Zulassungszahlen an der Hochschule Amberg-Weiden im Wintersemester 2013/2014
und im Sommersemester 2014
Sechste Satzung zur Änderung der Allgemeinen Prüfungsordnung
der Hochschule [...] ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben für das
Wintersemester bis zum 15. Juli, für das Sommersemester bis zum 15. Januar bei der Hochschule Amberg-
Weiden eingegangen sein. 2Für die Anmeldung für [...] Unterlagen glaubhaft nachzuweisen.
(2) 1Als Frist für die Antragsstellung gilt für das Sommersemester der 30. April und für das Wintersemester der
15. November jeden Jahres. ²Tritt ein Beurlaubungsgrund
(2) In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des
Bewerbungsverfahrens bekannt gegeben.
Die zuständige Prüfungskommission kann für das Sommersemester 2022 Abweichungen
von im Modulhandbuch fixierten Angebotsturnus (Winter-und/oder Sommersemester)
treffen.
(2) Die zuständige Prüfungskommission [...] Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) und der
Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO)
im Sommersemester 2022
an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden
vom 21.04.2022
[...] mmission kann Abweichungen von im Modulhandbuch
normierten Lehrveranstaltungsformen im Sommersemester 2022 treffen.
§ 2
Verfahren zur Prüfungsanmeldung, Zulassung zu Prüfungen
(1) 1Das
schränkungen.
§ 2
Zulassungsbeschränkungen im Sommersemester 2010
An der Hochschule Amberg-Weiden bestehen im Sommersemester 2010 in den in § 1 genannten Studiengängen
Zulassungsbes [...] Zulassungszahlen an der Hochschule Amberg-Weiden im Wintersemester 2009/2010
und Sommersemester 2010
Satzung zur Änderung der Studien- [...] Satzung über Zulassungszahlen an der Hochschule Amberg-Weiden im
Wintersemester 2009/2010 und im Sommersemester 2010
vom 25. Mai 2009
Auf Grund von Art 3 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulzulassung
2006 tritt mit Ablauf des 30. September 2013 außer Kraft.
Für Studienbeiträge, die bis zum Sommersemester 2013 eingenommen wurden, gelten die vor
Inkrafttreten dieser Satzung geltenden Bestimmungen
wird die Masterarbeit angefertigt.
(3) Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester begonnen werden.
(4) Detaillierte Informationen zum Aufbau des Studiums und der zeitliche [...] gemäß § 6 ein.
(5) 1Anträge auf Zulassung zum Masterstudium für einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis zum
15. Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juni des betreffenden
In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. Sofern auch ein Studienbeginn
im Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungs-
verfahrens bekannt gegeben. [...] dieses Semesters.
(5) 1Anträge auf Zulassung zum Masterstudium für einen Studienbeginn im Sommersemester sind bis
zum 15. Januar, für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum 15. Juli des betreffenden
ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben
für das Wintersemester bis zum 15. Juli, für das Sommersemester bis zum 15. Januar bei der
Hochschule Amberg-Weiden eingegangen sein. 2Für die Anmeldung für [...]
Unterlagen glaubhaft nachzuweisen.
(2) 1Als Frist für die Antragsstellung gilt für das Sommersemester der 30. April und für das
Wintersemester der 15. November jeden Jahres. ²Tritt ein Beurlaubungsgrund
Absicht der Immatrikulation in einem nicht zulassungsbeschränkten
Studiengang ist
a) für das Sommersemester bis spätestens zum 15. Januar
b) für das Wintersemester bis spätestens zum 15. Juni
des
der Immatrikulation in einem nicht zulassungsbeschränkten Studiengang ist
a) für das Sommersemester bis spätestens zum 15. Januar
b) für das Wintersemester bis spätestens zum 15 Juni
nach Art. 17 Abs. 1 S. 1
und 2 BayHSchG sein dürfen.“
§ 2
Die Hochschulwahlen im Sommersemester 2013 werden unter Berücksichtigung von § 1 durchgeführt.
§ 3
(1) Diese Satzung tritt
für das Wintersemester bis zum 15.12., für das Sommersemester bis zum 15.6.
b. Rückmelder: für das Wintersemester bis zum 1.10., für das Sommersemester bis zum 1.4.
