Eintritt der
Genehmigungsfiktion (§ 42a des Verwaltungsverfahrensgesetzes) zu bescheinigen.
(4) Im Übrigen gelten die Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes.
§ 29 Zuständigkeit und Befugnisse der [...] werden.
Abschnitt 5
Durchführung des Gesetzes
§ 26 Aushang des Gesetzes
(1) In Betrieben und Verwaltungen, in denen regelmäßig mehr als drei Frauen beschäftigt werden, hat der
Arbeitgeber eine Kopie dieses [...] Gesetz; dies gilt nicht für die Rechte
und Pflichten nach den §§ 18 bis 22.
(5) Für Betriebe und Verwaltungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung wird die
Aufsicht nach Absatz 1 durch
ette produzierender Unternehmen,
Forschungseinrichtungen und Dienstleistern der Industrie und Verwaltung. 2AbsolventInnen
des Studiengangs finden bei entsprechender Modulwahl daher vielfältige
Täti
Absätze 1 und 2
entsprechend.
(4) Bei Fristversäumnis gilt Art. 32 Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG).
§ 3
Immatrikulationsvoraussetzungen
(1) 1Die Imma
sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungsaufgaben in Unter-
nehmen und Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch oder freiberuflich tätig zu werden und auch
künftig neue wisse
2Die AbsolventInnen sind damit in der Lage her-
ausgehobene Verantwortung in Industrie und Verwaltung zu übernehmen oder eine Promotion anzu-
streben.
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§ 3
Studiengangsprofil
ette produzierender Unternehmen,
Forschungseinrichtungen und Dienstleistern der Industrie und Verwaltung. 2AbsolventInnen
des Studiengangs finden bei entsprechender Modulwahl daher vielfältige
Täti
3Die AbsolventInnen sind damit in der Lage, herausgeho-
bene Verantwortung in Industrie und Verwaltung zu übernehmen oder eine Promotion anzustreben.
§ 3
Studiengangsprofil
Der Studiengang
sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungsaufgaben in Unter-
nehmen und Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch oder freiberuflich tätig zu werden und auch
künftig neue wisse
n und Wissenschaftler werden bei
diesen Aktivitäten von den Kolleginnen und
Kollegen aus der Verwaltung und den Instituten
unterstützt. Zusammenarbeit macht uns stark.
Unser gemeinsam erklärtes Ziel
ment besitzen
die Fertigkeit, raumbezogene Daten effizient zu erfassen, zu analysieren, zu verwalten und zu
präsentieren. 3Hierzu werden im Studium die Kompetenzen sowohl für die Fach- als auch
ment besitzen
die Fertigkeit, raumbezogene Daten effizient zu erfassen, zu analysieren, zu verwalten und zu
präsentieren. 3Hierzu werden im Studium die Kompetenzen sowohl für die Fach- als auch
ette produzierender Unternehmen,
Forschungseinrichtungen und Dienstleistern der Industrie und Verwaltung. 2AbsolventInnen
des Studiengangs finden bei entsprechender Modulwahl daher vielfältige
Täti
sei es aus Gedankenlosigkeit, Nachlässigkeit oder gar aus Vorsatz, bringen einen
erhöhten Verwaltungsaufwand mit sich und gehen zu Lasten aller Nutzer, sie haben die in § 9 geregelten Konse-
quenzen zur [...] (1) Jeder Angehörige und jede Einrichtung der Hochschule Amberg-Weiden (Studenten, Professoren, Verwaltung, Bi-
bliothek und sonstige Mitarbeiter) ist berechtigt, die Einrichtungen zu nutzen.
(2)
sei es aus Gedankenlosigkeit, Nachlässigkeit oder gar aus Vorsatz, bringen einen er-
höhten Verwaltungsaufwand mit sich und gehen zu Lasten aller Nutzer, sie haben die in § 9 geregelten Konse-
quenzen zur [...] (1) Jeder Angehörige und jede Einrichtung der Hochschule Amberg-Weiden (Studenten, Professoren, Verwaltung, Bi-
bliothek und sonstige Mitarbeiter) ist berechtigt, die Einrichtungen zu nutzen.
(2)
ent/sen-frauen/sprache.p
df?start&ts=1188881015&file=sprache.pdf
- http://www.berlin.de/imperia/md/content/verwaltungsakade-
mie/gendermainstreaming/flyer_geschlechtergerechte_sprache.
