aus mindestens
zwei vom Fakultätsrat der jeweiligen Fakultät bestellten Professorinnen oder Professoren zusammen-
setzt. 2Die Amtszeit der Mitglieder der Auswahlkommission beträgt drei Jahre, eine W
ng des Eignungsverfahrens wird eine Kommission bestehend aus mindestens zwei
hauptamtlichen Professoren gebildet. Die Besetzung der Kommission erfolgt durch den Fakultätsrat.
(4) Kriterien für
die Durchführung des Eignungsverfahrens wird eine Kommission bestehend aus zwei
hauptamtlichen Professoren gebildet. Die Besetzung der Kommission erfolgt durch den Fakultätsrat.
(4) Kriterien für
durchgeführt, die sich aus mindestens
zwei vom Fakultätsrat der jeweiligen Fakultät bestellten ProfessorInnen zusammensetzt. 2Die Amtszeit
der Mitglieder der Auswahlkommission beträgt drei Jahre, eine
aus mindestens
zwei vom Fakultätsrat der jeweiligen Fakultät bestellten Professorinnen oder Professoren zusammen-
setzt. 2Die Amtszeit der Mitglieder der Auswahlkommission beträgt drei Jahre, eine
wird von einer Auswahlkommission durchgeführt, die sich aus zwei vom Fa-
kultätsrat bestellten Professoren oder Professorinnen zusammensetzt. Der oder die Frauenbeauftrag-
te der Fakultät kann beratend
durchgeführt, die sich aus mindestens
zwei vom Fakultätsrat der jeweiligen Fakultät bestellten ProfessorInnen zusammensetzt. 2Die Amtszeit
der Mitglieder der Auswahlkommission beträgt drei Jahre, eine
die Durchführung des Eignungsverfahrens wird eine Kommission bestehend aus zwei hauptamt-
lichen Professoren gebildet. Die Besetzung der Kommission erfolgt durch den Fakultätsrat.
(4) 1Kriterien für das
Lebensgut«
sowie »Gateway-Region als Standortvorteil
mit Perspektive«. Drei Fachpodien sind von
Professoren der Hochschule Amberg-Weiden
f
Newsletter 1|20097Wirtschaftsstandort Oberpfalz
l l l l
menischer Gottesdienst, Führungen durch
die Hochschule, Vorstellung der Profes-
sorinnen und Professoren, Tipps von der
Hochschulverwaltung, der Bibliothek und
dem Rechenzentrum bis hin zu ersten Ge-
jederzeit alle Vorlesungen besuchen,
auch solche aus höheren Semestern. In Absprache mit den Professoren wird man Ihnen auch die Teilnahme an
weiterführenden Praktika und Projekten nicht verwehren. Viele [...]
3. Selbstbericht der Hochschule
4. Begehung der Hochschule: Gespräche mit Hochschulleitung, Professoren und Studierenden.
5. Gutachterbericht an den Fachausschuss
6. Akkreditierungsbericht des Akk
Koordination der praktischen Studiensemester wahr.
(11) 1Die Fakultäten benennen hauptamtliche Professoren oder Professorinnen als Praktikantenbeauftragte
zur Betreuung der Studierenden in den praktischen
Durchführung der Eignungsprüfung wird eine Kommission bestehend aus mindestens
zwei hauptamtlichen Professoren bzw. Professorinnen gebildet. 2Die Besetzung der
Kommission erfolgt durch den Fakultätsrat.
eil Exportkontrolle 18
9 Und nun? 19
Einleitung
Diese Veröffentlichung richtet sich an ProfessorInnen, WissenschaftlerInnen
und wissenschaftliche MitarbeiterInnen an Universitäten und außeruniversitä-
aus mindestens
zwei vom Fakultätsrat der jeweiligen Fakultät bestellten Professorinnen oder Professoren zusammen-
setzt. 2Die Amtszeit der Mitglieder der Auswahlkommission beträgt drei Jahre, eine W
durchgeführt, die sich aus mindestens
zwei vom Fakultätsrat der jeweiligen Fakultät bestellten ProfessorInnen zusammensetzt. 2Die Amtszeit
der Mitglieder der Auswahlkommission beträgt drei Jahre, eine
sich aus mindestens zwei
vom Fakultätsrat der jeweiligen Fakultät bestellten Professorinnen oder Professoren zusammensetzt.
Die Amtszeit der Mitglieder der Auswahlkommission beträgt drei Jahre, eine Wie
1Die Bewertung der Studienarbeit erfolgt durch eine Auswahlkommission, die aus mindestens zwei
Professoren besteht und vor Beginn des Bewerbungszeitraums von der Fakultät bestimmt wird. ²Als
Kriterien
aus mindestens
zwei vom Fakultätsrat der jeweiligen Fakultät bestellten Professorinnen oder Professoren zusammen-
setzt. 2Die Amtszeit der Mitglieder der Auswahlkommission beträgt drei Jahre, eine W
aus mindestens
zwei vom Fakultätsrat der jeweiligen Fakultät bestellten Professorinnen oder Professoren zusammen-
setzt. Die Amtszeit der Mitglieder der Auswahlkommission beträgt drei Jahre, eine Wi
aus mindestens
zwei vom Fakultätsrat der jeweiligen Fakultät bestellten Professorinnen oder Professoren zusammen-
setzt. 2Die Amtszeit der Mitglieder der Auswahlkommission beträgt drei Jahre, eine W
1Die Bewertung der Studienarbeit erfolgt durch eine Auswahlkommission, die aus mindestens zwei
ProfessorInnen besteht und vor Beginn des Bewerbungszeitraums von der Fakultät bestimmt wird.
2Als Kriterien
der
OTH Amberg-Weiden und OTH Regensburg«. Das
OTH mind-Team befragte Dekane, Professorinnen,
Professoren und Lehrende aus den technischen
Fakultäten beider Hochschulen zu drei Schwer-
punkten: den P
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AUSSENANSICHT
PROF. DR. FRANZ SEITZ
Der Autor ist Professor für Volkswirtschafts-
lehre an der Ostbayerischen Technischen
HochschuleWeiden
SEITE 4 MONTAG
zwischen 1991 und 2002 nicht in acht, sondern nur in vier Jahren zurückgegangen.
* Horst Rottmann ist Professor für Volkswirtschafts-
lehre, Finanzmärkte und Statistik an der Fach-
hochschule Amberg-Weiden. Er