Registration formalities:
All examinations must be registered with the Students’ Office through PRIMUSS. Additional formalities are listed in the module descriptions.
Abbrevations:
ECTS = The [...] Center, a corresponding application for credit must be submitted. This can
be downloaded from the Primuss portal and submitted to the study office and the examination board together with the relevant evidence [...] recognition, students have to fill out the „Antrag auf An-
rechnung“ which can be downloaded from the Primuss system. Courses which can be recognized as Compulsory Electives are the following:
Module
teachers
93 Scientific staff
215 Non-scientific staff
Sources:
1 Studierendenstatistik - Primuss, Stand: 07.06.2021;
2 SAP VIVA, Stand: 01.06.2021;
Footnote:
*OS: Orientierungsstudium prepareING
vor Belegung des ersten Vertiefungs- oder
Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten Vertiefungs-
oder Wahlpflichtmoduls erfolgen. ²Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung
geringer Anzahl qualifizierter Bewerber) an-
geboten wird, besteht nicht.
(4) 1Vor Beginn der Prüfungsanmeldung im ersten Studiensemester muss die Wahl des Studienschwer-
punkts erfolgen. ²Die Studierenden
Donnerstag, 03.08.2023
11:00 Uhr, Online-Sitzung der Prüfungskommission
18:00 Uhr, Notenbekanntgabe im PRIMUSS-Portal
Freitag, 04.08.2023
Prüfungseinsicht: 09.00-12.00 Uhr
(oder nach Vereinbarung)
gebildet, die vom Fachbereichsrat bestellt werden.
page
Seite 5/11
§ 10
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
(1) Die Zulassung zu den Prüfungen setzt eine form- und fristgerechte
sollte möglichst vor Belegung des ersten
Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten
Wahlpflichtmoduls erfolgen. Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung ist auf Antrag
vor Belegung des ersten Vertiefungs-
oder Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten
Vertiefungs- oder Wahlpflichtmoduls erfolgen. Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung
teachers
93 Scientific staff
215 Non-scientific staff
Sources:
1 Studierendenstatistik - Primuss, Stand: 07.06.2021;
2 SAP VIVA, Stand: 01.06.2021;
Footnote:
*OS: Orientierungsstudium prepareING
teachers
93 Scientific staff
215 Non-scientific staff
Sources:
1 Studierendenstatistik - Primuss, Stand: 07.06.2021;
2 SAP VIVA, Stand: 01.06.2021;
Footnote:
*OS: Orientierungsstudium prepareING
und zwei weiteren Mitgliedern
gebildet, die vom Fakultätsrat bestellt werden.
§ 10
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
(1) Die Zulassung zu den Prüfungen setzt eine form- und fristgerechte
vor Belegung des ersten Vertiefungs- oder
Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten Vertiefungs-
oder Wahlpflichtmoduls erfolgen. ²Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung
vor Belegung des ersten Vertiefungs- oder
Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten Vertiefungs- oder
Wahlpflichtmoduls erfolgen. Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung
sollte möglichst vor Belegung des ersten Wahlpflichtmoduls
und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten Wahlpflichtmoduls erfolgen. Ein
Wechsel der Vertiefungsrichtung ist auf Antrag
sollte möglichst vor Belegung des ersten Wahlpflichtmoduls
und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten Wahlpflichtmoduls erfolgen. Ein
Wechsel der Vertiefungsrichtung ist auf Antrag
vor Belegung des ersten Vertiefungs-
oder Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten
Vertiefungs- oder Wahlpflichtmoduls erfolgen. Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung
vor Belegung des ersten Vertiefungs-
oder Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten
Vertiefungs- oder Wahlpflichtmoduls erfolgen. Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung
weiteren Mitgliedern gebildet, die
vom Fakultätsrat bestellt werden.
§ 10
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
Die Zulassung zu den Prüfungen setzt eine form- und fristgerechte Anmeldung
zwei weiteren Mitgliedern gebildet, die
vom Fakultätsrat bestellt werden.
§ 10
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
Die Zulassung zu den Prüfungen setzt eine form- und fristgerechte Anmeldung
sollte möglichst vor Belegung des ersten Wahlpflichtmoduls
und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten Wahlpflichtmoduls erfolgen. Ein
Wechsel der Vertiefungsrichtung ist auf Antrag
und zwei weiteren Mitgliedern gebildet, die vom Fakultätsrat bestellt
werden.
§ 10
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
(1) Die Zulassung zu den Prüfungen setzt eine form- und fristgerechte
vor Belegung des ersten Vertiefungs- oder
Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten Vertiefungs- oder
Wahlpflichtmoduls erfolgen. ³Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung
zwei weiteren
Mitgliedern gebildet, die vom Fakultätsrat bestellt werden.
§ 10
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
page
Seite 5/11
1. Die Zulassung zu den Prüfungen setzt
zwei weiteren Mitgliedern
gebildet, die vom Fachbereichsrat bestellt werden.
§ 10
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
(1) Die Zulassung zu den Prüfungen setzt eine form- und fristgerechte
vor Belegung des ersten Vertiefungs- oder
Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten Vertiefungs- oder
Wahlpflichtmoduls erfolgen. 2Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung