oder Dekane, Studiendekaninnen oder Studiendekane und Prodekaninnen oder
Prodekane erstmals im Sommersemester 2007 gewählt. Die Präsidentin oder der Präsident lädt
den Senat zu seiner konstituierenden Sitzung
Zulassungsanträge müssen vollständig ausgefüllt für das Wintersemester bis zum 15.
Juli, für das Sommersemester bis zum 15. Januar bei der Ostbayerischen Technischen
Hochschule Amberg-Weiden eingegangen sein [...] Unterlagen glaubhaft nachzuweisen.
(2) 1Als Frist für die Antragsstellung gilt für das Sommersemester der 30. April und für das
Wintersemester der 15. November jeden Jahres. ²Tritt ein Beurl
oder Dekane, Studiendekaninnen oder Studiendekane und Prodekaninnen oder Prodekane erstmals im
Sommersemester 2007 gewählt. Die Präsidentin oder der Präsident lädt den Senat zu seiner
konstituierenden
Technischen Hochschule Amberg-Weiden
im Wintersemester 2014/2015 und im Sommersemester 2015
Seite 21 Vierte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Ba [...] Ostbayerischen Technischen
Hochschule Amberg-Weiden im
Wintersemester 2014/2015 und im Sommersemester 2015
vom 4. Juni 2014
Auf Grund von Art 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschu [...] Dienstleistungsmanagement (B) 51
Medienproduktion und Medientechnik (B) 83
(2) Im Sommersemester 2015 werden an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden keine
Studienanfängerinnen
für das Wintersemester bis zum 15.12., für das Sommersemester bis zum 15.6.
b. Rückmelder: für das Wintersemester bis zum 1.10., für das Sommersemester bis zum 1.4.
2Dabei muss sichergestellt sein [...] bzw. 30.04. (für das Sommersemester) eingegangen sind. 2Tritt der Befreiungsgrund später
ein, werden Anträge bis 05.12. (für das Wintersemester) bzw. 05.06. (für das Sommersemester) berücksichtigt. 3Ein [...] bzw. 30.04. (für das
Sommersemester) zu stellen. 3Tritt der Befreiungsgrund später ein, werden Anträge bis 05.12. (für das
Wintersemester) bzw. 05.06. (für das Sommersemester) berücksichtigt. 4Ein
oder Dekane, Studiendekaninnen oder Studiendekane und Prodekaninnen oder
Prodekane erstmals im Sommersemester 2007 gewählt. Die Präsidentin oder der Präsident lädt
den Senat zu seiner konstituierenden Sitzung
Im § 4 erhält der Abs. 3 folgende Fassung: „Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im
Sommersemester begonnen werden“.
3. Im § 4 erhält der Abs. 4 folgende Fassung: „Ein Anspruch darauf, dass
Die Änderungssatzung tritt am 15. März 2010 in Kraft und gilt für Studierende die ab dem
Sommersemester 2010 oder später ihr Studium aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats
und Sommersemester 2011
Satzung über Zulassungszahlen an der Hochschule Amberg-Weiden im
Wintersemester 2010/2011 und im Sommersemester 2011
vom 28. Mai [...] nkungen.
§ 2
Zulassungsbeschränkungen im Sommersemester 2011
(1) An der Hochschule Amberg-Weiden bestehen im Sommersemester 2011 Zulassungsbeschränkungen in
nachfolgend genannten [...] genannten Bachelorstudiengängen. Die Zulassungszahlen der aufzunehmenden Studienanfänger für das
Sommersemester 2011 werden wie folgt festgesetzt:
Betriebswirtschaft (B) 38
Handels- und Dienstleist
der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden
im Wintersemester 2022/2023 und im Sommersemester 2023
vom
Auf Grund von Art 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulzulassung in Bayern [...] Wintersemester
2022/2023 wird wie folgt festgesetzt:
Physician Assistance (B) 1 35
(2) Im Sommersemester 2023 werden an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden in
zulassungsbeschränkten [...] der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden
im Wintersemester 2022/2023 und im Sommersemester 2023
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und mit Ablauf des 30
oder Dekane, Studiendekaninnen oder Studiendekane und Prodekaninnen oder Prodekane erstmals
im Sommersemester 2007 gewählt. ²Die Präsidentin oder der Präsident lädt den Senat zu seiner kon-
stituierenden
(6) 1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben.
Zulassungsanträge müssen vollständig ausgefüllt für das Wintersemester bis zum 15.
Juli, für das Sommersemester bis zum 15. Januar bei der Ostbayerischen Technischen
Hochschule Amberg-Weiden eingegangen sein [...] Unterlagen glaubhaft nachzuweisen.
