WI-Studierende mit Studienbeginn vor WS 2010/11 gilt weiterhin: Alle Leistungen der ersten beiden Semester müssen bis zum Ende des 3. Zeitsemesters mitgeschrieben sein. Prüfungen, die bis dorthin nicht [...] als „nicht bestanden“ gewertet. Sie haben dann die Möglichkeit, diese Prüfungen ganz normal zu wiederholen.
Wenn Sie eine Prüfung erstmals nicht bestanden haben, müssen Sie sie im nächsten Semester wiederholen oder haben 1 Jahr Zeit, dies ist abhängig von der Studienprüfungsordnung der Sie zugeordnet sind.
Wird die Regelstudiendauer um mehr als 2 Semester ( bei Diplomstudiengängen 4 Semester) überschritten, gelten die noch nicht abgelegten Prüfungen (inkl. Bachelor- bzw. Masterarbeit) als erstmals nicht [...] RaPO § 8 Abs. 3) - für Prüfungen, in denen bereits eine 5 erhalten wurde, gelten die normalen Wiederholungsfristen. Dies bedeutet, dass Studierende in Bachelorstudiengängen an der OTH nach dem neunten Fachsemester [...] erfolgt diese Fristfünf nach dem fünften Fachsemester. Danach besteht die reguläre Möglichkeit zur Wiederholung der Prüfungen. Ausnahmen regelt RaPO § 8 Abs. 4.