pdf?s
Organisationen (z.B. UNO, EU)
33 Allgemeine öffentliche Verwaltung (Bund, Länder,
Gemeinde, Sozialversicherung)
34 Sonstige Verwaltung
35 Sonstiger Wirtschaftsbereich
35.1 Wie war/ist Ihre [...] Engagement (Verfolgung
zusätzlicher Interessen außerhalb des Studiums,
Engagement in Selbstverwaltungsgremien der
Hochschule)
10 Mangelnde Studienmotivation
Koordination des Studiengangs
der primär die staatliche Förderung
als Anreiz wirken soll; wasserrechtliche
Anordnungen der Kreisverwaltungsbe-
hörde sollen in dieser Phase in der Regel
noch unterbleiben. Die Anforderungs-
werte des Anhanges
§ 57f (weggefallen)
4. Kapitel
Rechtsstellung der Hochschule
§ 58 Rechtsform und Selbstverwaltungsrecht
§ 59 Aufsicht
§§ 60 bis 69 (weggefallen)
5. Kapitel
Staatliche Anerkennung
§ 70 [...] Bestimmungen des Landes. Auf Antrag des
Hochschulmitglieds, das das Vorhaben durchführt, soll von der Verwaltung der Mittel durch die Hochschule
abgesehen werden, sofern dies mit den Bedingungen des Geldgebers [...] 57a bis 57f (weggefallen)
4. Kapitel
Rechtsstellung der Hochschule
§ 58 Rechtsform und Selbstverwaltungsrecht
(1) Die Hochschulen sind in der Regel Körperschaften des öffentlichen Rechts und zugleich
23,9 0 0,0 1 2,2
GS = Gestaltung; SW = Sozialwesen; T = Technik; W = Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege.
2.1.10. GesaMtzahl Der stUDIenaBGÄnGer (Master) IM ss 2007
Studiengang [...] Bayerischen
Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
organisatorisch und verwaltungsbezogen eingebunden,
mit einem Mittelvolumen von insgesamt € 315.000,-. Es
war nach erfolgreicher [...] die
Studiengangsinhalte, auf Organisationsabläufe in den
Hochschulen, auf Prozesse in den Verwaltungen und Ent-
schei-dungen der Studierenden aus. Eine der größten
Herausforderungen ist derzeit
Player wie Sie-
mens, BHS oder Audi, die kleinen
Firmen in der Umgebung und
auch die öffentliche Verwaltung
brauchen Informatiker, Software-
oder Webentwickler. Sei es für
Datenbanken, Onlineshops oder
aftlichen Instrumentarium
besonders qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen.
§ 3
Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums
(1) Das Studium umfasst eine [...] aftlichen Instrumentarium
besonders qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen.
§ 4
Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums
(1) Das Studium umfasst eine
d/content/sen-frauen/sprache.p
df?start&ts=1188881015&file=sprache.pdf
http://www.berlin.de/imperia/md/content/verwaltungsakade-
mie/gendermainstreaming/flyer_geschlechtergerechte_sprache.
pdf?start&
678
Teil 2: Verwaltungsanweisungen
Behörde Art und Datum Aktenzeichen Fundstelle
OFD Münster Verwaltungsanweisung vom
14.8.2007
o. AZ. STEK Verwaltungs-
anweisungen im
Steuerrecht [...] erwarten. Diesbezüglich lohnt es sich, gegen den Einkom-
mensteuerbescheid aufgrund der Verwaltungspraxis des Abschnitt R 106 Satz 3 EStR Ein-
spruch einzulegen und zu prüfen, ob der Steuerbescheid [...] erwarten. Diesbezüglich lohnt es sich, ge-
gen den Einkommensteuerbescheid aufgrund der Verwaltungspraxis des Abschnitt R 106
Satz 3 EStR Einspruch einzulegen und zu prüfen, ob der Steuerbescheid
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Teil 2: Verwaltungsanweisungen
Behörde Art und Datum Aktenzeichen Fundstelle
OFD Münster Verwaltungsanweisung vom
14.8.2007
o. AZ. STEK Verwaltungs-
anweisungen im
Steuerrecht [...] erwarten. Diesbezüglich lohnt es sich, gegen den Einkom-
mensteuerbescheid aufgrund der Verwaltungspraxis des Abschnitt R 106 Satz 3 EStR Ein-
spruch einzulegen und zu prüfen, ob der Steuerbescheid [...] erwarten. Diesbezüglich lohnt es sich, ge-
gen den Einkommensteuerbescheid aufgrund der Verwaltungspraxis des Abschnitt R 106
Satz 3 EStR Einspruch einzulegen und zu prüfen, ob der Steuerbescheid
unterstützt und vertreten.
(2) Die Präsidentin oder der Präsident wird in Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten einschl.
Haushalts-, Bau- und Personalangelegenheiten durch die Kanzlerin oder den Kanzler [...] bestimmte Geschäftsbereiche für die Mitglieder fest, in
denen diese die Geschäfte der laufenden Verwaltung in eigener Zuständigkeit erledigen, und
bestimmt die Richtlinien für die Erledigung der Aufgaben [...] Informationen unabhängig von der Erscheinungsform einschließlich deren
Beschaffung, Erschließung und Verwaltung. Die Bibliothek ist außerdem zuständig für die
Vermittlung von Informationskompetenzen.
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