Lehrveranstaltungsformen im Wintersemester 2021/2022 treffen.
§ 2
Verfahren zur Prüfungsanmeldung, Zulassung zu Prüfungen
(1) 1Das Nichterscheinen zu einer Modulprüfung oder Modulteilprüfung
normierten Lehrveranstaltungsformen im Sommersemester 2021 treffen.
§ 2
Verfahren zur Prüfungsanmeldung, Zulassung zu Prüfungen
(1) 1Das Nichterscheinen zu einer Modulprüfung oder Modulteilprüfung
2Insbesondere obliegen ihm folgende Aufgaben:
1. die Festlegung und Bekanntgabe der Termine zur Prüfungsanmeldung,
2. die interne Stellungnahme zu Verwaltungsstreitverfahren,
3. die Festlegung und [...] praktischen Studi-
ensemester,
2. die Entscheidung über die Genehmigung nachträglicher Prüfungsanmeldungen und
3. die Entscheidung in Fragen zu Abschlussarbeiten,
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2Insbesondere obliegen ihm folgende Aufgaben:
1. die Festlegung und Bekanntgabe der Termine zur Prüfungsanmeldung,
2. die interne Stellungnahme zu Verwaltungsstreitverfahren,
3. die Festlegung und [...] praktischen Studi-
ensemester,
2. die Entscheidung über die Genehmigung nachträglicher Prüfungsanmeldungen und
3. die Entscheidung in Fragen zu Abschlussarbeiten,
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2Insbesondere obliegen ihm folgende Aufgaben:
1. die Festlegung und Bekanntgabe der Termine zur Prüfungsanmeldung,
2. die interne Stellungnahme zu Verwaltungsstreitverfahren,
3. die Festlegung und [...] praktischen Studi-
ensemester,
2. die Entscheidung über die Genehmigung nachträglicher Prüfungsanmeldungen und
3. die Entscheidung in Fragen zu Abschlussarbeiten,
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vor Belegung des ersten Vertiefungs- oder
Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten Vertiefungs-
oder Wahlpflichtmoduls erfolgen. Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung
vor Belegung des ersten Vertiefungs- oder
Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten Vertiefungs-
oder Wahlpflichtmoduls erfolgen. Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung
teachers
93 Scientific staff
215 Non-scientific staff
Sources:
1 Studierendenstatistik - Primuss, Stand: 07.06.2021;
2 SAP VIVA, Stand: 01.06.2021;
Footnote:
*OS: Orientierungsstudium prepareING
geringer Anzahl qualifizierter Bewerber) an-
geboten wird, besteht nicht.
(4) 1Vor Beginn der Prüfungsanmeldung im ersten Studiensemester muss die Wahl des Studienschwer-
punkts erfolgen. ²Die Studierenden
vor Belegung des ersten Vertiefungs- oder
Wahlpflichtmoduls und muss spätestens vor der Prüfungsanmeldung des ersten Vertiefungs-
oder Wahlpflichtmoduls erfolgen. ²Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung
und zwei weiteren Mitgliedern gebildet, die vom Fakultätsrat bestellt
werden.
§ 10
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
(1) Die Zulassung zu den Prüfungen setzt eine form- und fristgerechte
und zwei weiteren Mitgliedern gebildet, die vom
Fakultätsrat bestellt werden.
§ 11
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
(1) Die Zulassung zu den Prüfungen setzt eine form- und fristgerechte
Prüfungskommissionen MBUT im FKR-Raum MBUT 313.
Ab 18:00 Uhr Notenbekanntgabe für die Studierenden im PRIMUSS-Portal.
MBUT 205
MBUT 212
mueh 8 16.01.2023
und zwei weiteren Mitgliedern gebildet, die vom
Fachbereichsrat bestellt werden.
§ 10
Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit
(1) Die Zulassung zu den Prüfungen setzt eine form- und fristgerechte