menischer Gottesdienst, Führungen durch
die Hochschule, Vorstellung der Profes-
sorinnen und Professoren, Tipps von der
Hochschulverwaltung, der Bibliothek und
dem Rechenzentrum bis hin zu ersten Ge-
durchgeführt, die sich aus mindestens
zwei vom Fakultätsrat der jeweiligen Fakultät bestellten ProfessorInnen zusammensetzt. 2Die Amtszeit
der Mitglieder der Auswahlkommission beträgt drei Jahre, eine
durchgeführt, die sich aus mindestens
zwei vom Fakultätsrat der jeweiligen Fakultät bestellten ProfessorInnen zusammensetzt. 2Die Amtszeit
der Mitglieder der Auswahlkommission beträgt drei Jahre, eine
aus mindestens
zwei vom Fakultätsrat der jeweiligen Fakultät bestellten Professorinnen oder Professoren zusammen-
setzt. 2Die Amtszeit der Mitglieder der Auswahlkommission beträgt drei Jahre, eine
ng des Eignungsverfahrens wird eine Kommission bestehend aus mindestens zwei
hauptamtlichen Professoren gebildet. Die Besetzung der Kommission erfolgt durch den Fakultätsrat.
(4) Kriterien für
die Durchführung des Eignungsverfahrens wird eine Kommission bestehend aus zwei
hauptamtlichen Professoren gebildet. Die Besetzung der Kommission erfolgt durch den Fakultätsrat.
(4) Kriterien für
aus mindestens
zwei vom Fakultätsrat der jeweiligen Fakultät bestellten Professorinnen oder Professoren zusammen-
setzt. 2Die Amtszeit der Mitglieder der Auswahlkommission beträgt drei Jahre, eine W
sich aus mindestens
zwei vom Fakultätsrat der jeweiligen Fakultät bestellten Professorinnen oder Professoren zusammen-
setzt. 2Die Amtszeit der Mitglieder der Auswahlkommission beträgt drei Jahre, eine W
wird von einer Auswahlkommission durchgeführt, die sich aus zwei vom Fa-
kultätsrat bestellten Professoren oder Professorinnen zusammensetzt. Der oder die Frauenbeauftrag-
te der Fakultät kann beratend
sich aus mindestens
zwei vom Fakultätsrat der jeweiligen Fakultät bestellten Professorinnen oder Professoren zusammen-
setzt. Die Amtszeit der Mitglieder der Auswahlkommission beträgt drei Jahre, eine Wi
die Durchführung des Eignungsverfahrens wird eine Kommission bestehend aus zwei hauptamt-
lichen Professoren gebildet. Die Besetzung der Kommission erfolgt durch den Fakultätsrat.
(4) 1Kriterien für das
Forschen
in modernsten Laboren!
Beste Betreuung und direkter Kontakt mit Professorinnen und Professoren
Lernen in der Bibliothek
zu jeder Tages- und Nachtzeit
Beratung bei Fragen im Studium [...] ein,
mit der OTH Amberg-Weiden auf Tuchfühlung zu gehen. Hier kannst du die
Professorinnen und Professoren schon einmal kennenlernen, dich von der
modernen Ausstattung der Labore und der Bibliothek überzeugen
Koordination der praktischen Studiensemester wahr.
(11) 1Die Fakultäten benennen hauptamtliche Professoren oder Professorinnen als Praktikantenbeauftragte
zur Betreuung der Studierenden in den praktischen
eil Exportkontrolle 18
9 Und nun? 19
Einleitung
Diese Veröffentlichung richtet sich an ProfessorInnen, WissenschaftlerInnen
und wissenschaftliche MitarbeiterInnen an Universitäten und außeruniversitä-
zwischen 1991 und 2002 nicht in acht, sondern nur in vier Jahren zurückgegangen.
* Horst Rottmann ist Professor für Volkswirtschafts-
lehre, Finanzmärkte und Statistik an der Fach-
hochschule Amberg-Weiden. Er
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AUSSENANSICHT
PROF. DR. FRANZ SEITZ
Der Autor ist Professor für Volkswirtschafts-
lehre an der Ostbayerischen Technischen
HochschuleWeiden
SEITE 4 MONTAG
der
OTH Amberg-Weiden und OTH Regensburg«. Das
OTH mind-Team befragte Dekane, Professorinnen,
Professoren und Lehrende aus den technischen
Fakultäten beider Hochschulen zu drei Schwer-
punkten: den P
Durchführung der Eignungsprüfung wird eine Kommission bestehend aus mindestens
zwei hauptamtlichen Professoren bzw. Professorinnen gebildet. 2Die Besetzung der
Kommission erfolgt durch den Fakultätsrat.
aus mindestens
zwei vom Fakultätsrat der jeweiligen Fakultät bestellten Professorinnen oder Professoren zusammen-
setzt. 2Die Amtszeit der Mitglieder der Auswahlkommission beträgt drei Jahre, eine W
aus mindestens
zwei vom Fakultätsrat der jeweiligen Fakultät bestellten Professorinnen oder Professoren zusammen-
setzt. Die Amtszeit der Mitglieder der Auswahlkommission beträgt drei Jahre, eine Wi
aus mindestens
zwei vom Fakultätsrat der jeweiligen Fakultät bestellten Professorinnen oder Professoren zusammen-
setzt. 2Die Amtszeit der Mitglieder der Auswahlkommission beträgt drei Jahre, eine W
durchgeführt, die sich aus mindestens
zwei vom Fakultätsrat der jeweiligen Fakultät bestellten ProfessorInnen zusammensetzt. 2Die Amtszeit
der Mitglieder der Auswahlkommission beträgt drei Jahre, eine
1Die Bewertung der Studienarbeit erfolgt durch eine Auswahlkommission, die aus mindestens zwei
Professoren besteht und vor Beginn des Bewerbungszeitraums von der Fakultät bestimmt wird. ²Als
Kriterien
1Die Bewertung der Studienarbeit erfolgt durch eine Auswahlkommission, die aus mindestens zwei
ProfessorInnen besteht und vor Beginn des Bewerbungszeitraums von der Fakultät bestimmt wird.
2Als Kriterien
aus mindestens
zwei vom Fakultätsrat der jeweiligen Fakultät bestellten Professorinnen oder Professoren zusammen-
setzt. 2Die Amtszeit der Mitglieder der Auswahlkommission beträgt drei Jahre, eine W