vermitteln, die für ihre Tätigkeit erforderlich sind; dabei sind die dienstlichen Interessen angemessen zu
berücksichtigen. 3Eine Änderung in der Höhe der Dienstbezüge oder des Arbeitsentgelts ist mit [...] (7) 1Die Gleichstellungsbeauftragten sind mit den zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen und
angemessenen personellen und sachlichen Mitteln auszustatten. 2Dazu gehört auch eine Vertretung in der
Funktion
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