von wissenschaftlichen Arbeitsbereichen und -gruppenverhalten sich wissenschaftlich vorbildlich. Unbeschadet dienstrechtlicher und allgemeiner rechtlicher Bestimmungen tragen sie Verantwortung dafür, dass [...] Wettbewerbsrecht; Rückforderungsansprüche, etwa von Stipendien, Drittmitteln oder dergleichen; Schadensersatzansprüche durch die Hochschule oder durch Dritte bei Personenschäden, Sachschäden oder dergleichen
03.11.2023 | Forschung, Fakultät Maschinenbau / Umwelttechnik, Alumni, Hochschulkommunikation
das weiterverarbeitende Unternehmen.“ Denn daran, so Kurzweil, hingen zum Teil erhebliche Schadensersatzansprüche. Neben dem durchaus spannenden „Alltagsgeschäft“ befassen sich Kurzweil und seine Kolleginnen