(2) 1Als Frist für die Antragsstellung gilt für das Sommersemester der 30. April und für das
Wintersemester der 15. November jeden Jahres. ²Tritt ein Beurl
schriftlich für das zurückliegende Studienjahr, das heißt für das Wintersemester mit
dem folgenden Sommersemester.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Leitlinie tritt mit dem Wintersemester 2024/25 in Kraft.
ECTS-Punkte erworben werden.
page
(3) Die Aufnahme des Modulstudiums kann sowohl zum Sommersemester als auch
zum Wintersemester erfolgen, je nach Modulangebot des Studiengangs, das dem
Modulstudium [...] am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. 2Sie gilt für Studierende, die
das Modulstudium zum Sommersemester 2024 oder später aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Hochschule
am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt für alle
TeilnehmerInnen, die ab dem Sommersemester 2024 an den Zertifikatsstudien der
Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden teilnehmen
2022/2023
Abweichungen von im Modulhandbuch fixierten Angebotsturnus (Winter- und/oder
Sommersemester) treffen.
(2) Die zuständige Prüfungskommission kann Abweichungen von im Modulhandbuch
5 Satz 1 zum 1. Oktober 2002 in
Kraft. § 31 Abs. 3 gilt nur für Studenten, die nach dem Sommersemester 2001 das Studium beginnen.
München, den 17. Oktober 2001
Bayerisches Staatsministerium
Prüfungskommission kann für das Sommersemester 2020 und das
Wintersemester 2020/21 Abweichungen von im Modulhandbuch fixierten Angebotsturnus
(Winter-und/oder Sommersemester) treffen.
(2) Die zuständige [...] die die Zulassung zur Prüfung auch dann ermöglichen, wenn
erforderliche Teilnahmenachweise im Sommersemester 2020 bzw. im Wintersemester
2020/2021 nicht erbracht werden können. 2Die Zulassung zur Prüfung
zuständige Prüfungskommission kann für das Sommersemester 2022 Abweichungen
von im Modulhandbuch fixierten Angebotsturnus (Winter-und/oder Sommersemester)
treffen.
(2) Die zuständige Prüfu [...] n Prüfungsordnung (APO) und der
Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO)
im Sommersemester 2022
an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden
vom
Auf [...] Prüfungskommission kann Abweichungen von im Modulhandbuch
normierten Lehrveranstaltungsformen im Sommersemester 2022 treffen.
§ 2
Verfahren zur Prüfungsanmeldung, Zulassung zu Prüfungen
(1)
5 Satz 1 zum 1. Oktober 2002 in
Kraft. § 31 Abs. 3 gilt nur für Studenten, die nach dem Sommersemester 2001 das Studium beginnen.
München, den 17. Oktober 2001
Bayerisches Staatsministerium
Zulassungsbeschränkungen.
§ 2
Zulassungsbeschränkungen im Sommersemester 2009
An der Hochschule Amberg-Weiden bestehen im Sommersemester 2009 in den in § 1 ge-
nannten Studiengängen Zulassung [...] Zulassungszahlen an der Hochschule Amberg-Weiden im Wintersemester 2008/09 und
Sommersemester 2009
Studien- und Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang "Medientechnik [...] Satzung über Zulassungszahlen an der Hochschule Amberg-Weiden im
Wintersemester 2008/2009 und im Sommersemester 2009
vom 26. Mai 2008
Auf Grund von Art 3 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulzulassung
hränkungen.
§ 2
Zulassungsbeschränkungen im Sommersemester 2006
An der Fachhochschule Amberg-Weiden bestehen im Sommersemester 2006 in den in § 1 genannten Studiengängen
Zulassungsb [...] Amberg-Weiden
Seite 18 Satzung über Zulassungszahlen für das Wintersemester 2005/2006 und das Sommersemester 2006
Zweite Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung
für den Dipl [...] über Zulassungszahlen an der Fachhochschule Amberg-Weiden im
Wintersemester 2005/2006 und im Sommersemester 2006
vom 19. April 2005
Aufgrund von Art. 5 und Art. 6 des Bayer. Hochschulgesetzes
wird die Masterarbeit angefertigt.
(3) Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester begonnen werden.
(4) Detaillierte Informationen zum Aufbau des Studiums und der zeitliche [...] gemäß § 6 ein.
(5) 1Anträge auf Zulassung zum Masterstudium für einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis zum
15. Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juni des betreffenden
Absicht der Immatrikulation in einem nicht zulassungsbeschränkten
Studiengang ist
a) für das Sommersemester bis spätestens zum 15. Januar
b) für das Wintersemester bis spätestens zum 15. Juni
des