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Sie interessieren sich für eine Stelle an unserer Hochschule? Hier finden Sie alle offenen Stellenangebote. Bei Anfragen hinsichtlich des Bewerbungsverfahrens melden Sie sich bitte bei Herrn Fehn. Bei Anfragen bzgl. Professuren wenden Sie sich bitte an Frau Weidner.

Um zum Online-Bewerbungsformular zu gelangen klicken Sie bitte auf den Titel der jeweiligen Stellenausschreibung. Anschließend klicken Sie auf den Button „Online-Bewerbung“ ganz unten auf der Stellenanzeige.

Allgemeines zum Berufungsverfahren

Einstellungs- und Berufungsvoraussetzungen

Einstellungsvoraussetzungen sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen:

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium
  • Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird
  • Pädagogische Eignung
  • Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen; der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde.

In das Beamtenverhältnis kann berufen werden, wer das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Die Hochschule strebt eine Erhöhung des Anteils der Frauen am wissenschaftlichen Personal an. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt.

Den Bewerbungen sind die üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Nachweise über den beruflichen Werdegang und die wissenschaftlichen Arbeiten) beizufügen. Diese sind über das oben aufgelistet Onlineverfahren einzureichen.

Berufungsverfahren

Die Hochschulleitung bestellt für jedes Berufungsverfahren einen Professor oder eine Professorin als Berichterstatter oder Berichterstatterin. Der Berichterstatter oder die Berichterstatterin begleiten das Berufungsverfahren. Für die Durchführung des Berufungsverfahrens bildet die Fakultät, der die zu besetzende Stelle angehört, im Einvernehmen mit der Hochschulleitung einen Berufungsausschuss.

Eingehende Bewerbungen werden dem Präsidenten der Hochschule vorgelegt und nach Ablauf der Bewerbungsfrist an den Berufungsausschussvorsitzenden weitergeleitet. Bewerberinnen und Bewerber, die unter rechtlichen und fachlichen Gesichtspunkten geeignet erscheinen, können zu einer Probevorlesung eingeladen werden. Termin, Dauer und Themen der Probelehrveranstaltung legt der Berufungsausschuss fest. Die Probevorlesung ist hochschulöffentlich und wird entsprechend bekannt gemacht.

Der Berufungsausschuss bereitet nach Abschluss der Auswertung die Vorschlagsliste vor. Auswahlkriterien sind die fachliche, pädagogische und persönliche Eignung der Bewerberinnen und Bewerber. Der Senat nimmt zu dem vom Berufungsausschuss beschlossenen Berufungsvorschlag und etwaigen Sondervoten Stellung. Die Hochschulleitung beschließt den Berufungsvorschlag und mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde ist das Berufungsverfahren beendet.

Hinweis

Die Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden ist Mitglied im Dual Career Netzwerk Nordbayern. Das Netzwerk unterstützt Doppelkarrierepaare bei der Suche nach einer passenden Stelle zur Fortsetzung der Karriere der mitziehenden Partnerin bzw. des Partners (www.dualcareer-nordbayern.de).