15.01.2023
Course begins In October (winter semester) each year
Course duration
Two years (1.5 yrs. in-class, 0.5 yrs. Master’s [...] Every year in October
Course duration Four semesters
Remarks Annual admission for the Winter Semester only.
Online application in the university system “C@MPUS” only.
TOEFL or IELTS
.
§ 44
Übergangsbestimmungen
(1) Für Studierende, die ihr Bachelorstudium vor dem Wintersemester 2007/2008 aufgenommen
haben, gilt § 39 Abs. 1 Satz 3 mit der Maßgabe, dass die Regelstudienzeit [...] vier Semester
überschritten sein muss.
(2) 1Die Studien- und Prüfungsordnungen, die vor dem Wintersemester 2020/2021 erlassen worden
sind, sind bis spätestens zum Zeitpunkt der Reakkreditierung des
.
§ 44
Übergangsbestimmungen
(1) Für Studierende, die ihr Bachelorstudium vor dem Wintersemester 2007/2008 aufgenommen
haben, gilt § 39 Abs. 1 Satz 3 mit der Maßgabe, dass die Regelstudienzeit [...] vier Semester
überschritten sein muss.
(2) 1Die Studien- und Prüfungsordnungen, die vor dem Wintersemester 2020/2021 erlassen worden
sind, sind bis spätestens zum Zeitpunkt der Reakkreditierung des
.
§ 44
Übergangsbestimmungen
(1) Für Studierende, die ihr Bachelorstudium vor dem Wintersemester 2007/2008 aufgenommen
haben, gilt § 39 Abs. 1 Satz 3 mit der Maßgabe, dass die Regelstudienzeit [...] vier Semester
überschritten sein muss.
(2) 1Die Studien- und Prüfungsordnungen, die vor dem Wintersemester 2020/2021 erlassen worden
sind, sind bis spätestens zum Zeitpunkt der Reakkreditierung des
Hochschüler streben in Deutschland nach einem akademi-
schen Abschluss – mehr als jemals zuvor. Zum Wintersemester 2013/14 haben
sich mehr als 400.000 Erstsemester eingeschrieben. Für sie beginnt ein neuer
L
der Verordnung vom 20. Juli 2007 (GVBl. S. 545): Für Studierende, die ihr
Studium vor dem Wintersemester 2007/08 aufgenommen haben, gilt der durch § 1 Nr. 4 eingefügte § 8 Abs. 3
Satz 3 der Rahm
der Verordnung vom 20. Juli 2007 (GVBl. S. 545):
Für Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2007/08 aufgenommen haben, gilt der durch § 1 Nr. 4 eingefügte
§ 8 Abs. 3 Satz 3 der Rahm
der Verordnung vom 20. Juli 2007 (GVBl. S. 545): Für Studierende, die ihr
Studium vor dem Wintersemester 2007/08 aufgenommen haben, gilt der durch § 1 Nr. 4 eingefügte § 8 Abs. 3
Satz 3 der Rahm