der Lage, besonders qualifizierte Ausbildungs-, Fach- und
Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen. 7Die Ausbildung soll ferner die
Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Umwelt und
schulreife schulreife Ausland
GS = Gestaltung; SW = Sozialwesen; T = Technik; W = Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege
Sonstige Fachhochschulreife = z. B. Kolleg
GS % aus SW % aus T % aus W [...] dem Bayerischen Staatsministerium für Wissen-
schaft, Forschung und Kunst organisatorisch und verwaltungs-
bezogen eingebunden, mit einem Mittelvolumen von insgesamt
€ 315.000,-. Es war auch [...] Susanne Haas übertragen, vertreten von Frau Akade-
mischer Rätin Dr. Ladislava Holubová. Die verwaltungsmäßige
Abwicklung erfolgt durch Frau Beatrix Turrentine im Benehmen
mit den Fakultäten. Betreut
ment besitzen
die Fertigkeit, raumbezogene Daten effizient zu erfassen, zu analysieren, zu verwalten und zu
präsentieren. 3Hierzu werden im Studium die Kompetenzen sowohl für die Fach- als auch
Absätze 1 und 2
entsprechend.
(4) Bei Fristversäumnis gilt Art. 32 Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG).
§ 3
Immatrikulationsvoraussetzungen
(1) 1Die Imma
sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungsaufgaben in Unter-
nehmen und Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch oder freiberuflich tätig zu werden und auch
künftig neue wisse
ette produzierender Unternehmen,
Forschungseinrichtungen und Dienstleistern der Industrie und Verwaltung. 2AbsolventInnen
des Studiengangs finden bei entsprechender Modulwahl daher vielfältige
Täti
ment besitzen
die Fertigkeit, raumbezogene Daten effizient zu erfassen, zu analysieren, zu verwalten und zu
präsentieren. 3Hierzu werden im Studium die Kompetenzen sowohl für die Fach- als auch
ette produzierender Unternehmen,
Forschungseinrichtungen und Dienstleistern der Industrie und Verwaltung. 2AbsolventInnen
des Studiengangs finden bei entsprechender Modulwahl daher vielfältige
Täti
2Die AbsolventInnen sind damit in der Lage her-
ausgehobene Verantwortung in Industrie und Verwaltung zu übernehmen oder eine Promotion anzu-
streben.
page
§ 3
Studiengangsprofil
3Die AbsolventInnen sind damit in der Lage, herausgeho-
bene Verantwortung in Industrie und Verwaltung zu übernehmen oder eine Promotion anzustreben.
§ 3
Studiengangsprofil
Der Studiengang
sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungsaufgaben in Unter-
nehmen und Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch oder freiberuflich tätig zu werden und auch
künftig neue wisse
n und Wissenschaftler werden bei
diesen Aktivitäten von den Kolleginnen und
Kollegen aus der Verwaltung und den Instituten
unterstützt. Zusammenarbeit macht uns stark.
Unser gemeinsam erklärtes Ziel
Prüfungsakte im Rahmen von Verwaltungs- und Klageverfahren
bleibt hiervon unberührt.
(3) Die Anfertigung von Ablichtungen schriftlicher Prüfungsarbeiten im Rahmen von Verwaltungs- und
Klageverfahren [...] und Bekanntgabe der Termine zur Prüfungsanmeldung,
2. die interne Stellungnahme zu Verwaltungsstreitverfahren,
3. die Festlegung und Bekanntgabe der Termine, zu denen die Prüfungsergebnisse vorliegen
Kraft-Wärme-Kopplung 1,8 Mio € begonnen,
die Renovierung des bisher leerstehenden Gebäudes neben der
Verwaltung ist terminiert.
- Das neue Labor wird 'Wolfgang Dandorfer Technikum für Kraft-Wärme-
Kopplung'
aftlichen Instrumentarium
besonders qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen.
§ 3
Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums
(1) Das Studium umfasst eine [...] aftlichen Instrumentarium
besonders qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben in Industrie und Verwaltung zu übernehmen.
