FAQs und Rechtliches

Ihre Fragen - unsere Antworten

Warum werden jetzt die Studienservicegebühren erhoben?

Vor allem die internationalen Studiengänge bieten die Möglichkeit, in Deutschland ein Hochschulstudium ohne vertiefte Deutschkenntnisse aufzunehmen und sich so effizient für den deutschen, aber auch für den internationalen Arbeitsmarkt zu qualifizieren. Das Angebot an englischsprachigen Bachelor- und Masterstudiengängen an der OTH Amberg-Weiden dient dem Ziel, die Studierenden für den deutschen und auch regionalen Arbeitsmarkt auszubilden und zu integrieren – was aber natürlich auch für die deutschsprachigen Studienangebote gilt.

Für internationale Studierende aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist es eine Herausforderung, sich an einer deutschen Hochschule zurechtzufinden. Es entstehen viele Fragen und Unsicherheiten vor und auch während des Studiums. Damit verbunden ist ein erhöhter Beratungs- und Betreuungsaufwand. Die Servicegebühr dient dazu, den internationalen Studierenden einen guten Einstieg in das Studium und eine optimale Betreuung während des Studiums zu ermöglichen. Sie finanziert den Ausbau integrativer Maßnahmen und der Vorbereitung auf einen erfolgreichen Berufseinstieg in Deutschland.

Bitte beachten Sie, dass in der Servicegebühr nur in geringfügigem Maß Unterstützung bei der Wohnungssuche enthalten ist. Die OTH Amberg-Weiden verfügt über keine eigenen Wohnheime und kann keine Wohnungen für internationale Studierende zur Verfügung stellen. Auch bei der Suche nach einer Wohnung auf dem privaten Wohnungsmarkt können wir Ihnen nur mit Tipps weiter helfen. Bitte recherchieren Sie hier selbst und bewerben sich um einen Wohnheimplatz bei verschiedenen Anbietern.

Wer muss Gebühren bezahlen?

Servicegebühren müssen Studierende entrichten, die aus einem Land außerhalb der EU/EWR kommen und ihr Studium ab dem Wintersemester 2024/2025 beginnen.
Außerdem diejenigen, fü rdie kein Ausnahmetatbestand zutrifft.

Alle Studierenden, die vor dem Wintersemester 2024/25 bereits in einem dieser Studiengänge immatrikuliert waren, müssen für ihr weiteres Studium in diesem Studiengang keine Gebühren bezahlen.

Wer muss die Gebühren nicht zahlen?

Gemäß § 12 der Satzung zur Erhebung von Gebühren und Entgelten an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden (GebEntS) sind folgende Personen von der Servicegebühr befreit:

  1. Studierende, die ihr Studium an der OTH Amberg-Weiden vor dem Wintersemester 2024/2025 begonnen haben.           
  2. Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit
  3. Personen mit der Staatsangehörigkeit eines anderen EU- oder EWR-Landes
  4. Personen mit der Staatsangehörigkeit eines anderen Landes, mit dem ein entsprechendes Abkommen geschlossen wurde
  5. Personen mit einer inländischen Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) oder einem grundständigen Studienabschluss (z.B. Bachelor) –
    Studienkolleg gilt nicht als inländische Hochschulzugangsberechtigung
  6. Personen mit gefestigtem Inlandsbezug (d.h. Personen, die seit mindestens 5 Jahren in Deutschland leben und rechtmäßig erwerbstätig waren oder sich mindestens ein Elternteil während der letzten 6 Jahre vor Semesterbeginn insgesamt 3 Jahre im Inland aufgehalten und rechtmäßig erwerbstätig war)
  7. Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und außerhalb des Bundesgebietes als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt sind und nicht nur vorübergehend zum Aufenthalt berechtigt sind
  8. Langzeitgeduldete mit einem ständigen Wohnsitz in Deutschland und mindestens 15 Monaten ununterbrochenem, rechtmäßig gestatteten oder geduldetem Aufenthalt
  9. Personen die als Studierende an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind, mit  der eine entsprechende Kooperationsvereinbarung besteht
  10. Austauschstudierende der OTH Amberg-Weiden
  11. Studierende, Studienbewerberinnen und Studienbewerber in  Weiterbildungsstudiengänge der OTH Amberg-Weiden
  12. Gaststudierende der OTH Amberg-Weiden
  13. Frühstudierende der OTH Amberg-Weiden

Die Befreiung kann nur bei Personen festgestellt werden, die der OTH Amberg-Weiden bei der Immatrikulation alle hierfür notwendigen Informationen zur Verfügung stellen. Laden Sie hierfür bitte den Antrag mit den entsprechenden Nachweisen im Bewerbungsportal der OTH Amberg-Weiden hoch. Sollte während des Studiums ein Ausnahmetatbestand eintreten, muss der entsprechende Antrag auf Befreiung mittels Antragsformular zu folgenden Antragsfristen gestellt werden: 31. August für das Wintersemester bzw. 15. Februar für das Sommersemester.

Wer kann einen Antrag auf Erlass der Studienservicegebühren stellen?

Gemäß § 16 der Satzung zur Erhebung von Gebühren und Entgelten der OTH Amberg-Weiden können folgende Personen einen Antrag auf Erlass stellen:

  • Studierende, die nach Aufnahme des Studiums unverschuldet in eine Notlage geraten sind, aufgrund derer sie die Servicegebühr nicht bezahlen können
  • Studierende, bei denen der Studienabschluss durch einen besonderen Härtefall oder durch die persönliche Betreuung bzw. Pflege von Kindern oder nahen Angehörigen gefährdet wird
  • Asylsuchende ohne gefestigten Inlandsbezug und mit einer besonderen Schutzquote von mehr als 50%.

Bis wann und in welcher Form muss der Antrag auf Befreiung der Studienservicegebühren gestellt werden?

Der Antrag auf Erlass gemäß § 12 der Satzung zur Erhebung von Gebühren und Entgelten an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden muss wie folgt gestellt werden:

  • Beantragung erfolgt elektronisch über das Bewerberportal (Uploadzeile „Antrag Befreiung Servicegebühr”)
  • Antragsfrist 31. August für das Wintersemester bzw. 15. Februar für das Sommersemester
  • Erforderliche Unterlagen: ausgefülltes und unterschriebenes DOWNLOAD Antragsformular, geeignete Nachweise in deutscher oder englischer Sprache oder mit amtlich beglaubigter Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache

Es ist nicht möglich, einen Antrag auf Befreiung von dem regulären Semesterbeitrag zu stellen.

Was passiert, wenn die Gebühr nicht bezahlt wird?

Studierende, die die fälligen Gebühren nicht fristgerecht entrichten, können weder an Lehrveranstaltungen noch an den damit verbunden Prüfungen teilnehmen. Sie werden nicht immatrikuliert bzw. zum Ende des Semesters exmatrikuliert.

Gebühren- und Entgeltsatzung der OTH Amberg-Weiden

Weitere Informationen zu den Studienservicegebühren finden Sie in der Gebühren- und Entgeltsatzung der OTH Amberg-Weiden