2Dabei muss sichergestellt sein [...] bzw. 30.04. (für das Sommersemester) eingegangen sind. 2Tritt der Befreiungsgrund später
ein, werden Anträge bis 05.12. (für das Wintersemester) bzw. 05.06. (für das Sommersemester) berücksichtigt. 3Ein [...] bzw. 30.04. (für das
Sommersemester) zu stellen. 3Tritt der Befreiungsgrund später ein, werden Anträge bis 05.12. (für das
Wintersemester) bzw. 05.06. (für das Sommersemester) berücksichtigt. 4Ein
Im § 4 erhält der Abs. 3 folgende Fassung: „Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im
Sommersemester begonnen werden“.
3. Im § 4 erhält der Abs. 4 folgende Fassung: „Ein Anspruch darauf, dass
Prüfungskommission kann für das Sommersemester 2020 und das
Wintersemester 2020/21 Abweichungen von im Modulhandbuch fixierten Angebotsturnus
(Winter-und/oder Sommersemester) treffen.
(2) Die zuständige [...] die die Zulassung zur Prüfung auch dann ermöglichen, wenn
erforderliche Teilnahmenachweise im Sommersemester 2020 bzw. im Wintersemester
2020/2021 nicht erbracht werden können. 2Die Zulassung zur Prüfung
Die Änderungssatzung tritt am 15. März 2010 in Kraft und gilt für Studierende die ab dem
Sommersemester 2010 oder später ihr Studium aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats
und Sommersemester 2011
Satzung über Zulassungszahlen an der Hochschule Amberg-Weiden im
Wintersemester 2010/2011 und im Sommersemester 2011
vom 28. Mai [...] nkungen.
§ 2
Zulassungsbeschränkungen im Sommersemester 2011
(1) An der Hochschule Amberg-Weiden bestehen im Sommersemester 2011 Zulassungsbeschränkungen in
nachfolgend genannten [...] genannten Bachelorstudiengängen. Die Zulassungszahlen der aufzunehmenden Studienanfänger für das
Sommersemester 2011 werden wie folgt festgesetzt:
Betriebswirtschaft (B) 38
Handels- und Dienstleist
oder Dekane, Studiendekaninnen oder Studiendekane und Prodekaninnen oder
Prodekane erstmals im Sommersemester 2007 gewählt. Die Präsidentin oder der Präsident lädt
den Senat zu seiner konstituierenden Sitzung
Zulassungsanträge müssen vollständig ausgefüllt für das Wintersemester bis zum 15.
Juli, für das Sommersemester bis zum 15. Januar bei der Ostbayerischen Technischen
Hochschule Amberg-Weiden eingegangen sein [...] Unterlagen glaubhaft nachzuweisen.
(2) 1Als Frist für die Antragsstellung gilt für das Sommersemester der 30. April und für das
Wintersemester der 15. November jeden Jahres. ²Tritt ein Beurl
210 ECTS-Punkten. 2Der Studienbeginn im Vollzeitstudium ist sowohl zum
Winter- als auch zum Sommersemester möglich. 3Im Teilzeitstudium ist der Studienbeginn nur
zum Wintersemester möglich.
schriftlich für das zurückliegende Studienjahr, das heißt für das Wintersemester mit
dem folgenden Sommersemester.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Leitlinie tritt mit dem Wintersemester 2024/25 in Kraft.
5 Satz 1 zum 1.
Oktober 2002 in Kraft. 2 § 31 Abs. 3 gilt nur für Studenten, die nach dem Sommersemester 2001 das
Studium beginnen.
München, den 17. Oktober 2001
Bayerisches Staatsministerium
(2) 1In der Regel liegt der Studienbeginn im Wintersemester. 2Sofern auch ein Studienbeginn im
Sommersemester vorgesehen ist, wird dies öffentlich vor Beginn des Bewerbungsverfahrens
bekannt gegeben.
bei
der OTH Amberg-Weiden bis zum 30.09. (für das Wintersemester) bzw. 14.03. (für das
Sommersemester) eingegangen sind. Tritt der Befreiungsgrund später ein, müssen
Anträge innerhalb von vier
§ 2
Übergangsvorschrift
Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Sommersemester 2016 oder später mit dem Studium
begonnen haben.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Änder
5 Satz 1 zum 1. Oktober 2002 in
Kraft. § 31 Abs. 3 gilt nur für Studenten, die nach dem Sommersemester 2001 das Studium beginnen.
München, den 17. Oktober 2001
Bayerisches Staatsministerium