§ 4
Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums
(1) Das Studium umfasst eine
d/content/sen-frauen/sprache.p
df?start&ts=1188881015&file=sprache.pdf
http://www.berlin.de/imperia/md/content/verwaltungsakade-
mie/gendermainstreaming/flyer_geschlechtergerechte_sprache.
pdf?start&
Organisationen (z.B. UNO, EU)
33 Allgemeine öffentliche Verwaltung (Bund, Länder,
Gemeinde, Sozialversicherung)
34 Sonstige Verwaltung
35 Sonstiger Wirtschaftsbereich
35.1 Wie war/ist Ihre [...] Engagement (Verfolgung
zusätzlicher Interessen außerhalb des Studiums,
Engagement in Selbstverwaltungsgremien der
Hochschule)
10 Mangelnde Studienmotivation
Koordination des Studiengangs
23,9 0 0,0 1 2,2
GS = Gestaltung; SW = Sozialwesen; T = Technik; W = Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege.
2.1.10. GesaMtzahl Der stUDIenaBGÄnGer (Master) IM ss 2007
Studiengang [...] Bayerischen
Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
organisatorisch und verwaltungsbezogen eingebunden,
mit einem Mittelvolumen von insgesamt € 315.000,-. Es
war nach erfolgreicher [...] die
Studiengangsinhalte, auf Organisationsabläufe in den
Hochschulen, auf Prozesse in den Verwaltungen und Ent-
schei-dungen der Studierenden aus. Eine der größten
Herausforderungen ist derzeit
unterstützt und vertreten.
(2) Die Präsidentin oder der Präsident wird in Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten einschl.
Haushalts-, Bau- und Personalangelegenheiten durch die Kanzlerin oder den Kanzler [...] bestimmte Geschäftsbereiche für die Mitglieder fest, in
denen diese die Geschäfte der laufenden Verwaltung in eigener Zuständigkeit erledigen, und
bestimmt die Richtlinien für die Erledigung der Aufgaben [...] Informationen unabhängig von der Erscheinungsform einschließlich deren
Beschaffung, Erschließung und Verwaltung. Die Bibliothek ist außerdem zuständig für die
Vermittlung von Informationskompetenzen.
2
678
Teil 2: Verwaltungsanweisungen
Behörde Art und Datum Aktenzeichen Fundstelle
OFD Münster Verwaltungsanweisung vom
14.8.2007
o. AZ. STEK Verwaltungs-
anweisungen im
Steuerrecht [...] erwarten. Diesbezüglich lohnt es sich, gegen den Einkom-
mensteuerbescheid aufgrund der Verwaltungspraxis des Abschnitt R 106 Satz 3 EStR Ein-
spruch einzulegen und zu prüfen, ob der Steuerbescheid [...] erwarten. Diesbezüglich lohnt es sich, ge-
gen den Einkommensteuerbescheid aufgrund der Verwaltungspraxis des Abschnitt R 106
Satz 3 EStR Einspruch einzulegen und zu prüfen, ob der Steuerbescheid
678
Teil 2: Verwaltungsanweisungen
Behörde Art und Datum Aktenzeichen Fundstelle
OFD Münster Verwaltungsanweisung vom
14.8.2007
o. AZ. STEK Verwaltungs-
anweisungen im
Steuerrecht [...] erwarten. Diesbezüglich lohnt es sich, gegen den Einkom-
mensteuerbescheid aufgrund der Verwaltungspraxis des Abschnitt R 106 Satz 3 EStR Ein-
spruch einzulegen und zu prüfen, ob der Steuerbescheid [...] erwarten. Diesbezüglich lohnt es sich, ge-
gen den Einkommensteuerbescheid aufgrund der Verwaltungspraxis des Abschnitt R 106
Satz 3 EStR Einspruch einzulegen und zu prüfen, ob der Steuerbescheid
JuristIn in Industrie-, Handels- Dienstleistungs- und Versiche-
rungsunternehmen, in der öffentlichen Verwaltung und in Verbänden. 3Über die einschlägig qualifi-
zierte berufspraktische Erfahrung entscheidet
die Absätze 1 und 2 entsprechend.
(4) Bei Fristversäumnis gilt Art. 32 Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG).
§ 3
Immatrikulationsvoraussetzungen
(1) 1Die Immatrikulation
zukünftigen Projektleiter
rechtzeitig die hochschulinternen Prozesse zur Anbahnung und verwaltungsgemäßen Vorbereitung von
Projekten bis zum Vertragsabschluss (mit bzw. ohne öffentliche Förderung)
Die Absolventen/Innen sind damit in der Lage herausgehobene Verant-
wortung in Industrie und Verwaltung zu übernehmen oder eine Promotion
anzustreben.“
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2. In der Anlage 1 werden